Karteikarte frage: Darf ein Taxi ohne Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung fahren?
Ich habe die Antwort der Karte nicht verstanden.
Antwort: Ja, solange das Taxi nicht zur Fahrgastbeförderung bereitgehalten wird (z.B Überführung zur Werkstatt)
4 Antworten
Ist auch wirklich blöd formuliert.
Die Frage verstehe ich so: darf ein Taxi fahren, wenn der Fahrer keine Erlaubnis zur Personenbeförderung hat?
Ja, aber nicht zur Fahrgastbeförderung. D.h. Das Taxi darf fahren, wenn jemand es fährt, der keine Erlaubnis zur Personenbeförderung hat. Aber es darf keine Fahrgäste mitnehmen. (Wie das z.B. das Fall ist, wenn jemand ohne P-Schein das Auto in die Werkstatt fährt.)
Wo ist das problem? Das auto darf bewegt werden z.b. um entsprechendw mängel in der werkstatt zu beseitigen die dazu führen dass man ggf. Damit keine fahrgäste befördern darf.
Solange man damit keine fahrgäste befördern darf darf man dies eben auch nicht
Hier ist nicht die Fahrerlaubnis gemeint (den Doppelbegriff gibt es nicht!), sondern der Personenbeförderungsschein! Wer den nicht hat, darf nicht als Taxifahrer (Gewerbe) unterwegs sein bzw. wird erst garnicht eingestellt! Ohne Fahrerlaubniss darfst du nicht mal fahren!
Ich denke, die Frage ist missverständlich und gemeint ist:
Darf ein Taxi fahren, dass keine "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" hat?
Und die Antwort ist dann eben: es darf dann zu Zwecken fahren, die nicht der Fahrgastbeförderung dienen.