Keller/Fluchtweg

4 Antworten

Schau mal in die Bauordnung, da steht m.W. sogar drin das Türen zu Kellerräumen als T30-Tür und selbstschließend ausgeführt werden müssen. Das ist bei Bestandsbauten oft noch nicht so. So fordert es der Brandschutz.

Dem steht oft das Raumklima im Weg. Geschlossene Kellertüren bewirken oft einen feuchten Keller. Um dem entgegen zu wirken sind weitere Maßnahmen zu treffen, z.B. eine Zwangslüftung einzubauen.

Das Kälte nicht nach oben steigt ist richtig, weil es physikalisch keine Kälte gibt. Sicher ist das kalte Luft schwerer ist als warme Luft und sich daher im Keller sammelt. Dennoch wird ein Energieaustausch mit der Warmen Luft erfolgen. Es ist also energiewirtschaftlich schon besser die Tür geschlossen zu halten.

Nur Aufenthaltsräume brauchen Fluchtwege; Keller gehören nicht dazu. Im Gegenteil: Abstellräume müssen vom Treppenhaus durch eine selbsscgließende T-30 Tür abgeschlossen sein

Kellerräume sind mit einer mindestens T-30-Türe gegenüber dem Treppenraum zu sichern.

Durch bzw. über Kellerräume darf ein Fluchtweg i.d.R. nicht führen. Ausgenommen von dieser Regel sind nur die Kellerräume in großen Gebäuden, wenn sichergestellt ist, daß diese Fluchtwege den darauf angewiesenen Personen bekannt sind und diese sie auch im Normalfall benützen.

Fluchtwege, wie Treppenhäuser, müssen immer ins Freie führen und dürfen in ihren Ausgängen nicht versperrt werden, solange sich Personen in der Anlage befinden. Fluchttüren müssen sie sich immer in Fluchtrichtung, ohne Schlüssel, öffnen lassen.

Vielleicht einfach einen Knauf auf der Außenseite anbringen !? Dann muss diese Tür nicht abgeschlossen werden.

Oder einfach ein Panik-Schloß einbauen?