Gewinnspiel: Notarkosten?

10 Antworten

Hast du etwas unterschrieben?

Wenn nicht brauchst du dir keine Sorgen machen. Dann solltest du deine Bank informieren, dass Lastschriften die damit zu tun haben direkt zurückgebucht werden sollen bzw du solltest deine Kontoauszüge im Auge behalten.

Vorsichtshalber innerhalb der nächsten 14 Tage schriftlich einen Zweizeiler zur Kündigung aufsetzen!

Desweiteren Anrufe ignorieren und auch Rechnungen ignorieren.

Sollte etwas offizielles kommen dann besser einen Anwalt einschalten!

Ich hoffe ich konnte helfen!

Mfg L1nk1990

Luke195 
Beitragsersteller
 25.04.2013, 17:55

Sowas muss also IMMER schriftlich bestätigt werden ja? Ok dann schicke ich jetzt eine Kündigung.

Hallo. Diesen "super" Anruf hatte ich letzte Woche auch! Es handelte sich um ein Andreas Bourani Gewinnspiel auf Facebook. Und ich super schlaue, habe mich auch einwickeln lassen. Hätte ein Wien Wochenende gewonnen (Prag wäre auch möglich gewesen), jetzt "Frau aktuell" zum Preis von 49 Euro halbjährlich bestellt, um die imensenen Notarkosten zu decken, da ich ja in der Ausziehung bin und sich entscheidet ob ich 800 oder 36000 Euro (Gegenwert zu einem Auto) gewonnen habe. Ich dachte immer, ich sei so schlau, und hätte genug darüber gehört, das mir sowas nicht passiert. Aber die waren so überzeugend. Und mit Gegenanruf als überprüfung und so.... Ich hoffe jetzt auch wirklich, das da nix kommt. Bin schon Frührentnerin, und kann/will mir die blöde Zeitung eigentlich auch gar nicht leisten.........................

Lies mal:

http://www.antispam-ev.de/wiki/Gewinnspiel-Betrug_-_Abzocke_am_Telefon_-_Callcenter-Terror

Grundsätzlich gilt: bei diesen albernen Gewinnspielanrufen kommt aus verschiedenen Gründen kein rechtlich bindender Vertrag zustande. Hierbei ist es auch relativ egal, was man da gesagt hat. Selbst bei einer scheinbaren Zusage: diese Werbegespräche sind rechtlich so mängelbehaftet, dass die angeblichen "Absprachen" null und nichtig sind.

Wenn Geld vom Konto abgebucht wird: rabiat wegen "Widerspruch" von Deiner Bank zurückbuchen lassen. Das geht bis 13 Monate nach Kontobelastung und kostet Dich nichts.

Ansonsten: keine Kontaktaufnahme zum Abzocker. Mahn- und Drohschreiben (auch vom Inkassobüro/Anwalt!) geflissentlich ignorieren. Bei Mahnbescheid (gelber Brief vom Gericht, ist aber in diesen Fällen extremst selten...) innerhalb 14 Tagen Widerspruch ans Gericht einreichen.

Luke195 
Beitragsersteller
 25.04.2013, 20:08

Danke, der Link war superhilfreich. Ich werde nun erstmal abwarten und einen kühlen Kopf bewahren. Falls tatsächlich "Drohpost" kommt, werde ich den angeblichen Vertrag anfechten sowie Abbuchungen rückgängig machen. Also nochmal Danke! :)

Da ich keine Lust habe jeden Tag 3 mal die gleiche Antwort zu schreiben (da viele Leute es scheinbar nicht hinkriegen mal zu LESEN, was andere in diesem Forum bereits geschrieben haben), poste ich einfach einen Link.

http://www.antispam-ev.de/wiki/Telefonisch_abgeschlossene_Vertr%C3%A4ge

Das mit dem Notar ist Unsinn. Erstens weil das nur Abzocker sind, die nie ein Gewinnspiel durchgeführt haben oder einen Strohmann haben gewinnen lassen. Zweitens, weil die Gewinner nach deren eigener Aussage noch gar nicht feststehen, Notarkosten also noch gar nicht angefallen sein können.

Du hast klargestellt, dass du dich getäuscht fühlst und nie eine Verbindlichkeit eingehen wolltest, schon gar kein Abonnement einer Zeitschrift.

Ignoriere alles, was von denen kommt. Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid musst du dem widersprechen, aber der kommt niemals, weil die Abzocker genau wissen, dass man sie wegen versuchten Betruges dranbekommen könnte.

(Laienmeinung, wie immer in rechtlichen Fragen auf gutefrage.net.)

Trilobit  25.04.2013, 17:50

Falls die sich nochmal melden, kannst du freundlich antworten, um dir die Belästigung zu verbitten. Nerven sie dann weiterhin (besonders telefonisch), freut sich die Polizei, dass sie eine Strafanzeige wegen Nötigung aufnehmen darf.

Trilobit  25.04.2013, 18:14
@Trilobit

In anderen Threads lese ich etwas von Kündigung.

Damit erkennst du das Zustandekommen des Vertrages an. Die Kündigung gälte dann ordentlich zum nächstmöglichen Termin, bei einer Laufzeit von z.B. zwei Jahren also 2015.

Wenn, würde ich "wegen Täuschung Ihrerseits widerrufen und hilfsweise fristlos, höchst hilfsweise ordentlich zum nächst möglichen Termin kündigen." So (ähnlich) habe ich das mal gelesen - ob es völlig wasserdicht ist, kann ich aber auch nicht sagen.