kein vertrag abgeschlossen und unterschrieben aber trotzdem eine rechnung bekommen

7 Antworten

Du hast den Leihgegenstand in Besitz genommen. Dadurch ist ein mündlicher Leihvertrag in Kraft gesetzt worden. Weitere Details sind nicht bekannt. Leihgebühr? Leihdauer? Basis der Rechnung?

coolesooke 
Beitragsersteller
 07.03.2015, 12:03

da ist keinerlei ein wort gefallen von geld.....

Gerhart  07.03.2015, 17:19
@coolesooke

Gib den Leihgegenstand zurück gegen Quittung und "Adios Amigo".

Besorge dir Zeugen, die bei der Übernahme dabei waren und nichts von Leihgebühr hörten.

Wieso denn aber? Natürlich kann doch jeder Gläubiger eine Rechnung/Mahnung versenden, wenn denn der Schuldner glaubt. Alles doch ganz einfach, oder? ... und wenn eine Tüte Milch gekauft wird, wird dann auch zuvor eine Unterschrift abverlangt? Glaube ich nicht.

Wie soll ich das verstehen?

Er hat euch, ohne schriftlichen Nachweis, Geld geliehen! Nun hat er euch, mittels Rechnung aufgefordert, diesen Betrag zurückzuzahlen?

Wenn dem so ist, das ist sein gutes Recht und der Hinweis von dir: "wir haben keinerlei vertrag abgeschlossen und unterschrieben".. soll aber nicht heißen, daß ihr das Geld nicht zahlen wollt?

Das ist eure verdammte Pflicht und Schuldigkeit,eine moralische obendrein  auch ohne Unterschrift und Vertrag..seiner Aufforderung nachzukommen. Sicher war das Vertrauen in euch so groß, daß er auf etwas schriftliches verzichtet hat!

coolesooke 
Beitragsersteller
 07.03.2015, 11:44

okay mal anders ausgedrückt.... wir haben uns von einem ehemaligen bekannten werzeug geliehen er meinte das er es momentan eh nicht braucht da keine aufträge bei ihm vorhanden sind und er uns es kostenlos zur verfügunf stellen wird solang wir es benödigen.... und gestern kam eine rechnung über dieses geliehene werkzeug obwohl keinerlei absprache wahr das geld dafür verlangt wird.....

ich hoffe jetzt kann man hier damit etwas anfangen..... sorry nochmal

amdros  07.03.2015, 11:48
@coolesooke

Ja..das liest sich schon ganz anders.

Ist natürlich nicht die feine englische Art sich nicht an Absprachen zu halten. Ich würde mit ihm nochmal das Gespräch suchen und ihm aufzeigen..unter welchen Bedingungen das geschehen ist!

Wenn du es nicht mehr benötigst..rück es, des lieben Friedens willen, wieder raus!

coolesooke 
Beitragsersteller
 07.03.2015, 11:56
@amdros

er hat ja alles wieder aber er will unter allen umständen miete aufeinmal... :-)

Wenn ausgemacht wurde, dass keine Miete zu bezahlen ist, dann wäre auch nichts zu bezahlen.

Versuche dich gütlich zu einigen.

Verträge kann man auch mündlich schließen ...

was will er denn jetzt von Dir - eine Leihgebühr? einen Kostenersatz, weil die Sache nicht zurück gegeben wurde?