Kaufabsichtserklärung für ein Haus rechtens?
Hallo! Ich hatte vor ein Haus zu erwerben und habe eine Kaufabsichtserklärung unterschrieben. Doch die Finanzierungsanfrage des Finanzierers des Maklers wurde von der Bank auf Grund der Eigenkapitalsfrage erst nicht akzeptiert und der Finanzierer meinte, daß die Bank da auch nicht mit sich reden lasse. Für mich hatte sich die ganze Sache erledigt, da auch zwei andere Banken dem Ganzen nicht zusagten. Als ich den Beiden aber sagte, daß aus dem Hauskauf nichts wird, hat die Bank des Finanzierers plötzlich noch ein Angebot vorgelegt. Das Ganze zog sich 3 Wochen hin. Nun ist es so, daß sich privat bei mir Grundlegendes geändert hat und ich nun wirklich nicht mehr in der Lage bin ein Haus zu kaufen. *
7 Antworten
Was war denn der Inhalt der Absichtserklärung? Sind irgendwelche Nebenvereinbarungen getroffen worden, wie Schadensersatzforderungen bei Nichtzustandekommen, Reservierungsvereinbarung, Kostenübernahmen u.a.? Diese Vereinbarungen könnten unter Umständen zutreffen. Aber der Kauf der Immobilie ist damit nicht zwingend. Der kann nur notariell beurkundet werden. Bitte lies die Erklärung genau durch (Eigentlich sollte jeder Erklärungen vor Unterschrift genau lesen und einverstanden sein:=))
Eine Absichtserklärung beim Immobilienkauf führt zu keinem verbindlichen Vertrag. Der Immobilienkauf wird nur beim Notar abgeschlossen und sonst nirgendwo. Sie können ohne Probleme bis zum Notartermin vom Kauf zurücktreten.
Wenn Sie einen Notar beauftragt haben, dass er einen Kaufvertrag erstellt, wird er Ihnen wohl die Kosten in Rechnung stellen. Wenn Sie mit dem Makler eine Reservierungsvereinbarung unterschrieben haben und ein paar hundert EUR anzehalt haben, sind die vielleicht auch noch weg. Sonst muss das Haus aber nicht gekauft werden!
Weitere Tipps: www.immobilienkauftipps.de
In der BRD haben wir eine so genannte " Vertragsfreiheit ". D.h. alles kann theoretisch ge- oder verkauft werden. Bis auf Immobilen. Hier schreibt das BGB eine notarielle Beglaubigung vor. Grundsätzlich ist ein Kauf eine " zweiseitige Willenserklärung " und kommt in deinem Fall erst zu stande, wenn dies vom Notar beurkundet ist. Bis dahin bestehen für beide Seiten keine Verpflichtungen oder Schadensersatzansprüche!
Eine "Kaufabsichtserklärung" zwingt Dich noch nicht, eine Immobilie zu erwerben. Dafür ist nämlich die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Wenn eine solche Erklärung rechtliche Bindung entfalten würde, dann wäre die notarielle Beurkundung ausgehebelt. Allerdings machst Du Dich dem Verkäufer gegenüber schadenersatzpflichtig, was seine Bemühungen angeht, Dir die Immobilie zu verkaufen. Dies betrifft z.B. dann die Notarkosten und Schriftverkehr.
Sind da 2 Wochen seit dem Kaufabsicht verstrichen? Nach der Mitteilung des Finanzierers hättest Du aber gleich die Zustimmung zu das Nichtzustande-kommen-des-Vertrages schriftlich geben müssen. Das jetzige Angebot hat doch nichts mit dem vorherigen zu tun, du kannst ruhig schriftlich mitteilen, auf Grund in der Zwischenzeit veränderten Umständen kannst und möchtest den Hauskauf nicht durchziehen. Viel Glück.