Katzenhaltung Neubauwohnung?
Schönen Guten Tag alle zusammen,
Ich war soeben bei meiner WBG und wollte die Genehmigung einholen zur Katzenhaltung, so wie es im Mietvertrag steht. Ich war vorher schon einmal da und habe mit einer Dame dort gesprochen, die hat mir das okay gegeben und dann 2 Tage später mich gebeten nochmals zu kommen und gesagt, der Vorstand müsse es absegnen... Nun bin ich hin und die Vorstandsvorsitzende meinte, sie kann es nicht verantworten mit der Katzenhaltung.
Begründung war, dass meine Wohnung ja gerade renoviert wurde. Ist das ein triftiger Grund die Haltung zu verbieten? Weil ein Vermieter, laut Gesetz, ja einen triftigen Grund nennen muss, um die Haltung zu verbieten.
Meiner Meinung nach ist es ja kein Grund, da ich ja in der Wohnung lebe und sie auch so "abnutze", da ich ja nich ganz still in einer Ecke sitze und mich nich bewege... Klar hat man durch Katzen eine stärkere Abnutzung, aber ich weiß wie ich die Katzen zu erziehen habe und kann das auch.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe. 😘
3 Antworten
Deine Argumente wären u. a. der Nachweis, dass Du eine geschulte und sehr erfahrene Katzenhalterin bist, die mit den Tieren umzugehen weiß und dass über Deine Haftpflichtversicherung evtl. Schäden, die die Katze an der Wohnung verursacht, auch abgedeckt wären.
Wenn man Dir nicht glauben will oder einfach gar nicht erst mit Haustierhaltung anfangen will, hast Du Pech gehabt, denn da würde dann nur noch der Weg über ein Gericht helfen.
Danke für die Auszeichnung.
Soweit ich weiß muss es kein triftiger, aber ein sachlicher Grund sein.
Katzen sind in der Regel immer individuell zu vereinbaren, so es keine generelle Erlaubnis (oder ein generelles Verbot) gibt.
Den vorgegebenen Grund finde ich jetzt für nicht triftig, aber eben sachlich.
Das Problem könnte jetzt sein, dass (auch wenn du im Recht bist) dir "erstreitest" die Katze zu halten, du dir evtl. jetzt schon eine neue Wohngelegenheit suchen solltest. Kann ich aber nciht einschätzen.
Insgesamt sollte man sich da auch mal den Wortlaut der Klausel dazu im Mietvertrag ansehen. Ein generelles Verbot ist da nichtig.
Im Mietvertrag steht halt, dass ich die Genehmigung brauche. Mehr nicht...
Umziehen kann ich auch nicht, da ich das allein nicht hinbekomme... Meine Familie unterstützt mich dabei nicht.
Dann passt das schon. Es ging nur darum, ob die Klausel nichtig wäre. Aber auch da hast du das Problem, dass du da jetzt mit deinem Vermieter streiten musst.
Das musst aber du entscheiden, ob dir eine Katze ein schlechtes Verhältnis zum Vermieter wert ist. Heimlich solltest du die Katze auf jeden Fall nicht halten.
Ja das ich das nicht heimlich machen darf, ist mir klar. Ich habe auch kein Problem mit denen zu streiten, solange es außergerichtlich ist.
Außergerichtlich bringt dir wohl halt nix, da der Vermieter ja bereits nein gesagt hat. Nochmal fragen kannst du ja immer. SOllte halt dann auch nicht zu nervig werden. Keiner mag nervige Mieter.
Ja, deswegen werde ich erst Montag wieder nachfragen und nicht direkt heute wieder.
Vielen Dank trotzdem für die Antworten.
Wenn Ihnen die Entscheidung nicht paßt, dann klagen Sie doch vor Gericht auf die Zustimmung - vielleicht ist der Richter ja ein ausgemachter Katzenfreund!?!
Letztlich läuft eine Handlung gegen das Verbot genau darauf hinaus.
Denken Sie nur daran, dass Sie Ihre Wohnung verlieren könnten und dass der Unterlegene auf den Verfahrenskosen sitzen bleibt, die Ihre WBG übrigens aus der Portokasse zahlen könnte.
Und nun prüfen Sie ihre Katzenliebe.
Ich wollte eigentlich vermeiden vor Gericht zu gehen damit. Das ist das letzte was ich möchte.
Dann verzichten Sie einfach auf die Katzenhaltung, sonst fliegen Sie u.U. raus!
Ich werde denen noch einmal eine Mail schreiben und bitten, ob sie mit einer "Probezeit" einverstanden wären. Also zb das ich die Katze hole und sie dann nach einem Monat, oder wann auch immer, nachsehen können ob alles okay ist oder es wirklich überhaupt nicht geht. Aber da ich mich ja schon sehr gut mit der Katzenerziehung auskenne, würden die da nichts zu bemängeln finden.
Das ist wirklich schön gesagt, das kann ich so in die Email mit einflechten... Mal sehen, vielleicht überzeugt sie das.
Danke