KFZ Versicherung wechseln ohne Kennzeichen verlust?

6 Antworten

... aber ein Kennzeichen hat doch mit einer Versicherung nichts am Hut? Der bisherige Vertrag wird ordnungsgemäß gekündigt und beim neuen wird rechtzeitig vor Ablauf entsprechend beantragt (kein Fahrzeugwechsel, sondern eben ein Versichererwechsel) und gut ist. Die alte Versicherung "meldet" sich bei der Zulassungsstelle ab und die neue an. Alles ganz einfach.

Bei der neuen Versicherung eine neue Versicherung abschliessen (drauf achten, ob man Vollkaskoversicherung wählen muss bei einem finanzierten Fahrzeug, dann auch wieder Vollkasko versichern).

Bei der alten Versicherung kündigen (die neue Versicherung stellt dafür im Normalfall Musterbriefe zur Verfügung).

Mit dem Kennzeichen hat das nix zu tun, das behält man, egal wie oft man die KFZ-Versicherung wechselt.

sreevo 
Beitragsersteller
 05.09.2015, 06:38

und was muss ich denn mit zur zulassungsstelle nehmen? da muss ich doch bescheid geben dass ich gewechselt habe oder nicht?

Cerealie  05.09.2015, 06:41
@sreevo

Die Zulassungsstelle hat mit einem Versicherungswechsel insofern nichts zu tun, als dass du da nicht hin musst.
Die neue Versicherung meldet alle relevanten Daten von sich aus der Zulassungsstelle, damit hast du nix zu kriegen ;-)

Das ist viel unkomplizierter als du dir das vorstellst ;-)

Das Kennzeichen hat damit rein gar nichts zu tun, das ändert sich nicht. Bei der alten Versicherung kündigen und einfach eine neue abschließen. Die Versicherungen melden den Wechsel automatisch der Zulassungsstelle, da musst du gar nichts machen noch irgendwas am Kennzeichen ändern.

Wenn das Fahrzeug finanziert ist, könnte es sein, dass du vertraglich verpflichtet bist, eine Vollkasko abzuschließen. Bezgl. den Kündigungsfristen solltest du diese Seite durchlesen: http://www.autobild.de/artikel/kfz-versicherung-kuendigen-1304373.html

Das man bei der eneuen Versicherung einen Vertrag abschließen muß  ist klar, die übernimmt dann auch die kündigung  bei der alten Versicherung wenn der Vertrag überhaupt kündbar ist (  Mindestdauer ein Jahr steht idR . im Vertrag )  was mit dem Versicherungsmakler / der neuen Vericherung  zu klären ist..

Mit dem neuen Versicherungsnachweis / ausgefüllter Doppelkarte  zur Zulassungsstelle gehen und dort abgeben.  Wird das nicht gemacht  entfällt auch die Ummeldung  den Aufgrund der Versicherungspflicht muß das über die Zulassungsstelle gehen.  Gebühr entrichten  fertig..

Vorher ist jedoch immer zu prüfen ob dich die alte Versicherung aus dem Vertrag entlässt.. das geht im Normalfall  zum ende des Versicherungsjahres  und einer Vertragsgemässen kündigung  die meist drei monate  vor ablauf zu kündigen ist.  Da  solltest du dich Beeilen den   für November ist die kündigungsfrist sehr eng. 

Niehmals kündigen  wenn der neue Vertrag noch nicht angeschlossen ist.. unabhängig  von den Kündigungsfristen.. Joachim

DerHans  05.09.2015, 12:23

KFZ-Versicherung muss EINEN Monat vor Hauptfälligkeit gekündigt werden. Genau deswegen ist der 30.11. ja bei fast allen Verträgen der Stichtag.

schleudermaxe  05.09.2015, 12:38

...oh, ein Kenner? Seit wann bitte verlangen denn die Zulassungstellen bei einem Versicherungswechsel Gebühren und seit wann kann bei so einem Vorgang eine eVB ausgehändigt ubd abgegeben werden?

schleudermaxe  05.09.2015, 12:43
@schleudermaxe

... und seit wann keine meine neue Versicherung ohne meine Unterschrift meine alte kündigen? Ich fürchte, der Experte hat den Titel in der Suppe gefunden, oder? ... und seit wann beträgt die Kündigungsfrist für Kfz-Verträge 3 Monate?

jloethe  05.09.2015, 16:20
@schleudermaxe

lesen bildet  und  hilft zu verstehen.  Wenn du einen neuen Vertrag abschließt  wirst du  damit die Versicherung ermächtigen  den alten Vertrag zu kündigen...   Dreimonatsfrist ... nun ich hab geschrieben meist  heist nicht immer und es gibt durchaus derart gestalltete Verträge. .  so nebenbei  Huk 24  als onlineversicherer  ist bestimmt nicht die vernünftigste wahl...  wart mal wenn du den ersten Schaden hast..

Schleudermaxe !!

Das einzige was an deiner Antwort richtig war ist das die Versicherung  dein Kennzeichen  nicht oder nur nebensächlich intressiert.   Die Zulassungsstelle muß diese Änderung dokumentieren und das kostet Zeit und damit Geld... das wär das erste mal das dort etwas nix Kostet.. 

Ohne neuen  Versicherungsnachweis  wird die Zulassungstelle den Vertrag nicht beenden  und nur die können das machen . Sonst könnte jeder  der seinem Fahrzeug nachjagt weil der Käufer das nicht ummeldet das problemlos ändern und es gibt einige viele hier die das teuer  erfahren mußten.  Der nachweis muß vor der Versicherungsvertragsänderung vorliegen.. 

Der Hans ist Versicherungsspetzialist und macht das Beruflich ..  dem kannst du glauben egal was deine Stammtischbrüder behaupten..  oder wo Du Dein wissen sonst her hast  also bitte nicht so Abffällig ..  andere können das auch..

schleudermaxe  05.09.2015, 17:04
@jloethe

... wenn andere das können, kämen hier richtige Antworten. Es ist nicht mein Job, solche "Könner" hier zu bilden! Noch einmal, falls jetzt gelesen werden kann: ... keine Zulassungsstelle verlangt Gebühren bei so einem Vorgang, ... es gibt keine dreimonatige Kündigungsfrist bei Kfz-Veträgen, ... eine Zulassungsstelle beendet sehr wohl den Versicherungsschutz, wenn eine Versicherung eine enstprechende Info übermittelt, und das wird sie bei einer Kündigung auch tun! ... und wenn der Halter keine neue eVBÜ bekommt, wird die Kiste eben außer Betrieb gesetzt. .... und die 24iger, wie auch jede andere Versicherung, kündigt eben einen bestehenden Vertrag nicht, auch ganz einfach. ... und ob die HUK Coburg, die ja für die 24iger die Schäden reguliert, ein guter oder nicht so guter Schadenregulierer ist, ist doch für diese Frage völlig egal. Ich höre, daß dieser Laden für etliche andere große Ktz-Versicherér ebenfalls den Regulierungsauftrag hat, immer noch! ... und über die Potenz von Hans haben hier schon viele den Kopf geschüttelt, da hast Du aber wohl bisher nicht aufgepaßt!

siola55  07.09.2015, 22:56
@jloethe

Mein Kommentar hierzu: bla-bla-bla

Alle Infos nicht zu gebrauchen lieber jloethe... Eine Expertenantwort sieht anders aus!

Du kannst sowieso nur zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen. Also höchst wahrscheinlich zum 31.12.

Dabei behältst du dein Kennzeichen.