Keine Chance gegen Kinderlärm?

11 Antworten

Wenn sie sich aber querstellen, dann müsste ich zum Anwalt und ich weiß nicht, ob das einen Sinn macht.

Sofern Sie sich ernsthaft nachhaltig gestört fühlen, reden Sie mit den Eltern und wenn das nicht fruchtet, ordentlich Lärmprotokolle führen, Zeugen beschaffen und dann ab zum Gericht damit - "Versuch macht klug!" Vielleicht reagiert auch das Jugendamt, wenn zu Schulzeiten schulpflichtige Kinder zu Hause lärmend herumlungern.

Ich kann die Leute drauf ansprechen.

na dann probier das doch mal, wenn es nicht funktioniert kannst du dir immer noch Gedanken darüber machen.

So einem Kind kann verstehen, dass es nicht in der Wohnung herumrennen muss.

Falsch: Du musst verstehen, dass kein Kind festgebunden oder ruhiggestellt werden muss. Herumrennen oder häufiges Fallenlassen von Spielzeugen hast du schlicht hinzunehmen :-O

Und für die mangelde Schallisolierungen hellhöriger Plattenbauten oder ebengleicher westdeutscher Nachkreigsbaususbstanz kann die Mutter nichts.

Ich habe das auch in einem Urteil gelesen, dass ältere Kinder sich nicht wie die Voll i dioten in der Wohnung benehmen dürfen.

Da hast du etwas Falsches gelesen: Eltern dürfen vermeidbare, vorsätzliche Ruhestörung, die aus der Wohnung dringt, nicht tatenlos gewähren lassen.

Da darf man fristgerecht kündigen und in eine moderne Wohnung ohne Kinder in der Nachbarschaft umziehen.

G imager761

Ruff die polizei wenn das nix bringt jugendamt

Brolli132001  11.10.2014, 12:21

ehmm waren das deine kinder?

Dürfen Kinder im Alter von 6 bis 12 auch jeden Lärm zu jeder Zeit im Haus verursachen?

Nicht jeden Lärm muss man hinnnehmen aber bei Kinderlärm kann man kaum etwas machen.

Ich habe das auch in einem Urteil gelesen, dass ältere Kinder sich nicht wie die Voll i dioten in der Wohnung benehmen dürfen.

Natürlich darf man nicht die Sau rauslassen.

Ich kann die Leute drauf ansprechen.

Der 1. Schritt.

Wenn sie sich aber querstellen, dann müsste ich zum Anwalt und ich weiß nicht, ob das einen Sinn macht.

Nein, erst mal schriftllich per Einwurfeinschreiben unter Fristsetzung den Vermieter auffordern das er was unternimmt.

MfG

Johnnymcmuff