sonderkündigungsrecht bei besondere Beitragsänderung?
Ich bin seit einigen Jahren bei der ADAC KFZ-Versicherung. Damals hatte ich eine Sondereinstufung als Fahranfänger und durch die Auto-Familienversicherung bekommen. Jetzt ist der Fall das die Familienversicherung durch den Wechsel eines Familienmitglieds zu einer anderen Versicherung wegfällt und meine Versicherung sich dadurch erhöht. Zum Nachteil ist auch das ich nicht normal Kündigen konnte, weil heute erst nach mehrmaligen Anfrage geklärt wurde, welche reale SF-Klasse ich tatsächlichen besitze. Wechseln will ich aufjedenfall, weil die ADAC Autoversicherung nicht mehr die günstigste Versicherung mehr ist (zumindest bei mir, bei der realen SF-Klasse gibt es günstigere Anbieter als meine jetztige Versicherung mit Sondereinstufung). Jetzt ist meine Frage ob ich ein Sonderkündigungsrecht wegen der Beitragserhöhung habe oder nicht, weil der Familienversicherungsrabatt wegfällt?
7 Antworten
Hallo Infernokaiser
Hier mal kleine Vorabinfos.
Das Sonderkündigungsrecht gibt es nicht.
Das hat einen ganz einfachen Grund.Nimmst Du in deinem Fall das
Sonderkündigungsrecht war wird das Recht auf alle Versicherungen
ausgedehnt.Also auch auf Lebensversicherungen die der Altersversorgung
dienen.Was jedem wohl klar sein dürfte ist,dass es sich hierbei um eine
Absurdität handelt.
Was Du machen kannst ist einen Versicherungskaufmann/Frau deines
Vertrauens aufsuchen das der/die das regeln.
Gruß Ralf
Das ist keine Beitragserhöhung, sondern eine Änderung der Daten.
Wenn ADAC jedoch kundenfreundlich ist, können sie deiner Kündigung dennoch nachkommen. In der Regel wird das auch so gemacht.
Zum Nachteil ist auch das ich nicht normal Kündigen konnte, weil heute
erst nach mehrmaligen Anfrage geklärt wurde, welche reale SF-Klasse ich
tatsächlichen besitze.Zum Nachteil ist auch das ich nicht normal Kündigen konnte, weil heute
erst nach mehrmaligen Anfrage geklärt wurde, welche reale SF-Klasse ich
tatsächlichen besitze.
Das Kündigungsrecht wird davon eigentlich nicht berührt. Das Erfragen der SF-Klassen sollte eigentlich auch nur ein Anruf sein. Was da bis zum 22.12. dauert ist fraglich.
Wenn du die Versicherung zum 01.01. kündigst, musst du darauf achten, dass der Antrag bei der neuen Gesellschaft bis dahin bearbeitet ist. Immerhin muss diese der Zulassungsstelle mitteilen, dass du versichert bist.
Alle Kfz.-Versicherungen erhöhen zum neuen Jahr die/ihre Prämien. Auch Du hast somit eine Sonderkündigungsrecht. Erkundige Dich. Aber eine billige Versicherung ist nicht unbedingt die günstigste.... Musst überall das Kleingedruckte lesen oder Dich beraten lassen
Hallo Infernokauser,
aus den genannten Gründen entsteht Ihnen KEIN
SONDERKÜNDIGUNGSRECHT!
ABER…
Vielleicht gibt es doch noch eine Möglichkeit für Sie, aus
dem Vertrag auszusteigen.
Sofern die Hauptfälligkeit des Vertrages der 01.01. ist, auf Ihrer Beitragsrechnung als Datum nur der Monat November eingedruckt ist und
der Versicherer die Prämie angepasst hat, dann verlängert sich Ihr
Sonderkündigungsrecht und Sie können noch bis zu dem 31.12.2015 kündigen.
Viel Glück
Wenn die Sondereinstufung wegfällt und du den normalen Tarifbeitrag zahlen musst, ist das ja keine Prämienerhöhung durch den Versicherer. Das ergibt dann kein außerordentliches Kündigungsrecht.