Fahren ohne Fahrerlaubnis Strafe? (Geldstrafe und sperre wie viel/lange)
Was passiert wen ich z.B ein Motorrad fahre (125ccm) und bei einer Kontrolle erwischt werde? (ganz normale Verkehrskontrolle) Wie viel € muss man da zahlen und wie lange kriegt man eine sperre für den Führerschein (egal welche Klasse) Nicht das ich das mache ich frag mich das nur :)
5 Antworten
Hallo H3ADSH0TGAMER,
schauen wir uns mal an, was das Gesetz zum Fahren ohne Fahrerlaubnis aussagt:
§ 21 Straßenverkehrsgesetz - (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
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ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
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als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Das Gesetz sagt also, dass man mit einer Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe bestraft werden kann.
Personen die nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden bekommen bei der ersten Verurteilung in den meisten Fällen eine Geldstrafe die sich bei 20 - 60 Tagessätzen (Ein Tagessatz entspricht 1/30 des monatlichen Einkommens) bewegt.
Jugendliche bei denen Jugendrecht angewendet werden muss oder Personen bei denen noch Jugendstrafrecht angewendet wird (bis zum 21. Lebensjahr möglich) können zu keiner Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, sondern nur zu erzieherischen Maßnahmen, die meist in Sozialstunden verhängt werden, verurteilt werden.
Aber man sollte den 2. Absatz des § 21 StVG nicht überlesen. Nicht nur dem Fahrer droht eine Geld oder Freiheitsstrafe, sondern auch (wenn der Fahrer nicht selber der Halter ist) dem Halter des Fahrzeuges.
Was viele immer gerne übersehen ist, was passiert denn wenn ein Unfall geschieht.
In dem Fall das Du Schuld an dem Unfall bist, wird die Versicherung erst einmal den Schaden übernehmen und sich dann von dem Fahrer das Geld (bis zu einer Höhe von 5,000 Euro [Regress] ) zurückholen
In dem Fall, das s Du unschuldig am Unfall bist, wirst Du unter Umständen kein, bzw. erheblich weniger Geld bekommen, da Dir aufgrund der fehlenden Ausbildung ein Mitverschulden am Unfall vorgeworfen wird.
Was die Führerscheinsperre angeht ist folgendes Gesetz ausschlaggebend:
§ 69 StGB - Entziehung der Fahrerlaubnis
(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.
(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen
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der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),
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der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),
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des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder
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des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,
so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
(3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.
§ 69a StGB - Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
(1)Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.
Die beiden Paragraphen bedeuten für Dich folgendes:
Da Du nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis bist, kann Dir diese nicht entzogen werden, aber Dir kann eine Sperre von 6 Monaten bis zu 5 Jahren auferlegt werden.
Allerdings ist die Sperre beim Fahren ohne Fahrerlaubnis zwar grundsätzlich möglich, aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Ist es Dein erstes Vergehen, bleibt Dir die Speere wahrscheinlich erspart.
Schöne Grüße
TheGrow
Hallo Huy,
bei Dir ist nicht das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, sondern das Jugendgerichtsgesetz, dass zur möglichen Strafe sagt:
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Jugendgerichtsgesetz (JGG)
§ 5 Die Folgen der Jugendstraftat
(1) Aus Anlaß der Straftat eines Jugendlichen können Erziehungsmaßregeln angeordnet werden.
(2) Die Straftat eines Jugendlichen wird mit Zuchtmitteln oder mit Jugendstrafe geahndet, wenn Erziehungsmaßregeln nicht ausreichen.
(3) Von Zuchtmitteln und Jugendstrafe wird abgesehen, wenn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt die Ahndung durch den Richter entbehrlich macht
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Eine Geldstrafe ist somit ausgeschlossen. Wahrscheinlich ist eine Erziehungsmaßregel in Form einer Arbeitsauflage, sprich die von Dir erwähnten Sozialstunden.
Zwar ist eine Sperre nicht ausgeschlossen, aber zumindest recht unwahrscheinlich. Und selbst wenn diese Sperre verhängt werden sollte (was ich für sehr unwahrscheinlich halte), wird diese ganz sicher nicht bis zu Deinem 21. Geburtstag verhängt, sondern wird eher im Bereich von 6 bis 12 Monaten angesiedelt sein.
Schöne Grüße
TheGrow
PS: Nur mal so aus Neugier? Warum stellst Du diese Frage in einem 2 Jahre alten Thread?
Jugendliche ( ... ) oder Personen bei denen noch Jugendstrafrecht angewendet wird ( ... ) können zu keiner ( ... ) Freiheitsstrafe ( ... ) verurteilt werden.
Doch, auch diese Personen können zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. Diese wird als Jugendstrafe bezeichnet und dazu heißt es in § 17 Abs. 2 JGG:
Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist.
Im Übrigen aber wieder ein sehr guter Beitrag, DH!
Führerschein Sperre bis vielleicht 21 und kommt darauf an wie alt. Und wenn was passiert ist, also du ein anderes Auto, Sache oder Person verletzt hast dann wirds richtig schlimm.. Also Sozialstunden bei Minderjährigen sonst auf Bewährung genau kann ich es dir nicht sagen.. Das vermute ich. LG Lisa
Führerschein Sperre bis vielleicht 21
Und was ist wenn man schon 22 ist? Na?
Das ist Unsinn mit dem 21.Lebensjahr. So eine Regelung gab es nie.
also ich bin 17 ich habe noch kein Fahrerlaubnis und bin beim einparken gegen ein anderes auto gekommen das ist auch meine alle erste mal das es bei mir passiert ist werde ich Sozial stunden bekommen und bist 21 jahre eine speere bekommen ? oder geld strafe von 5000 euro?
Danke genau das wollte ich damit sagen :)
ich meine alles :)
Ja das sagen die in der Fahrschule oder vielleicht habe ich da was verdreht.. aber ich denke 21 steht für minderjährige.. denn ich kenn jemand der hat ne sperre bis 21 deshalb :) und das steht glaub für 3 jahre von 18-21 deshalb wahrscheinlich 3 Jahre :) Aber wie gesagt ka des kann man aber alle im Internet nachlesen :)
Tut mir leid! Ich hab geschrieben das ich es nicht weis und bin davon aus gegangen das die Person jünger ist!
Du bist nicht die Einzige die das mit der Sperre bis 21 schreibt, offenbar ein weit verbreiteter Irrtum. Sperrfristen sind zwar über mehrere Jahre und sogar für`s ganze Leben möglich, üblich sind aber meist nur Zeiträume von 6-15 Monaten - und das unabhängig vom Alter. Bei Minderjährigen Ersttätern wie hier werden aber oft alle Augen zugedrückt und das Strafmaß fällt mit wenigen Sozialstunden human aus.
jepp Crack ..... früher fuhren ein paar die gerade mal 18 wahren ohne Fahrerlaubnis ....urteil dann mit fast 19 und 2 Jahre FS Sperre....sie durften den FS dann erst mit 21 machen....daher kommt das das einige meinen man dürfe dann den FS mit 21 machen ....
In wie weit es überhaupt eine Sperre gibt hängt von dem Richter ab ....
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet -----bei dir ...da du minderjährig bist .... mit Sozialstunden .....
Außerdem dürfte die Verwaltungsbehörde angewiesen werden dir keine Fahrerlaubnis für XXX zu erteilen ...... kommt darauf an wie es der Richter sieht .....
Des weiteren kommen für den Halter des Fahrzeugs Maßnahmen auf ihn zu .....
Außerdem dürfte die Verwaltungsbehörde angewiesen werden dir keine Fahrerlaubnis für XXX zu erteilen ...... kommt darauf an wie es der Richter sieht .....
Beim ersten Vergehen wird in der Regel keine Sperre verhängt, aber ansonsten ist Deine Ausführung völlig korrekt.
Daumen hoch von mir
Führerscheinsperre 2 jahre / strafe kommt ganz darauf an wie hoch das vergehen.
Führerscheinsperre 2 jahre /
Eher unwahrscheinlich.
Beim ersten Vergehen, erfolgt meist gar keine Sperre (ist vom Gesetz §69a des StGB auch nicht zwingend vorgeschrieben) oder es erfolgt eine Sperre, die sich zwischen 6 und 12 Monaten bewegt.
kommt darauf an wie alt du bist.
dan haben deine eltern eine geldstrafe. wie sich das auf den führerschein auswirkt weiss ich nicht
dan haben deine eltern eine geldstrafe
Eltern haften für ihre Kinder, gell?
Junge, Junge so ein Müll
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Hallo ich bin 17 Jahre alt ich habe noch kein Fahrerlaubnis und habe mit den auto meines Vater auf dem Parkplatz gefahren beim einparken bin ich ein bisschen gegen ein anderes Auto gekommen und am ende kam die Polizei auch .Das war mein erste mal das es wegen mir die Polizei gekommen ist. Heiß das für mich 5000 Geld Strafe und werde bist 21 Jahre Speere bekommen ? oder bekomme ich nur sozial stunde?