Kaufland-Ladendetektiv?!.....darf er das?
also gestern waren ich und eine Freundin bei Kaufland wir standen vor der kosmetik Abteilung und haben halt geguckt und so....wir habe auch kosmetik ausprobiert...
als wir uns dann ein getränk geholt haben und bezahlt haben und rausgehen wollten stand aufeinmal son ladendetektiv vor uns der meinte wir sollen in die überwachungszentrale mitkommen.....dort hat er halt taschenkontrolle und uns ausgefragt und so
als er bei uns nix gefunden hatte weil wir ja nix geklaut haben meinte er das es verboten sei irgendwas zu testen was keine tester sind.....obwohl wir das unserer meinung nach gar nicht gemacht haben......
also hat er das recht uns zu unterstellen das wir irgendwas geklaut haben....und derf er taschenkontrolle machen?.....außerdem meinte er wenn er ein arschl**** wäre müssten wir alle sachen die wir angefasst haben bezahlen ist das wahr?
13 Antworten
Ne, das kann ich mir nicht vorstellen, dass er das darf. O.k. geöffnete Packungen müssen gekauft werden. Aber meist sind ja Tester bei der Kosmetik, die man testen kann. Und blosses Anfassen verpflichtet nicht zum Kauf. Erzähl den Vorgang deinen Eltern, wenn du wirklich völlig unschuldig bist, und bitte sie den Detektiv auf den Fall anzusprechen.
Hab ich schon....&nd meinen Opa auch der ist Polizist ;)
JEDER ! (z.B. ich) darf andere Personen bei einem Verdacht festhalten und zwar so lange bis die Polizei eintrifft !
Ich wurde auch schon mal wegen Ladendiebstahls verdächtigt ! Ich bestehe dann darauf daß die Polizei gerufen wird ! Mir doch egal - ich hab ja nichts gemacht !
Das wurde auch eingestellt aber die übereifrige Verkäuferin hatte auch ihre Laufereien und vielleicht auch etwas Angst. wenn jemand zur vernehmung zur staatsanwaltschaft muß ist das sicher nicht angenehm !
§127 StPO setzt das "ertappen auf frischer Tat" vorraus.
Da sollte man sich besser ganz sicher sein, sonst hat man am ende ein ziemlich großes Problem.
Also, jetzt ist es natürlich zu spät, aber wenn einem sowas passiert, und man weiß ganz genau, dass man nichts eingesteckt hat, dann kann man ganz einfach darauf bestehen, dass die Polizei gerufen wird. Denn nur die darf Dich durchsuchen! Der Detektiv ist verpflichtet, gleich die Polizei zu rufen, wenn Du das verlangst. Schließlich hast Du ein reines Gewissen.
Aber das ist nun Vergangenheit. Das hättest Du eben gestern gleich tun sollen.
Ich hatte dieses Problem mal bei Rossmann, da hatte ich eine Austauschschülerin aus England dabei, und wir haben auch in der Kosmetikabteilung alles beguckt. Plötzlich steht der Typ da und behauptet, meine Freundin hätte was eingesteckt (was ich natürlich nicht wusste und was mich echt peinlich berührt hat. Dann haben wir das Durchsuche-Procedere auch über uns ergehen lassen. Und schlußendlich stellte sich raus, dass es nicht stimmte. Wenn ich allein bin, und ich weiß genau, ich habe nichts eingesteckt, dann weigere ich mich mit Händen und Füßen, ohne Polizei sowas zu machen. Dann steht der Detektiv nämlich blöd da, wenn es falsc her Alarm war.
Beim nächsten Mal weißt Du Bescheid.
Er darf, prinzipiell, keine Taschenkontrolle machen. Aber er darf die Polizei rufen und die darf es. Daher ist es im Zweifelsfall immer besser, die Einwilligung einfach zu geben, wenn man nix zu verheimlichen hat.
Kosmetika, die nicht ausdrücklich als Tester ausgeschrieben sind, darf man nicht benutzen und auch nicht auspacken, anderenfalls verpflichtet man sich zum Kauf - so weit richtig. Aber ich darf, natürlich, eine Cremedose anfassen um, z.B. die Inhaltsstoffe nach zu lesen.
Falsch. Der Verdacht der Straftat genügt.
Da hast Du zwar Recht, aber er braucht keinen Zeugen dafür. Verstehst Du das Problem? Er braucht nur behaupten, es eindeutig gesehen zu haben und sich dann für seinen Irrtum entschuldigen.
Das ist ein ganz, ganz heißes Pflaster. Ich hatte auch schon mal das (miss-)vergnügen, mich damit befassen zu dürfen - und, glaub mir - ich frage im Laden schon nach, ob ih den aktuellen Werbeflyer nehmen darf - bin viel zu feige zum Klauen ;-).
Also man darf sachen sich anschauen und anfassen ganz klar. wie schon gesagt...
Dieser sog. ladendetektiv kann bei Diebstahlverdacht euch bitte mit ins büro zu kommen
wenn ihr dies nicht befolgt kann er seine besitzdienerrechte bzw. nothilfe rechte anwenden
Jedermannsrechte! D.h. er darf euch festhalten bis die Polizei eintrifft.
Taschenkontrolle darf er nicht durchführen da er keine Hoheitlichen rechte besitzt!!!!
Er kann jediglich euch fragen ob er euch durchsuchen darf und evtl. bitten das ihr euren personalausweis bei ihn abgibt müsst ihr aber nicht! So kann man evtl. die Polizei nicht verständigen bei tatsächlichen diebstahl, liegt es im ermessen des Detektiv´s ob er nur ein Hausverbot ausspricht oder dies anzeigt...
Wenn ihr euch kontrollieren lasst, läuft das auf freiwilligen basis d.h. er hat die erlaubniss von euch....
Wenn er das zwangsmäßig durchführt könnt ihr ihn anzeigen!!!
Wenn ihr sachen aufmacht die verpackt sind müsst ihr diese Kaufen, das ist genauso wenn ihr ein schokoriegel öffnet und halb anbeisst etc....
In diesem Fall hätte er niemanden festenhmen dürfen, es lag schließlich keine Straftat vor.
Kaufen muss auch niemand etwas. Schadensersatz leisten aber schon eher...
Er darf jemanden aber nur festhalten, wenn er eindeutig gesehen hat, dass etwas entwendet wurde. Ansonsten erfüllt es den Tatbestand der Freiheitsberaubung!