Verkauf Auto ohne Tüv an privat zur Ausschlachtung. Wer meldet ab und wie?
Hallo zusammen,
ich verkaufe einen alten VW, dessen Tüv seit einem Monat abgelaufen ist an eine Privatperson die den Wagen ausschlachten und die Teile verkaufen will. Natürlich darf der Wagen nicht mehr ohne Tüv gefahren werden, deshalb holt er den Wagen mit einem Anhänger (anscheinend macht er das öfter).
Meine Frage:
Wie wird der Wagen nun richtig abgemeldet?
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Behalte ich den Schein/Brief/Kennzeichen und gehe damit zur Zulassungsstelle?
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Gebe ich Ihm Brief und Schein mit und gehe im Anschluss nur mit Kaufvertrag und Kennzeichen zur Zulassungsstelle?
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Sage ich Ihm, dass er den Wagen abmelden soll? Er meldet Ihn aber nicht mehr an.
Vielen Dank im Voraus für die Antwort!
12 Antworten
Du kanst den wagen dem käufer auf den hof stellen und dann mit fahrzeugschein und brief selbst anmelden.. Der Käufer kann dann die Papiere bei dir abholen: So ist allen gedient den ein kurzzeitkennzteichen kostet auch nicht gerade wenig.. Das sich der käufer dann spart wenn er sichanderst entscheiden sollte.. So hat keiner ein Risiko nur der Käufer muß etwas auf Schlüssel und Papiere warten.
Immer einen Vertrag erstellen schriftlich für beide parteien.. wenn auch nur 30 Euro drinnstehen oder weniger , immer Pass oder Ausweise ( mit Meldebestätigung ) mit dokumentieren und deinem vertrag beifügen.. Gut aufbewahren... kann noch nach jahren wichtig werden.. wenn mal irgendwas vorkommt oder ist..
Lass dir eine Anzahlung geben die du quitiertst.. und den rest bei papierübergabe.. in Barem.. So geht ihr beide jedem Risiko aus dem Weg.. Wenn sich der käufer dann noch umentscheiden sollte und das in den vertrag aufnehmen dann ist die anzahlung füpr deine aufwendungen weg.., beide Unterschreiben alle sind Glücklich..
Auf keinen Fall ein zugelassenes Fahrzeug vom Hof lassen.. das kann monatre dauern bis das dann abgemeldet wird beisp der Fahrzeug geht in den Osten oder generell Export.. Die fahren dann eventuell Jahrelang auf deinem Kennzeichen herum. ist schon oft genug passiert und eine deutsche Zulassung ist oft weit mehr Wert wie das Fahrzeug.. auch sowas wird im ausland gehandelt...
lass dich auf nix ein den Du bist sonst immer der dumme.. vorher besser auf einen lukrativen Verkauf verzichten ...den die Folgekosten egal was Käufer unterschreiben oder versprechen kannst du alles vergessen da werden oft genug die wildersten Geschichten erfunden .... Nur um Fahrzeuge zugelassen übernehmen.. zu können.
Mit Brief und Fahrzeugschein zur Zulassungsstelle , als Verkaufsnachweis / Weitergabenachweis den Kaufvertrag mitnehmen.. Abmelden... die zurückgegebenen Papiere mit oder besser ohne Schilder dem Käufer übergeben.. fertig.. Bei nicht deutschen Käufern immer eine copy der papiere besser Pass erstellen und aufbewahren.. Bei deutschen Käufern besser auch Copy oder die Nummer des Personalausweises.. als Mindestvoraussetzung.. eingescannt geht auch.. Wichtig immer auch die Anschrift des Käufers im Vertrag eintragen und mit Perso / Pass vergleichen.
Traue oder Glaube Keinem denn alle wollen nur dein bestes deine Kohle.. leider ist das so aber nix zu machen besser absichern.. ich hoffe das hiilft dir weiter.. Joaochim
Für dich ist es am sichersten wenn du das Auto direkt selber abmeldest, dazu Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sowie die Kennzeichen mit nehmen. Anschließend übergibst du ihm das abgemeldete Auto mit den Fahrzeugpapieren (Eigentumsnachweis).
Zur Abmeldung brauchst Du auch die Kennzeichen.
Wenn Du schlau bist, dann meldest Du das Fahrzeug vorher ab und der neue Besitzer soll es sich eben mit nem Hänger, oder nem Kurzzeitkennzeichen abholen.
Alles andere kann böse in die Hose gehen, wenn derjenige das Auto nicht abmeldet und stattdessen irgendwelchen Blödsinn damit anstellt.
- Die Zulassungsstelle informiert die Versicherung von der Abmeldung
- Das Auto ist angemeldet mehr wert und man selbst spart die Abmeldekosten
- In den Kaufvertrag die Verpflichtung zur Abmeldeng bis zum... schreiben
- Außerdem: "Ab sofort gehen alle durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehenden Kosten zu Lasten des Käufers"
Den Fahrzeugschein und -brief sowie die Kennzeichen (zunächst) selbst behalten, selbst zur Zulassungsstelle gehen und abmelden. Dann bist Du sicher, dass das Fahrzeug auch tatsäch-lich abgemeldet wurde. Den Fahrzeugbrief gibst Du dann - nach erfolgten Eintragungen - dem Käufer.
Der Wagen wird bereits morgen geholt, ich würde es erst Montag zur Zulassungsstelle schaffen. Ist es auch oke wenn ich Ihm hinterher den Brief und Schein zukommen lasse?
Und melde ich den Wagen ab oder lege ich ihn still bei der Zulassungsstelle?