KFW Studienkredit Frage zum Leistungsnachweis?
Ich kann in einem meiner Fächer zum 6. Semester meinen Leistungsnachweis (Zwischenprüfung) vorlegen. Dieses Fach ist das im Antrag 1. von mir angegebene Studienfach. Im zweiten konnte ich wegen einer Sprache, die ich für das theologische Fach lernen musste, die Frist verlängern. Kann das zum Problem werden? Oder muss ich nur von einem, dem im Antrag ersten rwähnten Fach, den Leistungsnachweis vorlegen? Im anderen Fach bin ich aber auch schon weit, allerdings habe ich die ZP nach dem 6. Semester noch nicht offiziell. Vielen Dank für eure Antworten.
2 Antworten
Hallo,
also bei mir steht der Leistungsnachweis auch noch an, allerdings erst in einem Jahr.
Ich habe das generell so verstanden, dass man einfach nur die 90 LPs bis zum Ende des 6. Semesters nachweisen muss. Ob man die 90 LPS jetzt nur im Hauptfach oder nur im Nebenfach oder gemischt nachweisen kann, dürfte der KFW wahrscheinlich relativ egal sein.
Aber wenn Du unsicher bist, würde ich an deiner Stelle mit deiner Frage ne Email an die KFW schreiben oder anrufen.
Sowie ich weiss musst du bis zum 6ten Semester einen gewissen Anzahl an Credit Points erreicht haben. Sollte dies nicht erfüllt worden sein mit Nachprüfung. Fliegst du raus. Du kannst da anrufen die sagen es dir genau.