Kat ausbauen Euro 1 trotzdem Steuerhinterziehung?
Moin Leute, hab da mal eine vielleicht etwas kuriose Frage. Und zwar:
Angenommen ich kaufe einen PKW, auf Grund des Alters hat der PKW die Abgasnorm EURO1. Sprich ich zahle den gesetzlichen Höchstsatz. Jetzt ist mein Katalysator defekt und Ersatz ist schwierig zu besorgen. Also baue ich den defekten Katalysator aus und baue ein Rohr ein.
Bei PKW´s mit EURO2 oder besser kann ich nun belangt werden wegen Steuerhinterziehung, denn ich zahle nicht den Höchstsatz!
Wie sieht das jetzt bei meinem EURO1 Fahrzeug aus?
Ich weis das ich eine drauf bekommen kann wegen nicht Original oder so, das wäre aber verkraftbar im Gegensatz zu ner Anzeige wegen Steuerhinterziehung (schließlich kann man in D kaum was schlimmeres anstellen :D).
Hoffe jemand kennt sich da besser aus als ich.
Gruß Alex
5 Antworten
Euro 1 ist nicht der Höchstsatz es geht noch höher .
Euro 1 Steuer bei 1600 cm3 242 Euro selbe Fahrzeuge ganz ohne Kat ist das 405 Euro .
Es ist gesetzlich untersagt, den Katalysator auszubauen.
Neben dem Verlust der Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug und der Nutzungsuntersagung kann Ihnen auch das Finanzamt zu Leibe rücken.
Ein Steuerverfahren ist in derlei Fällen häufige Konsequenz.
Der Grund liegt darin, als Ihr Fahrzeug durch die Manipulationen nicht mehr der angegebenen Schadstoffklasse entspricht, die bei der Kfz-Steuerberechnung zugrundegelegt war.
Dadurch ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) gegeben:
Sie haben eine geringere Kfz-Steuer abgeführt, als aufgrund der veränderten Schadstoffklasse Ihres Autos anzusetzen gewesen wäre.
Für eine entsprechende Steuerstraftat können die Gerichte hohe Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf – in besonders schweren Fällen bis zu zehn – Jahren verhängen.
Moment, wenn das Auto eh schon mit ner H-Zulassung unterwegs ist würde es keine Steuerhinterziehung sein und wäre somit durch ne Abnahme beim Tüv&Co. erledigt.
Für die Kfz-Steuer ist seit ein paar Jahren die Bundesfinanzverwaltung, also der Zoll, zuständig. Man bekommt also statt mit dem Finanzamt Ärger mit dem Hauptzollamt.
Steuerhinterziehung ist das in der tat nicht - aber Fahren ohne BE. Denn die erlischt, wenn man den KAT rausbaut. Und damit erlischt auch der Verischerungsschutz. Hier kommt also ein Straftatbestand ins Spiel. Kein Spaß. Und wenn ein Dritter geschädigt wird, wird sich der VR vom Halter seine Kosten zurückholen. Hier gilt noch nichtmal die Regressgrenze von € 5000.--!
Mit der Euro 1 zahlt man keineswegs den Höchstsatz, wie kommst Du da drauf?
Da daurch die Betriebserlaubnis erlischt, erlicht auch die Versicherung. Wäre dann also dann fahren ohne Versicherung.
Das ist falsch. Mit Entfernen des KAT erlischt die BE des Fahrzeugs - und damit auch der Versicherungsschutz. Siehe z.B. Urteil des OLG Naumburg vom 23.10.2014, 4 U 69/13. Zu finden unter
Da das Entfernen des KAT hier einen unzulässigen Eingriff und nicht nur einen Mangel infolge Defekts darstellt, ist das Inverkehrbringen desselben mit einem rückwirkenden Vertragsrücktritt des VR einhergehend.
Voraussetzung für einen Verstoß gegen §6 PflVG ist, dass kein Versicherungsvertrag besteht. Ein Vertrag besteht. Fahren ohne Versicherung kommt daher nicht in Frage.
Wenn überhaupt, wäre die Versicherung nur zum Regress bis 5000€ berechtigt. Ich sehe aber nicht, warum eine Verschlechterung des Abgas/Geräuschverhaltens eine Gefahrerhöhung darstellen sollte oder gegen welche der möglichen Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfall verstoßen worden sein soll.
Kannst du kurz die entsprechenden Stellen zu deinen Behauptungen aus dem jeweiligen Gesetz oder dem Vertrag zitieren?
Garnichts wird er dir sagen weil er keine Ahnung hat, genauso wie der Rest der Spinner die wie Papageie immer den selben Käse erzählen von wegen schon bei einer nicht zugelassen Standlicht Birne, stillgelegten AGR oder manipulierten auspuff erlischt die betriebserlaubnis und Versicherung. Der größte Schwachsinn, egal was man davon hat, es hat nichts mit der Sicherheit des Fahrzeugs im Straßenverkehr zu tun und selbst wenn man von der Polizei angehalten wird wird man nur aufgefordert das zu beseitigen. So lange ich den zulassungsaufkleber auf meinen Kennzeichen hab, habe ich auch eine Zulassung! Punkt. Erst wenn die Behörde eine ausserbetriebsetzung anordnet sind wir so weit
Und dann selbstverschuldet einen Unfall bauen, bei dem eine andere Person geschädigt/beschädigt wird ... gute Nacht!
Nein, das ist keine Steuerhinterziehung.
Du fährst dann halt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug, also auch ohne Versicherung.
So ein Quark, die Versicherung erlischt nicht sondern es gibt eine Vertragsstrafe.
Was ist wenn ich dir mein Auto verkaufe und du gutem Gewissens denkst dass alles i.o. Ist obwohl der kat leer ist, dann baust du ein Unfall. Glaubst du ernsthaft du bleibst auf dem Schaden sitzen? Wohl kaum
wie viele hunderte von Leuten habe ich gesehen die sowas gemacht haben, geendet hat es jedesmal mit einem mängelbericht der Polizei, von fahren ohne Versicherung war nie die Rede da die Versicherung BEZAHLT war