Kindesmutter verweigert Kinderumgang - da Kinder krank sind, was nicht stimmt!

13 Antworten

Ich glaube Ihr seid Beides Streithammel.So wird das nichts.Versuche mal Frieden in die Beziehung zu bringen.Streit bringt für keinen etwas.Denke mal darüber nach.Sprich Dich mal mit der Frau aus,ohne zu Streiten.Auch ein Gegenseitiges Schlechtmachen des Ex bringt nichts.Wenn Du Die Kinder Siehst spreche nur gut über die Ex.Schließe einen Packt mit der Ex,nicht mehr zu streiten.Das Währe für alle besser.

Barmalej22 
Beitragsersteller
 04.12.2012, 10:58

Waren Sie schon mal geschieden?

Sie strotzen grad vor Ahnungslosigkeit.... Die Kindesmutter lässt nicht mit sich reden.

Ich bin da nicht der Einzige - das sind die meisten Ex-Ehemänner in DE, die das nie anders erlebt haben.

Dackelmann888  04.12.2012, 11:42
@Barmalej22

Mein lieber Barmalei22.Es gibt immer 2 Möglichkeiten.Einmal man Verträgt sich,wenn das nicht geht,dann lässt man sich in Ruhe.Streit und Kriege zu führen hat noch nie Etwas gebracht.An Deinem Kommentar sehe ich,das mit Dir auch nicht gut Kirschen Essen ist.Wenn Deine Ex genauso ist gibt es Krieg.Nachhilfe in Kriegführung gebe ich nicht.Denk mal darüber nach.

Barmalej22 
Beitragsersteller
 04.12.2012, 11:53
@Dackelmann888

Nicht ganz so richtig...

Nach der Scheidung gibt es zwei andere Möglichkeiten:

  1. Sie bleiben ruhig, die KM macht was sie will - und Sie geben Ihre Kinder auf.

  2. Sie kämpfen um Ihre Kinder, weil Sie einfach die regelmäßig sehen wollen - dann müssen Sie (nicht immer aber sehr oft) einen Streitweg gehen.

Wenn das so einfach wäre, wie Sie das schildern - dann hätten wir in DE nicht die Tausende aber TAUSENDE Rechtsanwälte, die wegen des Familienrechtes sehr gutes Leben haben.

Dackelmann888  04.12.2012, 13:30
@Barmalej22

Deine anderen Möglichkeiten sind Da ,Ruhe Geben bis die Kinder alt genug sind ,selber zu entscheiden..Du machst _Dich Kaputt und erreichst nichts

Barmalej22 
Beitragsersteller
 05.12.2012, 09:17
@Dackelmann888

... und aus der Ferne zuschauen, wie deine eigenen Kinder mit den dreckigen Hosen rumlaufen, in der Schule sitzen bleiben, auf der Strasse rumhängen...

weil, sagen wir das mal ehrlich, die Kinder den meisten Müttern egal sind.... wenn kein Mann zur Stelle ist, der einen Tritt in den Hintern verpasst - machen die meisten Frauen nichts... Auch nicht was die Erziehung angeht...

Dackelmann888  06.12.2012, 17:31
@Barmalej22

Das große Glück als Stiefvater hat man,wenn dem Vater sein Kind egal ist.Aber wenn das Kind dann mit 20 Jahren Dem Vater hinterherläuft,Und -Er dann nach 3 Besuchen Sagt,Komme mann nicht Wieder,Da war dann ein Selstmordversuch fällig.Habe Sie zufällig gefunden,aber es hat Ihr ganzes Leben geprägt.

Du kannst keinen Krankenschein über das Jugendamt anfordern. Dafür gibt es keinerlei rechtliche Grundlage.

Zum Jugendamt würde ich aber trotzdem gehen. Die können vermitteln und beraten.

Und mal so ganz nebenher - wenn Du Deine Kinder in der Schule siehst - hol sie doch einfach direkt nach der Schule ab und fahr dann bei der Mutter vorbei.

Solche Tricks kannst Dir gerne erlauben.

Krank sein ist übrigens kein Argument den Umgang abzusagen. Krank sein können die Kinder auch bei Dir.

hmdada  05.12.2012, 12:19

wenn er die erlaubnis nicht hat, die kinder dort abzuholen, seitens der mutter - dann macht er sich strafbar der entführung.

Menuett  05.12.2012, 21:49
@hmdada

Das ist hanebüchen. Nein, er macht sich nicht strafbar.

Er wird wohl kaum ein Lösegeld verlangen....

Es wäre nicht mal eine Kindesentziehung.

das jugendamt hat keine handhabe. wenn im umgangsbeschluss nicht steht, dass sie krankenscheine vorzulegen sind, dann hast du keinen anspruch darauf. wenn sie arbeitslos wäre, bekäme sie nicht mal einen. weiterhin ist zu klären, ob du überhaupt die erlaubnis ihrerseits bekommst, die kinder aus der schule zu holen oder ob sie dort ein verbot gegen dich ausgesprochen hat. ohne ihre erlaubnis darfst du die kinder nirgendwo abholen. höre auf die kinder und deine ex zu beobachten und kümmer dich um das wesentliche, nämlich um dein eigenes leben. fahre zu deiner ex, erkundige dich nach dem krankenstand und frage ob du die kinder abholen sollst, damit sie sich erholen kann. so wird ein schuh draus und nicht irgendein kindischer blödsinn.

Das Jugendamt wird dir nicht helfen. Anwalt nehmen und klagen. Hier muss ein Zwangsgeld gegen die KM verhängt werden - die einzige Sprache, die Umgangsverweigerer -/innen verstehen. Der gerichtliche Umgangsbeschluss ist bindend - auch bei Krankheit.

Barmalej22 
Beitragsersteller
 04.12.2012, 11:37

Kann passieren, dass ich 700€ Anwalts- und Gerichtskosten habe - und die KM dagegen nur 200€ bezahlen muss - ich habe mich dann selbst bestraft...

Wenn du das deutsche Rechtsmodell kennst, dann würde es dich nicht wundern, dass am Ende immer der Mann als Zahler da steht - nie die KM.

Kein Richter wird in DE gegen eine KM wirkungsvoll vorgehen - obwohl die Gesetze rein theoretisch das erlauben.

tipps4scheidung  04.12.2012, 12:03
@Barmalej22

Dem widerspreche ich ausdrücklich. Sollte dem Antrag auf Zwangsgeld entsprochen werden, muss der Antragsgegner die Verfahrenskosten bezahlen. Nur auf deinen eigenen Anwaltskosten könntest du sitzenbleiben, wenn sie mittellos ist. Ich habe in mehreren Verfahren für verschiedene Parteien (Männer und Frauen) die Zahlung eines Zwangsgeldes erfolgreich durchgesetzt. Aus meiner Sicht machen die Richter hierbei keinen Unterschied zwischen den Geschlechtern. Richter werden sauer, wenn man ihre Beschlüsse ignoriert. Orginalzitat der Richterin zur Umgangsverweigerin: "Das Ignorieren meines Beschlusses sehe ich als fehlende Erziehungskompetenz. Vielleicht sollte tatsächlich überprüft werden, ob sie überhaupt in der Lage sind, SUBJEKTIV zu denken. Selbstverständlich können Sie das Zwangsgeld von ihrem H4 Bezug in monatlichen Raten zu 5€ abbezahlen - oder in Haft gehen. Mich persönlich interessiert das nicht in geringster Weise." Ich fand das ziemlich hart, aber mit der Zeit habe ich gelernt, dass das das einzige funktionierende Mittel ist.

Ach und übrigens: Auch ich musste eine ganze Menge Anwalts - und Gerichtskosten zahlen, während meine Exfrau alles von der Verfahrenskostenhilfe bekommen hat. Nach 3 Jahren hat sie wieder geheiratet. Und was passiert? Durch das EInkommen ihres Ehemannes ist sie wieder leistungsfähig und muss einen Großteil der verursachten Kosten zurückbezahlen.

Am Ende gewinnen immer die Anwälte und der deutsche Staat!

Barmalej22 
Beitragsersteller
 04.12.2012, 12:18
@tipps4scheidung

Sehr gute Nachricht, danke!

Barmalej22 
Beitragsersteller
 04.12.2012, 12:18
@tipps4scheidung

Sehr gute Nachricht, danke!

geh am besten zu deiner beraterin vom jugendamt und schildere ihr die ganze sache. die beraterin wird die sachlage überprüfen und dann nach ihrem ermessen handeln.

hmdada  05.12.2012, 01:20

der berater hat kein ermessen und kann nix handeln.