Kein Geld von Second Hand Shop?
Ich habe leider vergessen Ware im Second Hand Shop abzuholen. Die Dreimonatsfrist ist verstrichen. Nun will mir die Inhaberin auch nicht das Geld der bereits verkauften Ware geben!
In den Verkaufsbedingungen steht: Die in Kommission genommene Ware, wird spätestens nach 3 Monaten vom Kunden wieder abgeholt. Nach Ablauf dieser Zeit, geht die Ware in den Besitz des Second-Hand-Ladens über.
Das ist mir ja klar. Die Ware wäre mir ja auch egal. Aber das Geld von den verkauften Teilen steht mir doch noch zu, oder? Ich habe auch bei google nichts gefunden. Kann der Laden das Geld einfach behalten? Das kann doch nicht sein. Was kann ich denn jetzt unternehmen?
Wer kennt sich da aus? Danke schon mal
4 Antworten
Hallo Habe selber einen Second Hand Laden (Mode) in Berlin. In Deinem Fall gäbe es selbstverständlich das Geld für verkaufte Ware. In meinen Kundenlisten wird vermerkt, wann was verkauft wurde, damit es auch für die Lieferanten nachvollziehbar ist. Ich rufe die Lieferanten 3 mal an, damit die nicht verkaufte Ware abgeholt wird, egal in welcher Frist. Sollten alle 3 Termine nicht eingehalten werden, gehen die Sachen an gemeinnützige Einrichtungen. Diese AGB werden den Lieferanten ausgehändigt. Hoffe, dies hilft.
Moin, moin!
Ich stimme meinem Vorredner zu. Selbstverständlich hat der Händler keinerlei Recht dir dein Geld vorzuenthalten. In meinem Second-hand Laden gibt es auch eine Abholfrist, nach der die Ware in meinen Eigenbestand übergeht. Aber mit nichten das bis dahin erwitschaftete Geld.
Kein Second-hand Laden kann Gelder einbehalten. In gar keinem Fall!!!
Ich kenn mich da zwar nicht aus, aber ich verstehe es so, dass die nicht abgeholte Ware nach 3 Monaten in den Besitz des Ladenbesitzers übergeht.Somit gehört die Ware dir nicht mehr, also kannst du auch den erzielten Preis nicht verlangen.Ich denke, dass hat so seine Richtigkeit u. kann ich auch gut nachvollziehen, denn stell dir vor, jeder käm erst nach 4,6 oder 12 Monaten?
Es geht doch nicht um die Ware, die noch dort ist, sondern um die, die bereits verkauft wurde (vor der Frist). Ich habe einfach das Geld noch nicht abgeholt. Und nun bekomme ich gar nichts mehr, keine Ware (was ich ja noch verstehe) und kein Geld (für die verkaufte Ware!)
Sorry, aber das hattest du SO in deiner Frage nicht formuliert,hatte es so verstanden, dass du Geld von der Ware möchtest,die nach der 3-Monatsfrist verkauft wurde.
sie hat mir ja nicht gesagt, wann sie Ware verkauft hat, nur dass ich gar nix mehr kriege, weil ich zu spät komme, keine Ware (was ja okay ist) und auch kein Geld.
Da müsste sie mir zumindest nachweisen, dass sie die Ware erst verkauft hat, als sie schon in ihrem Besitz war - nach der Frist - und das glaube ich nicht.
Sie nimmt die Ware immer aus dem Sortiment, wenn die Abholfrist abgelaufen ist!
Frage mich nur, was ich für Rechte habe?
wenn du die AGB anerkannt hast, durch Abgabe deiner Sachen, dann hast du jetzt Pech....und dies ohne Wenn und Aber...
in den AGBs steht aber nichts von Geld, nichts davon, dass das Geld nicht ausbezahlt wird,siehe oben in meiner Frage!
die AGB hast du doch selber zitiert....und da steht es..
das steht doch nur dass die Ware in seinen Besitz übergeht. Das ist mir klar.
Aber es steht nirgends, dass das Geld für bereits verkaufte Ware nicht mehr ausbezahlt wird!
Wie ich jetzt rausgefunden habe, spricht sie von Ware bzw.dem Geld, die vor der 3-Monatsfrist verkauft wurde.
Nach meinem logischen Denken,müsstest du in jedem Fall das Geld bekommen!Liebe Grüsse!
Seh ich anders....nach Ablauf geht die Ware in den Besitz des Ladens über... Dann gehört die Ware nicht mehr dem Kunden, folglich kann er auch kein Geld mehr verlangen.
für die Ware die noch in dem Laden liegt freilich nicht. Aber für die bereits verkaufte Ware!!
Das mit der Ware,die noch im Laden liegt,vergessen wir jetzt mal - die ist verloren!Aber was hat die bereits verkaufte Ware damit zu tun?Das Geld steht dir in jedem Fall zu!!!
ja baer1, das sehe ich ja auch so, aber sie will es mir nicht mehr ausbezahlen. Und da frage ich mich, wie ich an mein Geld komme.......
Droh ihr mit dem Rechtsanwalt...wirkt fast immer!Oder sag ihr,du empfiehlst ihr Geschäft weiter...grins!
Also ich habe auch vor einen Second Hand Shop zu eröffnen. Da habe ich in meinen AGB stehen das nach 5 Mon wenn das Geld nicht abgeholt wurde es dann nicht mehr ausbezahlt wird. Wenn du das unterschrieben hast sofern es in den AGB drinnen stand dann bekommst es nicht...stand davon aber nix gehört die Kohle auf jedenfall dir. LG