Kassenminus 250 euro, keine Mankozahlung?
Hallo, ich habe bis vor kurzem in einem Geschäft gearbeitet. An meinem vorletzten tag fehlten 250 euro in der kasse. Jeder hat seine eigene kassenlade, schlüssel liegt jedoch in schublade neben der kasse. Wir verräumen nebenbei auch ware usw, haben die kasse also nicht die ganze zeit im blick. Ich kann mir einfach nicht erklären wo dieses geld hin gekommen ist. Abends bei der abrechnung war ich mit einer Kollegin zusammen. Sie bat mich draußen das kabel von der papierpresse rein zuholen, also bin ich aus dem büro gegangen, draußen war jedoch gar kein kabel, als ich wieder rein bin, kam sie grade aus dem Aufenthaltsraum. Ich möchte sie nicht umbedingt beschuldigen, aber sie war halt kurzzeitig mit der kasse alleine... Wir haben kein mankogeld, im vertrag steht gar nix zu dem thema. Jetzt hat chefin mir die 250 euro einfach vom lohn abgezogen. War ein 450 euro job. Darf sie das denn einfach so einbehalten? Ich muss doch auch rechnungen undso bezahlen. Soll ich es einfach belassen oder zu einem Rechtsanwalt?
2 Antworten
Verrechnung mit Arbeitslohn ist nicht erlaubt
Die Vergütung des Arbeitnehmers unterliegt einem besonderen Schutz. Die §§ 850 – 850i ZPO regeln den besonderen Pfändungsschutz des Arbeitseinkommen des Arbeitnehmers. Danach ist es grundsätzlich so, dass der Arbeitgeber gegen den Lohnanspruch des Arbeitnehmers nicht mit eigenen Ansprüchen, zum Beispiel auf Schadenersatzaufrechnen kann, sofern die Lohnansprüche einer Pfändung nicht unterworfen sind. Faktisch heißt dies, dass der Arbeitgeber im Normalfall dem Arbeitnehmer immer den Lohn, der unpfändbar ist, auszahlen muss, auch wenn er Gegenansprüche hat.
Keine Haftung für Kasse ohne Pflichtverletzung
Fehlt es an einer wirksamen Vereinbarung kommt auch eine verschuldensabhängige Haftung nicht in Frage. Der Arbeitnehmer schuldet regelmäßig nur die Dienstleistung und nicht den Erfolg. Das Risiko
der Schlechtleistung liegt mithin im Bereich des AG.
Haftung mit Manko-Abrede nur bis zur Höhe des Vereinbarten Manko-Betrages
Wann ist eine arbeitsvertragliche Mankoabrede wirksam? Die Haftung des Arbeitnehmers für Kassenfehlbestände aus der Mankoabrede darf nicht höher sein als die Summe der erhaltenen Mankogelder, d.h. die Summe der erhaltenen Mankogelder begrenzt die Haftung (BAG, Urteil vom
17.09.1998, 8 AZR 175/97, Rn.67). Erfüllt eine Mankoabrede nicht die o.g. Voraussetzungen, ist eine Haftung des Arbeitnehmers für Kassenfehlbestände nicht ausgeschlossen. Sie ergibt sich dann aber nicht aus der Mankoabrede als der rechtlichen Anspruchsgrundlage, sondern aus den allgemeinen rechtlichen Regelungen zur Arbeitnehmerhaftung. Infolgedessen muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Verschulden für die
Entstehung des Fehlbestandes nachweisen, und die Haftung des Arbeitnehmers ist auch dann, wenn dem Arbeitgeber dieser Verschuldensnachweis
gelingt, zugunsten des Arbeitnehmers erheblich eingeschränkt.
Tsja Diebstahl, häste Polizei holen müssen. Die dürfen auch Leute durchsuchen. Jetzt wär das halt schwierig da noch was festzustellen. Bin aber auch der Meinung, das da die Chefin hätte tätig werden sollen.