Darf ich mit 15 und der Mofa-Prüfbescheinigung Baumaschinen fahren?
Ausgangslage: Ich bin 15 Jahre und besitze die Mofa-Prüdbescheinigung.
Eigentlich darf man ja mit der Prüfbescheinigung nur Zwei- und Dreirädrige Fahrzeuge mit max. 50 ccm und einer höchstgeschwindigkeit von 25 kmh fahren.
Aber daher dass mein Vater im Bau arbeitet kenn ich mich da ja gut aus und wollte fragen:
Darf ich Baumaschinen die max. 6 kmh gehen (Kettenbagger, Walze) mit der Prüfbescheinigung fahren oder sogar ohne (Die 50ccm sind ja ziemlich überschritten bei einem Bagger o.ä.)?
Darf ich Baumaschinen fahren die max 25kmh gehen aber trotzdem mehr als 50ccm haben?
Und gibt es eine Gewichtsbeschränkung bei der Prüfbeschinigung wie bei anderen Führerscheinen (Klasse B z.b.)
Und gibt es sonst noch Fahrzeuge die ich mit der Prüfbescheinigung fahren darf oder auch ohne jeglicher Fahrerlaubnis ausser Mofa, Ape(25 kmh) etc.?
Schonmal danke im Vorraus und BITTE nur ehrliche Antworten( keine Späße oderso!!!)
7 Antworten
Damit Du solche (mehrspurigen) Fahrzeuge mit beispielsweise 20-25 km/H Höchstgeschwindigkeit fahren darfst, benötigst Du einerseits einen Schein für Flurförderzeuge bzw Bagger / Radlader (sind 2 verschiedene Scheine).
Möchtest Du diese Fahrzeuge zudem noch im öffentlichen Verkehrsraum fahren (und das sind teilweise Baustellen auf Straßen / Gehwegen), benötigst Du auch noch einen Führerschein. (Die Klasse AM reicht hier meiner Meinung nach nicht aus, Du wirst vermutlich Klasse L benötigen).
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 6 km/h sind fahrerlaubnisfrei, §4 Abs 1 Nr 3 FeV:
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
3. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
Was alles zu den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen zählt, geht aus einer Dienstanweisung des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur hervor. Dort heißt es unter anderem:
Als selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind bisher anerkannt worden:
4. Bagger, auch mit angebauten Einrichtungen zur Durchführung anderer Arbeiten – z.B. Verlegen von Steinen - ;
Wenn dein Vater auf dem Bau arbeitet, dann frage ihn doch am besten.
Aber um deine Frage zu beantworten: Nein, darfst du nicht. Da bin ich mir zu 99% sicher.
Schon allein der Gedanke. Du hast die Prüfbescheinigung für ein vlt. 20 kg Gefährt. Und damit möchtest du tonnenschwere Baumaschinen bewegen?
Ja, war geschätzt. Ich saß noch nie auf einem...
Vielen Dank für die Antwort!
Das darf man, allerdings natürlich nur mit Auftrag und Erlaubnis, und es muß geklärt werden, ob die Versicherung im Schadensfall haftet.
Ich bin der Meinung, dass eine gewisse Sachkenntnis und Einweisung bei der Bedienung von schwerem Gerät unabdinglich ist - dies obliegt der Verantwortung des Eigentümers, wem er das Gerät überlässt.
Mit einem großen Baggerschwenkarm kann man bei Fehlbedienung Menschen stark verletzen.
Es gibt jedoch "Baggerspielplätze" wo man sich ganz legal austoben kann.
....sofern Du damit "nicht gewerblich" auf Privatgelände fährst, wo Du Niemanden gefährdest, bzw. keinen Schaden an anderer Leute Eigentum verursachen kannst,dürfte das kein Problem sein. Auf Baustellen vermutlich nicht, ohne entsprechende Ausbildung und Einweisung auf die Maschinen....
Ein Mofa wiegt doch keine 20 kg mehr