Darf der Vermieter den Freigang meiner Katze verbieten?
Meine Frau und ich wohnen in einem Mehrfamilienhaus (6 Parteien) im Parterre. Wir haben eine Katze, die im Moment noch in der Wohnung gehalten wird, jedoch würden wir sie gerne zu einer Freigängerin machen. Damit wir dies tun können, hatten wir an eine Katzenleiter an unserem Balkon gedacht. Über diese könnte sie den Balkon betreten und verlassen, ohne dass es zu einer Beschädigung der Balkonabdeckung kommt.
Wir sind vor ca. 1 Monat in die Wohnung gezogen und als ich mir die Wohnung damals anschaute, habe ich mit dem Verwalter über das Halten einer Katze gesprochen. Offensichtlich kam es hierbei zu einem Missverständnis, da er mich jetzt mit großen Augen anschaute, als ich ihn wegen der Katzenleiter fragte. Er lehnte die Haltung einer Katze als Freigängerin mit der Begründung "Dann laufen hier 20-30 Katzen rum und kacken alles voll." ab.
Der Mietvertrag sagt zum Thema Katzen:
"Das Halten einer reinen Hauskatze wird nur widerruflich gestattet, solange dies mit keinen Lärm- oder Geruchtsbelästigungen für die Mitbewohner bzw. mit keinen Verunreinigungen oder Beschädigungen verbunden ist oder dadurch hervorgerufen werden. Das ist so zu beaufsichtigen, dass es weder Hausbewohner belästigt, noch Schmutz verursacht."
Ich finde die Begründung des Verwalters unsinnig (zumal hier in der Gegend Katzen herumlaufen) und die Klausel im Mietvertrag zumindest nicht eindeutig. Auf meine Fragen, was denn passiere, wenn ich die Katze laufen lasse, drohte mir der Verwalter mit einer Abmahnung.
Meine Frage ist also: Darf der Vermieter den Freigang meiner Katze verbieten?
Ich möchte um sachlich fundierte Antworten bitten. Am Besten mit Gerichtsurteilen o.Ä.
Vielen Dank im Voraus
8 Antworten
So traurig es klingt aber man kann nur das Land verlassen oder in eine tierfreundliche Oase ziehen(gibt es aber selten). Deutschland ist extrem tierfeindlich im Privaten aber ganz weit vorn wenn's um grün und öko geht. In Deinem Fall darf der Vermieter eigtl. garnichts, zumal die Haltung erlaubt wurde. Das Problem ist wie willst Du mit ihm auskommen wenn Du einfach Deinen Kopf durchsetzst und er doch dagegen ist. Katze ist kein Mensch. Sie hat keine Rechte. Wenn die mal weg ist kannst Du keinen verantwortlich machen. Und Leute, die sowas machen gibt es leider genug.
soweit ich weiß darf der vermieter die haltung einer katze nicht verbieten, egal was im mietvetrag steht und ich habe auch mal gelesen, dass katzen freigänger sein dürfen weil es zu ihrer natur gehört. daraus schließe ich, dass der vermieter das auch nicht verbieten kann.
nur die leiter am balkon darf er verbieten wenn sie nach seinem empfinden die optik stört.
nach einer quelle schau ich noch.
Der Link funktioniert - zumindest bei mir - nicht. Auch wenn ich den gesamten Text http://www.123recht.net/forumtopic.asp?topicid=44473&ccheck=1 eingebe.
komisch, bei mir auch nicht mehr. versuchs einfach mal über google, darüber habe ich den eintrag gefunden.
Hier ist hinsichtlich der Katzenhaltung eine Sondervereinbarung getroffen und diese ist somit zulässig.
Urteile gibt es reichlich, allerdings in beiden Richtungen
http://www.mieterbund-rhein-ruhr.de/downloads/sonstiges/Tierhaltungwasist_erlaubt.pdf
Genau kann ich dir das nicht sagen, wie es im Mietrecht ist, aber in der Vertragsklausel ist ja schon die Rede von einer "reinen Hauskatze". Zudem: Sollten die anderen Mieter von der miauenden Katze, die abends wieder rein will und auf dem Balkon sitzt, gestört sein, ist das Recht ohnehin ganz schnell laut o. g. Vertrag wieder hinfällig. Ich denke JA, er kann es, wenn er von einer reinen Wohnungskatze ausgegangen ist..
zur generellen katzenhaltung: http://www.123recht.net/forumtopic.asp?topicid=44473&ccheck=1