Darf ein Freund mit deutschem Führerschein mein Schweizer Wagen fahren?
Hallo, ich lebe in der Schweiz und bin nun vorrübergehend in Deutschland. Nun ist meine Frage, darf mein Kumpel mit seinem deutschen Führerschein und Aufenthalt in Deutschland mein Auto kurzfristig fahren? Weil er wollte das einmal durchchecken lassen inner Werkstatt und müsste das von mir bis zu ihm un der Werkstatt dann fahren. das wären ca 100 km. Wie sieht das hier nun aus?
LG
14 Antworten
Ja , der FS ist Personen gebunden. Einzig bei der Versicherung sollte darauf geachtet werden das der Vertrag andere Fahrer zulässt.
Die Polizei würde bei einer Kontrolle wahrscheinlich keine Probleme bereiten. Er hat ja seinen Führerschein dabei und eine schriftliche Erlaubnis Deinen Wagen fahren zu dürfen.
Wenn überhaupt jemand Probleme bereiten könnte, dann wäre es der deutsche Zoll. Er könnte meinen, der Wagen würde nach Deutschland importiert werden und nun wäre keine Einfuhrumsatzsteuer entrichtet worden. Da würde dann Dein Freund als Schmuggler eine Anzeige bekommen.
Früher durfte kein Deutscher ein ausländisches Fahrzeug fahren, wenn er nicht in diese Gefahr geraten wollte. Rufe deshalb sicherheitshalber beim deutschen Zoll oder, wenn Du jetzt in der Schweiz bist, bei der deutschen Botschaft in Bern an und frage dort nach. Hier ist die Telefon-Nummer: 41 (0) 31 359 41 11
und eine schriftliche Erlaubnis Deinen Wagen fahren zu dürfen.
das braucht er gar nicht, der Fahrzeugschein reicht aus (zumindest in Deutschland)
NEIN, darf er nicht.....
Mit einem deutschen Wohnsitz ist es keinesfalls möglcih, einfach so ein schweizer Fahrzeug in Deutschland zu führen. Die Schweiz ist kein EU-Land und genau hier liegt das Problem. Wird dein Freund in Deutschland mit deinem schweizer Fahrzeug kontrolliert, so wird gegen ihn ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Außerdem werden die Zollabgaben (10 Prozent Zoll, 19 Prozent Mehrwertsteuer) fällig, ...das können je nach Fahrzeug gleich mal mehrere tausen Euro sein. Hierauf kommt dann noch die Strafe wegen der Steuerhinterziehung. Es gibt aber Ausnahmen: Wenn der Fahrzeughalter (also du) sich nachweislich in einem EU-Land auffhält zum Beispiel .
Beispiel: Du bist mit deinem schweizer Auto in Deutschland und mit einem Freund, der in Deutschland woht, unterwegst. Nun sagst du zu ihm "Hey, ich hab getrunken, fahr du"... dann ist das ok. Sagst du aber "hey, ich flieg jetzt für ne Woche in die Türkei, hier hast du solange mein Auto", ...dann ist das NICHT ok
Hier ist es eher umgekehrt. Die Frage ist eher ob der Kumpel das Schweizer Auto fahren darf - und das darf der!
Du mußt nur drauf achten, dass Deine Versicherung das auch erlaubt. Einen Schaden wird die versicherung imemr abdecken, nur kann die dann Dir gegenüber die Hand weit aufhalten und Schadenersatz verlangen wenn laut vertrag kein anderer Fahrer bzw. AUsländer fahren darf.
danke für soviele Antworten. mir geht es nun ganz allein darum, weil Schweiz kein EU Staat und falls es wirklich zu einem Unfall kommen sollte.