Kennzeichen behalten bei privatem Kfz-Verkauf
Hallo*
Ich werde mein Auto privat verkaufen. Als "Erinnerung" würde ich gern ein Kennzeichen behalten - geht das?
Ich brauche weder das Kennzeichen, noch die Kennung für eine neue Zulassung. Nur für mich ;)
Lieben Dank im voraus für die Infos und sonnige Grüße zum Wochenende!
8 Antworten
Wenn das Auto abgemeldet wird und in einem anderen Kreis verkauft wird, kann das funktionieren. dann kannst Du das Kennzeichen bei der Abmeldung entwerten lassen und darfst das entsiegelte Kennzeichen dann auch wieder mitnehmen.
Kauft es jemand in DEINEM Kreis, bleibt das Kennzeichen bestehen und wird mit verkauft. Dann hast Du keine Chance, dass Du es bekommst.
Bis 2007 war es so, dass das gleiche Kennzeichen dem Fahrzeug wieder zugeteilt wurde.
Aber dann trat die neue FZV in Kraft und Kennzeichen werden sofort nach Abmeldung eines Kfz grundsätzlich wieder komplett frei.
Das ist so auch richtig aber die Schilder wenn diese entwertet werden bzw das Fz abgemeldet wurde kannst Du behalten. Ich hab schon ein Ganzes Garagentor von innen damit gepflastert. Joachim
Das wäre mir neu.
Naja dann müsstest du dein Auto vorher abmelden und den zukünftigen Besitzer die Papiere zukommen lassen das er das Auto neu anmelden kann.
nein das denke ich nicht,als ich mein motorrad verkauft habe, hab ich es doch auch abgemeldet, dem neuen besitzer die papiere zukommen lassen.
das ist dein gutes recht dein fahrzeug vorher abzumelden! die kratzen ja dann auch die plakete ab.die nummernschilder hast du doch gekauft und sind dein eigentum und wenn du das auto ohne nummernschilder verkaufst ist das halt so...er will sie außerdem doch nur an die wand hängen ?! ich hab sämtliche nummernschilder von meinen fahrzeugen zuhause....
Stimmt, ich möchte sie einfach behalten. Abmeldung erfolgt durch den Käufer. Also kann ich sie behalten wenn ICH das Fzg abmelde?
Und: an-/ummelden im gleichen Kreis geht, kostet eben extra [ggf. von Kreis zu Kreis unterschiedlich] - hab ich selbst schon gemacht.
hallo...ja dann bekommt er neue schilder auch auf wunschkennzeichen....lg
Die Kennzeichen hast du bezahlt und sind dein Eigentum.
Nochmal ganz deutlich:
Du kannst bei der Abmeldung die entwerteten Kennzeichenschilder einfach mitnehmen und dann gehören sie dir.
Auch mal völlig unabhängig davon, ob der Käufer nun in einem anderen Kreis wohnt (in einigen Bundesländern muss man auch dann nicht mehr umkennzeichnen!) oder das Auto im Kreis bleibt. Dann wird er sowieso eine neue Nummer bekommen weil die alte nach Abmeldung sofort frei wird. Selbst früher (bis 2007), als das Auto die gleiche Nummer wieder bekam, war das kein Problem: Wenn die Schilder nicht mehr existierten, dann musste sich der Käufer bei der Anmeldung halt neue machen lassen.
Mach ein Foto und gut is.
Das Problem ist, dass das nur funktioniert, wenn der Käufer aus einem anderen Landkreis kommt, so dass das Kennzeichen nicht mit dem selben Kreisvermerk beginnen muss. Wird das innerhalb der Stadt oder des Kreises verkauft, wird das Kennzeichen auch wieder an das gleiche Fahrzeug weitergegeben.