Darf der Vermieter den Freigang meiner Katze verbieten?

8 Antworten

So traurig es klingt aber man kann nur das Land verlassen oder in eine tierfreundliche Oase ziehen(gibt es aber selten). Deutschland ist extrem tierfeindlich im Privaten aber ganz weit vorn wenn's um grün und öko geht. In Deinem Fall darf der Vermieter eigtl. garnichts, zumal die Haltung erlaubt wurde. Das Problem ist wie willst Du mit ihm auskommen wenn Du einfach Deinen Kopf durchsetzst und er doch dagegen ist. Katze ist kein Mensch. Sie hat keine Rechte. Wenn die mal weg ist kannst Du keinen verantwortlich machen. Und Leute, die sowas machen gibt es leider genug.

soweit ich weiß darf der vermieter die haltung einer katze nicht verbieten, egal was im mietvetrag steht und ich habe auch mal gelesen, dass katzen freigänger sein dürfen weil es zu ihrer natur gehört. daraus schließe ich, dass der vermieter das auch nicht verbieten kann.

nur die leiter am balkon darf er verbieten wenn sie nach seinem empfinden die optik stört.

nach einer quelle schau ich noch.

DollyPond  01.06.2011, 12:34

zur generellen katzenhaltung: http://www.123recht.net/forumtopic.asp?topicid=44473&ccheck=1

DollyPond  01.06.2011, 12:56
@MensEtManus

komisch, bei mir auch nicht mehr. versuchs einfach mal über google, darüber habe ich den eintrag gefunden.

Hier ist hinsichtlich der Katzenhaltung eine Sondervereinbarung getroffen und diese ist somit zulässig.

Genau kann ich dir das nicht sagen, wie es im Mietrecht ist, aber in der Vertragsklausel ist ja schon die Rede von einer "reinen Hauskatze". Zudem: Sollten die anderen Mieter von der miauenden Katze, die abends wieder rein will und auf dem Balkon sitzt, gestört sein, ist das Recht ohnehin ganz schnell laut o. g. Vertrag wieder hinfällig. Ich denke JA, er kann es, wenn er von einer reinen Wohnungskatze ausgegangen ist..