Kfz-Versicherung Kündigungsdatum?

5 Antworten

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...soweit ich weiß können Vesicherungen ja immer bis zum 30.11 gewechselt werden, ...

Großer Irrtum - Versicherungen können grundsätzlich nur zum Vertrags-Ablaufdatum mit Frist gekündigt werden (bei Kfz-Versichg. mit Frist von 1 Monat zum Ablaufdatum, bei Sachversichgn. mit Frist von 3 Monaten zum Ablaufdatum), ausser bei Sonderkündigungen vorzeitig wg. Beitragserhöhung bei gleichen Leistungen oder beim Schadenfall!

...bedeutet also bei meiner Versicherung wäre der Wechsel im November nicht möglich, sondern erst 1 Monat vor dem 11.03.2021?

Ja genau - so was nennt sich unterjähriger Versich.vertrag, da dieser nur unter dem Jahr und eben nicht zum 31.12 eines Jahres gekündigt werden kann!

Also der Wechsel erfogt zum 11.03.2021, falls du rechtzeitig 1 Monat vorher spät. den Vertrag gekündigt hast... ist wohl ein online-Kfz-Antrag von dir??? Wenn man/frau wenig bis gar keine Ahnung vom Versich.geschäft, dann wird einem immer öfter ein unterjähriger Kfz-Versich.vertrag untergejubelt :-((

Gruß einer Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kannst die Versicherung spätestens einen Monat vor Ablauf kündigen. In diesem fall zum 11.03.2021.

Der 30.11. ist der Stichtag für Verträge mit Hauptfälligkeit 01.01. (->1 Monat vor Ablauf)

Es gibt ja auch Fälle, in denen man die Rechnung erst im Dezember erhält, wenn die Fälligkeit Januar ist. Hier hat man trotzdem noch 4 Wochen Kündigungsrecht.

Ich würde bei der KFZ-Versicherung immer Hauptfälligkeit Januar nehmen, nicht wegen Kündigungsrecht, sondern wegen der Besserstufung des Schadenfreiheitsrabattes.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
siola55  28.11.2020, 22:02

Ich würde bei der KFZ-Versicherung immer Hauptfälligkeit Januar nehmen, nicht wegen Kündigungsrecht, sondern wegen der Besserstufung des Schadenfreiheitsrabattes...

Da kann ich dir nur zustimmen! Jedoch nehmen diese unterjährigen Verträge immer mehr zu wegen den unprofessionellen Online-Anträgen von vermeintlichen Versich.profis - in Wirklichkeit wisssen diese "Laien im Versich.geschäft" aber leider nicht worauf es ankommt beim Versich.antrag: nicht der Beginn ist maßgebend, sondern immer das Ablaufdatum, da dies das Beginndatum der nächsten Hauptfälligkeit ist!

Ein Versich.vermittler mit "Herz und Hirn" würde niemals einen unterjährigen Kfz-Versich.antrag anbieten geschweige denn abschließen.

Allein schon wegen der o.g. Besserstufung... ;-)

DHaeuslerKonrad  28.11.2020, 22:23
@siola55

Danke, danke, danke für dieses Statement. Schön, dass ich mit meiner Meinung dazu nicht allein dastehe. Die Online-Versicherer haben meiner Meinung nach auch nicht wirklich Interesse, wie der Kunde letztlich dasteht. Es geht nur darum Millionen aus dem Wechselgeschäft zu ziehen. Ein Versicherungsvertreter muss / darf dem Kunden auch nach Abschluss noch in die Augen schauen. Außerdem hat es was mit Berufsehre zu tun. Wobei ich auch erwähnen muss, dass es auch da schwarze Schafe gibt. Im Bankenbereich zum Beispiel findet man auch oft unterjährige Fälligkeiten im Kfz.

Die besten Erfahrungen habe ich mit den Agenturen vor Ort, wo der Kunde noch ein Mensch ist und nicht nur eine Nummer.

siola55  28.11.2020, 23:50
@DHaeuslerKonrad
Im Bankenbereich zum Beispiel findet man auch oft unterjährige Fälligkeiten im Kfz...

Ja genau - man/frau verpaßt dann eben schon mal den Kündigungstermin... :-((

siola55  28.11.2020, 21:50

Es gibt ja auch Fälle, in denen man die Rechnung erst im Dezember erhält, wenn die Fälligkeit Januar ist. Hier hat man trotzdem noch 4 Wochen Kündigungsrecht...

Nur bei einer Prämienerhöhung ohne Leistungsverbesserung hat die Sonderkündigung hier Gültigkeit!

DHaeuslerKonrad  28.11.2020, 22:24
@siola55

So ist es

"IMMER" nur dann, wenn die Hauptfälligkeit auf dem 1. Januar liegt. Das ist in deinem Vertrag NICHT der Fall.

Du kannst natürlich auch jetzt schon zum 11.3. 2021 kündigen.

Userhm  28.11.2020, 15:18

Ist damit ein " Unterjahresvertrag " gemeint?

Hatte das mal gegoogelt und war mir nicht ganz klar....siehe Anhang....

Bei der Autoversicherung läuft das Versicherungsjahr bei den meisten Verträgen bis zum 31. Dezember – mit dem 1. Januar beginnt das neue Versicherungsjahr. Auch wenn der Vertrag etwa zum 1. August abgeschlossen wurde, läuft er zunächst nur bis zum 31. Dezember desselben Jahres und verlängert sich dann um ein ganzes Jahr. Stichtag für eine Kündigung des Vertrags ist somit der 30. November.

Zu beachten: Einige Versicherungen bieten Verträge mit unterjähriger Laufzeit an. Bei solchen Verträgen beträgt die Laufzeit unabhängig vom Kalenderjahr zwölf Monate, also zum Beispiel vom 1. August bis zum 31. Juli des folgenden Jahres. Die Kündigung müsste dann bis zum 30. Juni erfolgt sein. Der Nachteil bei unterjährigen Verträgen: Da die Versicherten nicht zum Jahresende kündigen können, können sie auch nicht vom Preiskampf unter den Versicherungen profitieren. Denn zur Haupt-Wechselsaison im November werben die Versicherungsgesellschaften oft mit besonders günstigen Tarif-Angeboten um Neukunden.

schleudermaxe  28.11.2020, 15:43
@Userhm

Wenn Deine Geldbörse so prall gefüllt ist, Du ausdrücklich auf die bessere SF-Klasse ab 01.01. verzichtest, ist doch alles eigentlich gut.

Kündigen geht nur zum Ablauf, rechne mal den Markführer zum Vergleich, und achte beim Neuabschluß auf den 31.12..

DerHans  28.11.2020, 16:20
@Userhm

Nein. Dann muss im Antrag auch die Hauptfälligkeit mit dem 31.12. angegeben sein. Automatisch geht das NICHT.

Der größte Nachteil liegt darin, dass man auch erst später im Jahr von der besseren SF-Klasse profitiert

wattdennnu2  28.11.2020, 16:36
@DerHans

...oder von der schlechteren Klasse verschont bleibt...

siola55  28.11.2020, 17:41
@Userhm
Zu beachten:  Einige Versicherungen bieten Verträge mit unterjähriger Laufzeit an.

Diese unterjährigen Kfz-Versich.verträge werden immer mehr, da diese aus Unkenntnis in der Regel von Laien im Versich.geschäft online so beantragt werden... da sind nicht die Versicherer schuld dran!

Userhm  28.11.2020, 17:42
@siola55

Danke füf diese Info.

siola55  28.11.2020, 17:43
@Userhm

Bittesehr ;-)

Nein, du kannst ALLE Autoversicherungen- auch deine- noch kündigen. Dabei spielt das offizielle Datum deiner Police keine Rolle.

Aber ...langsam wird es Zeit, dürfte nur noch Online klappen...

DerHans  28.11.2020, 15:15

Natürlich kann man diesen Vertrag NICHT zum 31.12. kündigen.

siola55  28.11.2020, 17:36

Natürlich krottenfalsch deine Antwort... :-((

Aber ...langsam wird es Zeit, dürfte nur noch Online klappen...

Er hat doch noch bis zum 11.02.2021 Zeit zur Kündigung zum 11.03.2021 wegen dem unterjährigen Kfz-Versich.vertrag ;-)

wattdennnu2  28.11.2020, 16:35

Schreibst du für eine virtuelle Karnevals-Sitzung?

SaVer79  28.11.2020, 15:17

Das ist Unsinn! Wenn in der Police ein anderer Zeitraum vereinbart ist, dann gilt dieser

Seit wann soll das denn so sein?

Gekündigt werden kann zum Ablauf, und da gibt es eben sehr viele ganz schlaue VN, die auf die bessere SF-Klasse ab 01.01. freiwillig verzichten und andere, aberwitzige Laufzeiten vereinbaren.

Dein Onliner möge ich die Puschen kommen und helfen, auch dafür hast Du den bezahlt mit Deinen Beiträgen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung