Ich habe eine Kfz-Versicherung bei Cosmos Direkt abgeschlossen und wollte gern mal wissen, ob das im Antrag angegebene Datum der Versicherungsbeginn ist?
Bzw. muss ich eine Bestätigung mit dem Datum erhalten, oder ist das nach der Antragsstellung endgültig vergeben?
6 Antworten
Der Versicherungsbeginn ist der Tag der Zulassung des Fahrzeug.
Sinnvoll ist es, die Haptfälligkeit auf den 1. Januar zu legen. Dann wird dein Vertrag jeweils zum Jahresbeginn bei Schadensfreiheit günstiger gestuft.
Zusatz: Fällt der gewünschte Versicherungsbeginn nicht auf den 1.1., so wird der Vertrag i.d.R. zum nächsten 1.1. von der Versicherungsgesellschaft auf den 1.1. gewechselt. Somit läuft der Vertrag dann vom 1.1. - 31.12.
Das habe ich gemacht aber der Antrag ist noch nicht bearbeitet worden und eine Bestätigung habe ich immer noch nicht erhalten. Gilt der Versicherungsbeginn immer noch?
"Das habe ich gemacht aber der Antrag ist noch nicht bearbeitet worden und eine Bestätigung habe ich immer noch nicht erhalten. "
Der Schutz beginnt erst mit der Bestätigung des Versicherers. Wenn der gewünschte Versicherungsbeginn bereits verstrichen ist, ohne dass Du eine Bestätigung erhalten hast, musst Du unbedingt und ganz dringend nachhaken. Sonst fährst Du ggf. ohne Versicherungsschutz!!!
Im Antrag muss der gewünschte Versicherungsbeginn drinstehen. Den trägst Du dort ein. Der ist unterschiedlich zum Datum der Unterschrift. Die Versicherung beginnt zum im Antrag genannten Datum. Dieses wird i.d.R. auch nochmals im Bestätigungsschreiben genannt.
Die Fragen dich ab genau welchen Datum die Versicherung laufen soll, dieses Datum trägst du ein. Der Vertrag läuft von diesen datum bis zum 31,12, das letzte Datum unten bei der Unterschrift ist nicht relevant. Wenn du deine Kfz Versicherung kündigen willst musst du das vor den 30,11 machen.
Dies mußt du doch selbst wissen - woher sollen wir deinen Versich.beginn wissen, welchen du benötigst???
Es gibt doch eine Menge Vergleichsportale. Gucke da doch mal.
Ich habe bereits einen Antrag gestellt und wollte mal wissen, ob das Datum eingehalten wird?
Das nehme ich mal stark an.
"Der Versicherungsbeginn ist der Tag der Zulassung des Fahrzeug..."
?!?!?!????
Wenn überhaupt dann nur bei Kauf eines Neufahrzeugs mit gleichzeitigem Versicherungsabschluss. Sonst gilt das im Antrag genannte Datum des Versicherungsbeginns.