Kein lohn als Zeitungsbote bei Krankenschein?
Ich bin seit einem Halben jahr zeitungsbote (Minijob)nun bin ich im letzten monat einen tag krankgeschrieben worden, und habe auch meinen krankenschein beim Arbeitgeber eingereicht auf meine persönliche anfrage sagte mir dieser das ein Krankenschein nicht bezahlt wird, Meine Frage nun ist das Rechtens?
4 Antworten
Denke schon. War selber mal bei ner Kette als Minijob angestellt und dort wurde mir eine ganze Woche krank vergütet obwohl ich nur hätte 3 tage arbeiten müssen. das lag aber mehr an deren Tarifvertrag denk ich, weil ich denselben bekommen hatte wie ein Festangestellter.
Bei der BRanche des zeitungsausträgers kann ich mir gut vorstellen, dass dort nur gelöhnt wird, wenn man arbeitetr. du hast ja sicher auch keinen urlauzbsanspruch oder?
Er hat sehr wohl Anspruch auf bezahlten Urlaub und auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. ;)
Die Lohnfortzahlung (und auch der bezahlte Jahresurlaub) gehört selbstverständlich auch zum Minijob. Leider setzen sich viele Arbeitgeber darüber einfach hinweg. Entweder weil sie es selbst nicht wissen, oder weil sie denken der Arbeitnehmer ist zu blöd, um seine Rechte zu kennen.
Die Frage ist natürlich, ob du für diesen einen Tag einen Prozess anstreben willst.
Nein, ist es nicht. Dir steht wie jedem anderen Arbeitnehmer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu. Du hast jetzt 3 Möglichkeiten:
Möglichkeit 1 (die dem Arbeitgeber am besten gefällt): Du glaubst was er sagt und verzichtest. Möglichkeit 2 (Du bist ein freundlicher Mensch): Du schreibst den Arbeitgeber an und forderst das Dir zustehende Geld und verweist schriftlich auf die Rechtsgrundlage. (§§ 3 - 4 Entgeltfortzahlungsgesetz - EFZG) Möglichkeit 3: (Du willst nicht lange diskutieren): Du suchst den Rechtspfleger beim nächsten Arbeitsgericht auf, mit Vertrag und Kopie der Krankmeldung und lässt den die Klageschrift verfassen und verklagst den Saftladen.
Ist es nicht. Schau mal hier: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/Entgeltfortzahlung.html?nn=356724
Das gilt aber für gewerbliche Arbeitgeber und das ist bei Dir ja der Fall. Ansonsten einfach nochmal nach "minijog lohnfortzahlung" googeln.