Ist obdachlos dasselbe wie ohne festen Wohnsitz?
Ich habe schon immer diese Frage, aber bin mir immer noch nicht sicher.
Wenn man keinen festen Wohnsitz hat. Ist man wohnungslos, aber nicht obdachlos. Man könnte ja immer noch bei der Familie leben.
Obdachlos gilt man erst, wenn man sich offiziell in den Obdachlosenheimen/Unterkünfte sich dort anmeldet. Stimmt das?
Was ist mit Menschen die melden sich weder in den Unterkünfte an aber leben auf den Straßen oder bei der Familie. Sind die dann wohnungslose? Also Menschen mit ohne festen Wohnsitz! Aber sind keine obdachlose. Richtig?
Bitte um Aufklärung.
4 Antworten
Im Prinzip ist es das selbe. Bei dem Sprachgebrauch "ohne festen Wohnsitz" geht es um das Amtsdeutsch. Wer sich beim LEA (Landereinwohneramt [polizeiliche Abmeldung]) abmeldet, bekommt im Adressefld des Ausweises/Reisepass, den Vermerk "ohne festen Wohnsitz". Im Amtsdeutsch gibt es die Bezeichnung Obdachlos eigentlich nicht.
Der User herja hat da fast Recht. Wer also keine Wohnunterkunft besitzt, die als solches nicht richtig deklariert ist, gilt als Obdachlos. Man kann auch mit einer festen Meldeadresse Obdachlos sein. Man kann sich auch bei bestimmten Diakoniestellen polizeilich anmelden, wo man seine Sozialleistungen monatlich erhält und auch seine Post dort bekommt, hat aber dort kein Bett. Es gibt auch sogenannte Notunterkünfte, bei denen man sich nicht Polizeilich anmelden kann, findet dort kurzfristig einen Schlafplatz, ist aber trotzdem Obdachlos.
Korrekt so
Obdachlosigkeit wird definiert als Zustand, in dem Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten. „Platte machen“, „schieben“ oder „auf Platte sein“ bezeichnet umgangssprachlich z. B. in Parkanlagen, auf Bänken, unter
Brücken, in Hauseingängen, Baustellen und Bahnhöfen zu nächtigen. Der
Begriff „Obdach“ bedeutet Unterkunft oder Wohnung. https://de.wikipedia.org/wiki/Obdachlosigkeit
Der Obdachlose hat also keinen festen Wohnsitz, keine feste Adresse.
Ja natürlich, das gibts doch sehr oft.
Nein, ist nicht das selbe. Obdachlose haben meist keine wohnfähige Adresse, wo sie sich ganztätgig aufhalten können. Wer aber einen Platz, in einem Wohnheim für Obdachlose/Wohnungslose hat, ist nichtmehr Obdachlos und bekommt damit automatisch auch eine Meldeadresse. Aber man lebt dort auf engsten Raum mit anderen Menschen. Ist aber immernoch Wohnungslos.
Wer seine Wohnung aufgibt, um bespielsweise auf einem Dauercampingsplatz zu leben (Wohnwagen, Wohnwagensiedlungen, etc.) ist zwar Wohnungslos, aber nicht Obdachlos. Man kann sich auf solchen Dauerplätzen auch polizeilich anmelden.
Verwechsle nicht wohnungslos mit "ohne festen Wohnsitz".
Im Sozialrecht bedeutet wohnungslos auch: ohne eigene Wohnung.
Das heiß, wer bei einem Freund unterkommt und da auch gemeldet ist, aber kein eigenständiges Mietverhältnis hat (also nicht mal nen Untermietvertrag), der ist quasi wohnungslos, aber nicht obdachlos.
Also um besser zu verstehen
ohne festen Wohnsitz oder man lebt heimlich bei Freunden, Familie oder lebt wirklich auf den Straßen = obdachlos
offiziell gemeldet in der Meldebehörde und man ist nur gemeldet keinen Mietvertrag oder Untervermietung z.b bei der Familie, Freunden oder Obdachloseunterkünfte = wohnungslos
Also sind Kinder die bei den Eltern wohnen auch wohnungslos?
Habe ich jetzt besser dargestellt um besser zu verstehen? Falls nicht korrigiere mich. Danke
Naja, Kinder haben nun mal bis zum ersten Auszug ihre Wohnung bei den Eltern und können eh erst mit 18 einen eigenen Mietvertrag abschließen (wenn nicht Eltern, Vermund oder Betreuer mit im Boot sind). Du bist ja nicht wohnungslos, wenn du mit 25 noch nicht ausgezogen bist in die erste eigene Wohnung. Du bist höchstens ein Nesthocker.
Obdachlos sind die, die wirklich kein Dach über dem Kopf haben und auf der Straße leben. Wohnungslos sind sie natürlich auch.
Wer zwar irgendwo untergekommen ist (Bekannte, Freunde, entfernte Verwandte, wo er vielleicht längerfristig das Gästezimmer belegt) und das auch noch legal, also mit polizeilicher Anmeldung, der hat eine Meldeadresse und auch ein Dach über dem Kopf. Ist also nicht obdachlos.
Ist aber wohnungslos, weil er nicht über eigenen Wohnraum verfügt, in dem er irgendwelche Rechte hat, sondern nur eben geduldeter Gast ist.
Aber deine ursprüngliche Frage beschreibt das schon ganz richtig - wer obdachlos ist, hat keinen festen Wohnsitz.
Obdachlose können auch einfach unter der nächsten Brücke oder im Gebüsch im Park leben. Soe müssen nicht zwangsläufig in einem Heim gemeldet sein.
Definitions- und Ansichtssache. Für mich macht es schon einen Unterschied, ob Verwandte/Freunde mich freiwillig beherbergen oder ich in eine solche Unterkunft muss. Obdachlosigkeit geht aber mit Wohnungslosigkeit einher, das stimmt schon.
Nein, ein Wohnungsloser kann ja auch bei jemandem untergekommen sein und wäre so nicht obdachlos.
Das sehe ich aber anders.
Ein Obdachloser kann auch in Notunterkünften unterkommen und wäre trotzdem obdachlos.
Also ist auch derjenige obdachlos der bei jemanden unterkommt, weil es ja nicht seine Wohnung ist.
Also sind Obdachlose und Wohnungslose dasselbe? Aber sind nur 2 verschiedene Wörter mit der selben Bedeutung?
Also sind Obdachlose und Wohnungslose dasselbe? Aber sind nur 2 verschiedene Wörter mit der selben Bedeutung?