KFZ Versicherung Tarifgruppe D nach Renteneintritt?

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Ja, diese Einstufung in die Tarifgruppe D bleibt auch bestehen, wenn man inzwischen Rente bezieht! Wenn man bis zu seinem Renteneintritt im öffentlichen Dienst o. ä. Unternehmen tätig war, behält man diese Einstufung solange, bis irgendwann der Vertrag aufgelöst wird (z.B. ein Kfz abgemeldet wird). Bei einer Übertragung an eine andere Person allerdings verfällt diese Sondereinstufung!

Nerostar1995 
Beitragsersteller
 24.06.2017, 19:36

Fahrzeugwechsel ist aber möglich, da m.E der Vertrag dann nicht aufgelöst wird oder?

rena101955  24.06.2017, 20:22
@Nerostar1995

Bei einem Fahrzeugwechsel und gleichem Versicherungsnehmer bleibt die Tarifgruppe auch bestehen! Möglicherweise möchte die Versicherung aber eine erneute Bescheinigung des bisherigen Arbeitgebers!

Hallo Nerostar1995,

geht dein Vater direkt vom Erwerbsleben (Arbeitnehmer DB AG) in den Ruhestand, behält er auf Lebenszeit seinen günstigen Tarif (Vereinstarif) bei uns.

Er muss sich also keine Sorgen diesbezüglich machen.

Dein Vater soll allerdings seine Verträge mal von einem Berater in seiner Nähe durchsehen lassen. Wir bieten in einigen Sparten den Seniorentarif an. Hier kann er eventuell ein paar Euro sparen.

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team


Wenn der Vater bei der Deutschen Bundesbahn (öffentlicher Dienst)   beschäftigt war müsst er sogar die Tarifgruppe B = öffentlicher Dienst bekommen.

Wenn er direkt aus der Tätigkeit der Bundesbahn in Rente oder Beamtenversorgung gewechselt ist - bekommt er diese Tarifgruppe bis zu seinem Tod.

Nur wenn er durch die Bahn-AG eingestellt wurde, steht ihm dieser Tarif nicht zu.

... natürlich, so zumindest bei meiner. Warum sollte eine Versicherung eine Kündigungsorgie vornehmen?