Kein Lohn in der Woche für Kennziffer 95 Schulungen?

3 Antworten

Kommt drauf an, was dein Mann mit seinem AG vereinbart hat.

https://www.bussgeld-info.de/berufskraftfahrer-weiterbildung/

Da die Themengebiete sehr komplex sind, ist die BKrFQG-Weiterbildung in 5 Module unterteilt, die sich jeweils mit einem oder mehreren Aspekten des Berufs als Kraftfahrer befassen. So sollen die neuesten Kenntnisse und Standards übermittelt sowie Fähigkeiten gefestigt werden. Berufskraftfahrer in der Weiterbildung müssen die Module nicht gleichzeitig durchlaufen. Es ist möglich, diese einzeln zu absolvieren, was für viele von Vorteil ist, da Berufskraftfahrer für Qualifikation und Weiterbildung die Kosten selbst tragen müssen.

Hier auch noch

https://www.berufskraftfahrer-qualifikations-gesetz.de/weitere-informationen-zum-bkrfqg/bkrfqg-kosten

Grundsätzlich muss der/die Fahrer/Fahrerin die Kosten selbst tragen. In den meisten Betrieben werden diese Kosten allerdings freiwillig vom Arbeitgeber getragen oder zumindest anteilig bezahlt.

Das ist nicht richtig. Natürlich muss die Firma das Gehalt weiterzahlen.

Und wenn er diese Schulung braucht, dann müssen sie auch die zahlen. Die spinnen wohl.

Nein, der Lohn muss trotzdem wie normal gezahlt werden.