Katzenhaltung Neubauwohnung?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Argumente wären u. a. der Nachweis, dass Du eine geschulte und sehr erfahrene Katzenhalterin bist, die mit den Tieren umzugehen weiß und dass über Deine Haftpflichtversicherung evtl. Schäden, die die Katze an der Wohnung verursacht, auch abgedeckt wären.

Wenn man Dir nicht glauben will oder einfach gar nicht erst mit Haustierhaltung anfangen will, hast Du Pech gehabt, denn da würde dann nur noch der Weg über ein Gericht helfen.

Flexxa 
Beitragsersteller
 04.06.2020, 13:18

Das ist wirklich schön gesagt, das kann ich so in die Email mit einflechten... Mal sehen, vielleicht überzeugt sie das.

Danke

bwhoch2  07.06.2020, 16:30
@Flexxa

Danke für die Auszeichnung.

Soweit ich weiß muss es kein triftiger, aber ein sachlicher Grund sein.

Katzen sind in der Regel immer individuell zu vereinbaren, so es keine generelle Erlaubnis (oder ein generelles Verbot) gibt.

Den vorgegebenen Grund finde ich jetzt für nicht triftig, aber eben sachlich.

Das Problem könnte jetzt sein, dass (auch wenn du im Recht bist) dir "erstreitest" die Katze zu halten, du dir evtl. jetzt schon eine neue Wohngelegenheit suchen solltest. Kann ich aber nciht einschätzen.

Insgesamt sollte man sich da auch mal den Wortlaut der Klausel dazu im Mietvertrag ansehen. Ein generelles Verbot ist da nichtig.

Flexxa 
Beitragsersteller
 04.06.2020, 11:20

Im Mietvertrag steht halt, dass ich die Genehmigung brauche. Mehr nicht...

Umziehen kann ich auch nicht, da ich das allein nicht hinbekomme... Meine Familie unterstützt mich dabei nicht.

qugart  04.06.2020, 11:27
@Flexxa

Dann passt das schon. Es ging nur darum, ob die Klausel nichtig wäre. Aber auch da hast du das Problem, dass du da jetzt mit deinem Vermieter streiten musst.

Das musst aber du entscheiden, ob dir eine Katze ein schlechtes Verhältnis zum Vermieter wert ist. Heimlich solltest du die Katze auf jeden Fall nicht halten.

Flexxa 
Beitragsersteller
 04.06.2020, 11:52
@qugart

Ja das ich das nicht heimlich machen darf, ist mir klar. Ich habe auch kein Problem mit denen zu streiten, solange es außergerichtlich ist.

qugart  04.06.2020, 11:55
@Flexxa

Außergerichtlich bringt dir wohl halt nix, da der Vermieter ja bereits nein gesagt hat. Nochmal fragen kannst du ja immer. SOllte halt dann auch nicht zu nervig werden. Keiner mag nervige Mieter.

Flexxa 
Beitragsersteller
 04.06.2020, 12:06
@qugart

Ja, deswegen werde ich erst Montag wieder nachfragen und nicht direkt heute wieder.

Vielen Dank trotzdem für die Antworten.

Wenn Ihnen die Entscheidung nicht paßt, dann klagen Sie doch vor Gericht auf die Zustimmung - vielleicht ist der Richter ja ein ausgemachter Katzenfreund!?!

Letztlich läuft eine Handlung gegen das Verbot genau darauf hinaus.

Denken Sie nur daran, dass Sie Ihre Wohnung verlieren könnten und dass der Unterlegene auf den Verfahrenskosen sitzen bleibt, die Ihre WBG übrigens aus der Portokasse zahlen könnte.

Und nun prüfen Sie ihre Katzenliebe.

Flexxa 
Beitragsersteller
 04.06.2020, 11:21

Ich wollte eigentlich vermeiden vor Gericht zu gehen damit. Das ist das letzte was ich möchte.

schelm1  04.06.2020, 11:22
@Flexxa

Dann verzichten Sie einfach auf die Katzenhaltung, sonst fliegen Sie u.U. raus!

Flexxa 
Beitragsersteller
 04.06.2020, 11:55
@schelm1

Ich werde denen noch einmal eine Mail schreiben und bitten, ob sie mit einer "Probezeit" einverstanden wären. Also zb das ich die Katze hole und sie dann nach einem Monat, oder wann auch immer, nachsehen können ob alles okay ist oder es wirklich überhaupt nicht geht. Aber da ich mich ja schon sehr gut mit der Katzenerziehung auskenne, würden die da nichts zu bemängeln finden.