Sehr laute Baustelle neben Mietwohnung?
Guten Tag,
ich leben in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Einige der Wohnungen in dem Haus waren von dem Hochwasser betroffen. Ich zum Glück nicht. Seit Anfang August werden die Wohnen „repariert“. Allerdings sehr sehr laut, der ganze Boden wird mit Pressluft Hammer rausgehauen und ähnliches. Auf jeden Fall ist der Lärm auf dem Niveau einer Baustelle draußen.
Ich habe gelesen dass man als Mieter nur einen Baulärm von 55 dB ertragen muss. Und die hier sind wirklich weit weit drüber.
Ich habe im August 3 Wochen Urlaub gehabt und wurde fast immer um Punkt 8 Uhr morgens von Presslufthammern geweckt. Das geht dann 8-10 Stunden so.
Ich habe lange Verständnis gezeigt weil wegen dem Hochwasser und das tue ich immernoch von Mo-Fr aber langsam reich es mir das der Vermieter die Arbeiter auch Samstags reinschickt. Gerade jetzt arbeiten sie in der Wohnung neben mir, es ist so unzumutbar laut, dass ich als ich um 8 Uhr morgens noch versucht hatte mit Kopfhörern und Naturgeräuschen den Lärm zu übertönen immernoch die Vibration in meinem Bett gespürt habe.
kann ich da irgendwas gegen machen? Wie gesagt der Lärm ist weit über 55dB
Danke Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Die Leute möchten gerne noch vor dem Winter in ihre Wohnung. Da ist der Eigentümer froh, wenn die Handwerker auch samstags arbeiten.
Das gilt in normalen Zeiten.
Gehen Sie einfach tagsüber arbeiten.
Momentan ist Ausnahmezustand.
Greif halt mit an dann ist der Lärm schneller vorbei ...
Baulärm ist grundsätzlich hinzunehmen, insbesondere bei Instandhaltungs- und - wie bei Dir - für Instandsetzungsmaßnahmen.
Wenn es über den zulässigen Lärmpegel hinausgeht (oder auch wie bei Dir zu Erschütterungen kommt), dann stehen Dir natürlich Möglichkeiten zur Verfügung. Schließlich ist die Wohnung ja nicht sinngemäß einwandfrei zu benutzen.
Ist es nur störend, dann kommt eine Mietminderung in Betracht. Geht es darüber hinaus (Wohnung ist Lebensmittelpunkt (z.B. Rentner) oder auch Arbeitsstätte (z.B. HomeOffice wg. Corona)), dann solltest Du mit dem Vermieter sprechen, ob tagsüber (werktags = inkl. Samstag) eine Ausweichmöglichkeit in Betracht kommt - z.B. ein Hotelzimmer oder ein angemietetes Büro - beides zu Lasten des Vermieters. In bestimmten Ausnahmefällen ist jedoch keine Mietminderung möglich: Bauarbeiten zur energetischen Modernisierung sind so ein Sonderfall. Der Mieter muss sie die ersten drei Monate dulden und darf erst ab dem vierten Monat die Miete mindern (§ 536 Abs. 1a BGB).
Dass wie in Deinem Fall der Wohnraum dringend wieder hergestellt werden muss, ist zwar vollkommen richtig und sollte toleriert werden, aber dennoch bleiben Maängel an der Mietsache und Minderung gem. BGB (§ 536 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de))
Da wir hier nur theoretisch helfen könne, empfehle ich eine fachliche Unterstützung vor Ort (Mieterschutzbund / Anwalt) oder einfach einmal vorher nett mit dem Vermieter sprechen, was aus seiner Sicht getan werden kann.
Wichtig ist aber die unverzügliche schriftliche Anmeldung der Belästigung beim Vermieter, falls noch nicht geschehen.
Nein kannst du nicht. Die Arbeiten müssen halt gemacht werden.
Was ist denn damit dass nicht mehr als 55 dB erlaubt sind ?