1 Jahr Hausverbot
Also ich und ein Kumpel waren gestern bei Kaufland und haben uns da kurz mit Deo eingesprüht (der Deckel war schon ab) um es zu testen, es kann aber auch gut sein das wir villt ein bischen zuviel gesprüht haben. Wir haben die Deos dann aber nicht gekauft ^^
Als wir dann raus sind und unsere andern Sachen bezahlt hatten kam der hausdetektiv und wollte das wir mit in sein Büro gehn dann kam eben das übliche wir mussten unsere ausweiße zeigen (beide 15) und alle unsere Taschen leeren aber wir hatten ja nichts geklaut.
Dann hat er Polizei gerufen und wir haben jetzt eine Anzeige am Hals wegen Sachbeschädigung und 1 Jahr Hausverbot weil wir eine Deodose getestet haben obwohl es kein Tester war, aber wir hatten es eben gedacht weil der Deckel ab war.
So zu meiner Frage darf er mir und meinem Kumpel so eine Strafe erteilen (Hausverbot/ Anzeige) ?
Ich bin davor nie i.wie aufgefallen weder bei Bullen noch bei Kaufland mein Kollege hatte eben schon 2mal eine Anzeige weil er in genau dem Kaufland geklaut hat.
Aber eigentlich müsste er mir doch erst eine Verwarnung geben oder sonstiges oder nicht?
10 Antworten
Natürlich darf er das, er hat das Hausrecht und Anzeige darf jeder gegen jeden erstatten. Eine Verwarnung muss niemand geben, es ist (quasi) sein Laden, nicht Deiner. Oder musst Du jemanden auch erst verwarnen, bevor Du ihn aus Eurer Wohnung schmeißen darfst?
Glasklar, ihr habt beide saxhbeschadigung begangen und der Sicherheitsdienst das Hausrecht. Man sollte sich halt vorher überlegen was man tut. Der Sicherheitsdienst kann euch auch grundlos Hausverbot erteilen.
ist doch cool odr nicht? :)
Das Hausrecht ist in Deutschland vor allem mit dem Begriff Hausfrieden und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz verbunden. Das Hausrecht steht auch Gewerbebetrieben auf ihrem Grundstückseigentum oder -besitz zu,[1] so etwa auch dem Gastwirt. Im Rahmen des Hausrechts kann unter bestimmten Umständen ein Hausverbot ausgesprochen werden (mit Ausnahme der Versammlungsfreiheit in Bahnhöfen, Häfen oder kommunalen Einkaufszentren, wenn sich diese öffentlich genutzten Räume mehrheitlich in staatlichem Besitz befinden).[2][3] Der Hausherr ist befugt, das Hausverbot notfalls mit Gewalt im Rahmen der Notwehr (§ 32 StGB) durchzusetzen. Wird gegen das Hausverbot verstoßen, liegt der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs vor (§ 123 StGB). Quelle: Wikipedia
Ja die Strafen sind gerechtfertigt. Anzeige kann jeder jeder Zeit erstatten. Ob das verfolgt wird oder nicht, entscheidet dann die Staatsanwaltschaft.
Bzgl. Hausverbot gilt das Hausrecht. Das kann dir sogar erteilt werden, wenn denen nur deine Klamotten oder deine Nase nicht passt (aber das wäre echt schlechte Werbung für die).
Von daher... Pech gehabt. Und vor allem, haltet euch daran. Auf die Verletzung des Hausverbots stehen hohe Strafen bis hin zur Haftstrafe (Gefängnis)!
Vermutlich nirgendwo anders als hier...
Nein das stimmt bei einem öffentlich zugänglichem Geschäft nicht. Da geht das nicht ganz so einfach. Das musste unter anderem schon Saturn erfahren und klein bei geben.