Karenztage als Beamter - wie viele Tage ohne Krankenschein?
Ich bin Polizeibeamter in Brandenburg. Wir können bei Krankheit bis zu 3 Tage ohne Krankenschein zu Hause bleiben. Anfang März nahm ich 3 Tage wegen einer Erkältung. Am Ende des Monats blieb ich wegen einer anderen Unpässlichkeit einen Tag zu Hause. Mein Chef meint nun, dass ich für den Tag einen Krankenschein brauche, da ich bis zu drei Tagen nur einmal im Monat zu Hause bleiben kann. Ist das richtig? Ich wurde da mal anders informiert, finde aber nicht, wo es genau steht. Im Brandenburger Beamtengesetz steht, dass man bis zu 3 Tagen wegen Krankheit zu Hause ohne Krankenschein bleiben kann. Es steht aber nichts weiter zur möglichen Häufigkeit.
4 Antworten
Ein Blick ins LGB Brandenburg hilft immer weiter:
§ 61
Fernbleiben vom Dienst, Erkrankung
(1) Der Beamte darf dem Dienst nicht ohne Genehmigung fernbleiben. Der Beamte hat seinen Vorgesetzten unverzüglich von seiner Verhinderung zu unterrichten. Die Dienstunfähigkeit wegen Krankheit ist auf Verlangen oder bei einer Dauer von mehr als drei Tagen unverzüglich durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Hier gibt es keine Einschränkung, dass diese 3 Tage sich nur auf einen Monat beziehen. Sondern sie beziehen sich auf jede ärztliche Bescheinigung!
Gruß A.
Bei meinem Mann (kein Beamter) ist es auch so, dass er bis zu 3 Tagen Karenzzeit monatlich nehmen kann. Sollte er länger daheimbleiben müssen, braucht er einen Krankenschein.
Wird bei Euch nicht anders sein - und Dein Cef wird ja wohl wissen, wie es richtig ist.
Habt Ihr in Eurer Dienststelle keinen Betriebsrat, der Dir die Frage beantworten kann?
Bei einer Behörde gibt es keinen Betriebsrat !
Das hat sicher seine Richtigkeit. Wenn man 3 Tage "krank" nimmt und dann 3 Tage arbeitet, kann man doch nicht noch einmal 3 Tage ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fehlen. Man könnte das doch sonst unendlich fortführen.