Keine Heimat - keine Steuern?

7 Antworten

Das würde ich vorher aber ganz genau und wirklich ganz genau abklären. Ansonsten wirst du einfach eingeschätzt. Stell dir vor, du arbeitest in der Schweiz, die zieht dir Quellensteuer ab, da kein fester Wohnsitz in der Schweiz. Du wohnst unter der woche in Frankreich, die Schätzen dein einkommen und wollen Geld, übers Wochenende bist du in Deutschland und die Wollen auch Geld, weil du keinen festen Wohnsitz hast wirst du auch eingeschätzt. Daneben hast du auch noch ein Fereinhaus in Spanien, die wollen auch Geld, weil du keinen festen Wohnsitz, aber ein haus hast. Und alle wenden sich an deinen Arbeitgeber in der Schweiz.

... klar, bei Angestellten gibt es hier keine Gestaltungsmöglichkeiten - aber was ist, wenn ich selbständig/freiberuflich arbeite, keine feste Adresse benötige, weil ich meine Aufträge übers Internet abwickeln kann - wenn ich mich dann in Deutschland abmelde und in einem Wohnmobil (das auf den Namen eines Verwandten zugelassen ist) durch die Lande ziehe, und dann mal hier, mal dort Zwischenstation einlege - in welchem Land wäre ich dann steuerpflichtig?

Wer seinen Wohnsitz länger als ein halbes Jahr in der Bundesrepublik hat, ist hier auch unbeschränkt steuerpflichtig. Das heißt, alle Einkünfte weltweit werden grundsätzlich in Deutschland besteuert. Dass der deutsche Fiskus nicht nochmals auf Gelder zugreift, die schon im Ausland versteuert wurden, sollen zwischenstaatliche Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verhindern. Mehr noch: Oft können Steuerpflichtige damit sogar Steuern sparen. Wer dagegen den Wohnsitz im Ausland hat, muss in Deutschland nur die Einkünfte versteuern, die er auch in Deutschland erzielt hat. "Beschränkt steuerpflichtig", heißt das im Fachjargon. Doch Achtung: Hält man sich als beschränkt Steuerpflichtiger mehr als 183 Tage in der Bundesrepublik auf, wird man unbeschränkt steuerpflichtig. "Wer das nicht beachtet, ist grenzenlos dumm – so wie Boris Becker." Peter Sch. ist schlau: Seit 17 Jahren hat er keine Steuern mehr gezahlt.

Lies mal hier weiter: http://www.finanzen.net/nachricht/Steuern__Fluchtgrund_Reichtum_EurAmS__484425

jetzt nicht mehrere Sachen mischen. Nicht jeder ohne festen Wohnsitz ist in keiner STadt gemeldet. Und nur weil einer als Seemann ständig unterwegs ist, heißt es nicht, daß er keinen festen Wohnsitz hat. Irgendwo wohnt man ja schon, wenn man nicht unterwegs ist (wo die Post hingeht usw.) Und selbst wenn du auf dem Schiff wohnst, das fährt ja mit einer bestimmten Flagge. Also so ganz kann man sich vorm Steuernzahlen nicht drücken.

Wenn Du keinen festen Wohnsitz hast, trotzdem aber einer geregelten Arbeit nachgehst, zahlst Du auch Steuern! Die werden vom AG gleich einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt!