KFZ-Versicherung des Unfallgegners lehnt Zahlung ab -> Einspruchsfrist?
Wielange habe ich Zeit gegen eine Zahlungsablehnung der gegn. KFZ-Versicherung per Anwalt vorzugehen ??? Anfang Jan.2011 fuhr mir jemand leicht ins Heck. Lt. TÜV Gutachten (Dekra) beläuft sich der Schaden auf 1300€ zzgl. Schmerzensgeld. Ende Feb. erhielt ich das Ablehnungsschreiben, daß Sie keine Notwendigkeit sehen den Schaden zu übernehmen. Aufgrund von einer längeren Dienstreise widersprach ich dem ganzen am 15.4. worauf keine Reaktion erfolgte bisher. Da ich keine KFZ-Rechtsschutz habe und bestimmt in Vorleistung gehen muss, kann ich mir den Gang zum RA erst jetzt leisten. Ist es dafür schon zu spät ??? Bekam einen Termin zum 16.8. beim RA
6 Antworten
falls Du im ADAC bist,erhältst Du dort als Mitglied kostenlose anwaltliche Erstberatung.Du kannst auch für kleines Geld (meist 20-30 Euro) eine telefonische Rechtsanwaltshotline anrufen.Da sitzen Juristen am anderen Ende und erteilen dir solche Auskünfte im handumdrehen,genauso juristisch korrekt wie eine Kanzlei,nur deutlich billiger!Die Hotlines finanzieren sich rein über die 0900er-Gebühren. Dass hier eine 6-Wochen-Frist gilt,kann ich mir (bin aber Laie) nicht vorstellen.Ansprüche gegen Versicherungen haben üblicherweise deutlich längere Laufzeiten! Ich wundere mich,dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die Übernahme deines Kfz-Schadens kategorisch ablehnt. Das ist sehr ungewöhnlich und muss "gute" Gründe haben. Diese müssten dir auch von der Vers. erläutert worden sein. Das Schmerzensgeld ist eine ganz andere Sache,die wird in den seltensten Fällen ohne Anwalt ablaufen.Aber die reine Sachschadensabwicklung ist Routine und müsste ohne nennenswerte Probleme klappen.Und zwar innerhalb ganz weniger Wochen. Wo ist denn der Haken an deinem Fall...?
Vorrangig müsste man jetzt fragen,warum reguliert die Versicherung den Schaden nicht.Deiner Schilderung nach,liegt die Sachlage doch klar.Es müssen also Umstände vorliegen,was die Versicherung vielleicht stutzig macht,gelinde ausgedrückt.Leicht ins Heck,und dann noch Scmerzensgeld,und dann noch diese hohe Schadenssumme? Geht die Versicherung vielleicht vom kaschieren eines Vorschadens aus?
...zunächst eine Einspruchs- o. Widerspruchsfrist gegen die Ablehnung der Schadensregulierung durch eine Haftpflichtversicherung gibt es nicht. Deshalb hat die Versicherung auch nicht reagiert. Vielmehr handelt es sich hier um einen Schadensersatzanspruch, der wie jeder andere Anspruch auch der Verjährung unterliegt. Diese beträgt im Minimum drei Jahre. Damit ist noch mehr als ausreichend Zeit...
so sehe ich das auch.Mit den drei Jahren war ich mir nicht sicher,hab es deswegen weggelassen.Komisch ist dennoch,dass eine Schadensregulierung pauschal abgelehnt wird.Dem Fragesteller müssten Gründe genannt worden sein....
Seit wann legt die Dekra fest ob und wieviel Schmerzensgeld gezahlt wird?
Einspruchsfrist ist idR sechs Wochen.
Nein, es ist nicht zu spät. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab dem Tag des Unfalls. Während dieser Zeit kannst Du versuchen, das Geld von der Versicherung zu bekommen und dann ggf. Klage einzureichen.