Als angehender Lehrer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abschließen?
Der Sohn eines Mannschaftskameraden kommt bald nach seinem Abschluss des Studiums ins Referendariat und muss sich privat versichern lassen.
Sollte man als angehender Lehrer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abschließen oder ist das überflüssig?
12 Antworten
Hallo,
bei den BU-Versicherungen kenne ich mich nicht so aus.
Aber eine Anmerkung zu
und muss sich privat versichern lassen
Bei Beginn des Referendariats kann er weiterhin gesetzlich versichert bleiben. Wenn er in eine private Krankenversicherung (PKV) wechselt, hat das oft lebenslange Auswirkungen. Bei späteren Änderungen kann das nachteilig sein:
Ende des Referedariats: z.B. Arbeitslosigkeit
vorzeitige Dienstunfähigkeit -> niedrige Pension
Nachwuchs (auch Stiefkinder) -> pro Person sind Beiträge zu zahlen
nicht berufstätiger Ehegatte (ggf. auch 2. Ehe) -> es sind in der GKV oder PKV zusätzliche Beiträge zu zahlen (bei chronischer Krankheit ist PKV ausgeschlossen). In der GKV werden Beiträge nach dem halben Einkommen des PKV-Ehegatten berechnet
bei Auszeiten (Elternzeit, Sabbatjahr, späteres Zweitstudium ...) bleiben die PKV-Beiträge unverändert hoch bzw. steigen wegen des Wegfalls der Beihilfe)
bei einer Scheidung steigen die Beiträge für den Ex-Ehegatten deutlich (-> ggf. höherer Unterhaltsanspruch)
Bei den Leistungen sollte man immer auf Hilfsmittel (Umfang!), Reha/Kuren, Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) und Psychotherapie (z.B. Burnout!) achten.
Vor einer Entscheidung zu den o.g. Punkten Experten der PKV** und** GKV ausführlich befragen!
Bei Fragen einfach Kommentarfunktion nutzen!
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Eine private BU-Versicherung sollte er in jedem Fall abschließen, da die staatliche DU-Rente nicht reichen wird, je nachdem wann eine Dienstunfähigkeit eintritt (je früher desto geringer die DU-Rente des Staates). Bei Beamten auf Widerruf besteht sogar gar keine staatliche Absicherung.
Er sollte einen Anbieter wählen, der im Rahmen der BU-Absicherung eine DU-Klausel anbietet. Das bedeutet dann, dass der Versicherer automatisch zahlen muss, sobald der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt, ohne dass der private Versicherer eine eigenständige BU-Prüfung durchführt.
Bei einem Vertrag ohne DU-Klausel könnte der Versicherer ablehnen, wenn er keine BU feststellt. Das kann vorkommen, wenn der Dienstherr vorschnell und aus wirtschaftlichen Gründen einen Beamten in den Ruhestand versetzt, ohne dass wirklich eine schlimme Erkrankung rechtfertigenderweise vorliegt.
Fazit: Auch Lehrer sollten sich privat absichern und auf eine DU-Klausel achten.
Würde ich auf alle Fälle empfehlen. Lass Dich aber von 2 oder 3 Versicherungen beraten und Angebote unterbreiten. Das "Kleingedruckte" auf alle Fälle erklären lassen
Überflüssig kann so etwas nicht sein. Es sei denn man ist finanziell so abgesichert, dass einem eine Berufsunfähigkeit nicht weh täte.
Sich darüber Gedanken zu machen ist immer richtig. Die Entscheidung bleibt natürlich am Ende dann bei jedem selbst.
Hallo,
die Dienstunfähigkeitsklausel bezieht sich vermutlich darauf, dass man als Lehrer verbeamtet werden kann, bzw als Referendar in einer Art Beamtenverhältnis angestellt ist? In jedem Falle denke ich, dass es sinnvoll ist sich über eine Absicherung für später zu einem frühen Zeitpunkt Gedanken zu machen. Überflüssig kann eine BUV eigentlich nie sein, schließlich verschafft einem diese Art der Absicherung auch wieder bestimmte Freiräume. Allerdings sollte man sich relativ genau informieren was genau zum Vertragsinhalt wird. Die Zahl der anbietenden Versicherungen ist sehr groß (http://www.ihre-buv.de/top-versicherer.php). Allerdings geht damit auch einher, dass man auf sehr unterschiedliche Anforderungen und Bedingungen treffen kann. Da diese aber in aller Regel relativ genau und streng sind, sollte man sich auch als Kunde die Zeit nehmen zu einer genauen Befassung mit dem Thema. Unter Umständen macht sogar ein Beratungsgespräch bei einem unabhängigen Versicherungsberater Sinn. Als angehender Lehrer würde ich immer auch darauf achten, dass der Vertrag dann nicht eine "Abstrakte Verweisung" ermöglicht. Also, dass man im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht zu einem Berufswechsel gezwungen werden kann. Schließlich hat man mehrere Jahre in ein Studium investiert und eine sehr spezifische Ausbildung genossen.
Als Beamter ist eine abstrakte Verweisung nicht möglich. Wie auch? Die DU schließt alle weiteren Einsatzbereiche von vorneherein aus. Das ist genausowenig zielführend wie die gebetsmühlenartige Anbiederung von Riesterrentenverträgen, die nur dem Anbieter (und dem Staat) nützen.
Eine abstrakte Verweisung ist ohnehin nicht mehr möglich, weil die bei aktuellen Tarifen (bis auf zwei Anbieter) schon seit Jahren nicht mehr existiert. Eine BU mit DU-Klausel prüft zuerst die BU des Versicherten, akzeptiert darüberhinaus jedoch auch eine festgestellte DU als Grund für eine BU. Was eine Du ausschließt oder nicht: einfach mal das Beamtenversorgungsgesetz lesen !
Ach, gegen Riester bist Du natürlich auch noch ? Ist natürlich nicht für alle das Richtige, kann aber vielen sehr bei der Vorsorge helfen.
Ja, ich bin ganz besonders gegen Riester (wie jeder andere auch, der einen Taschenrechner oder eine Excel-Tabelle bestücken kann). Denn von ihr profitieren (neben Staat und Anbieter) vor allem diejenigen, die nichts einzahlen. Grotesker geht es wohl kaum noch.
Nur mal als Andeutung, was Riester tatsächlich "leistet":
Das ist ja mal ne pauschale Aussage: alle die Excel und klar rechnen können, müssten gegen Riester sein. Fakt ist, dass man nicht verallgemeinernd gegen Riester sein kann. Für die einen bringt es was, für die anderen nicht, wie alle anderen Konzepte auch. Nichts einzahlen geht bei Riester überhaupt nicht. Doch, Moment, alle mittelbar förderfähigen, die nur die Zulage abgreifen. Und es bringt auch erheblich was für die, die viel einzahlen. Viele Topverdienenr machen Riester. Sollte Ihnen mal ein ausgebildeter Berater erklären ;-)
Diese pauschalen Reister-diss-Filmchen schaue ich mir inzwischen nicht mehr an. Wussten Sie, dass sich viele Sendungen mit Anti-Riester-Beiträgen inzwischen korrigiert bzw. relativiert haben ? z.B. auch die Sendung mit der Grundsicherungsthematik ;-)
Jein.
Richtig ist, dass Riesterverträge bei Topverdienern durchaus eine rentable Zusatzvorsorge sein können, insbesondere dann, wenn aufgrund der steuerlichen Veranlagung alle anderen Anlagemöglichkeiten bereits ausgeschöpft wurden. Man darf aber getrost bezweifeln, dass dies im Sinne des Gesetzgebers lag, als die Förderrente eingeführt wurde. Grundsätzlich sollte sie die im Alter zukünftig stagnierenden bzw. abgeschmolzenen RV-Ausschüttungen kompensieren. Aufgrund der besonderen Konstruktion der RR wird sie dies jedoch in den allermeisten Fällen gar nicht leisten können - womit sich durchaus die Frage nach der Existenzberechtigung stellt. Ein gutes Geschäft ist es allemal - für Staat und Anbieter. Der Normalverdiener, der eigentlich im Mittelpunkt der Förderrente stehen sollte, ist hier letztlich der Dumme - denn die Rendite dieser Produkte ist jämmerlich.
NB.: Zweifellos ist nicht alles, was im Netz steht, ist deswegen richtig (im Gegenteil). Der Umkehrschluss, dass alles was im Netz zu finden ist deswegen falsch ist, trifft aber genausowenig zu. Und mein Riester-Link befasst sich explizit nicht mit der mittlerweile behobenen Grundsicherungsthematik.
- Riester ist ausschließlich eine Zusatzvorsorge
- im Gegenteil, das war von Walter Riester ausdrücklich so gewünscht und geplant. Hat er mir auch persönlich in einem Gespräch bestätigt
- was für eine Konstruktion ? Für die RR wurden lediglich bestehende Privat-Tarife angepaßt, angemeldet und zertifiziert. Glaubst Du, das wurde alles neu erfunden ;-) ?
- die RR war nie dafür gedacht, die komplette Rentenlücke zu kompensieren !
- die Rendite ist nicht jämmerlich, wenn das richtige Konzept dahinter steht. Versicherungsmathematik lässt sich auch nur bedingt nachexceln
- dass alles, was im Netz steht falsch ist, habe ich nie behauptet. Ich treffe aber gerade im Finanzbereich viele Halbwahrheiten und Falschaussagen
- ist mir klar, dass der Link eine andere Problematik meint, der von mir angesprochene ist dafpr allerdings ein Paradebeispiel gewesen.
Schönes Wochenende !
Auf der Seite eines Maklers erscheint bei Top-Anbietern zuerst die Generali ????
Die Victoria hat keine guten Bedingungen, die Zurich eine der schlechtesten, die VHV hat einen für die Bedingungequalität zu teuren Tarif, und wo sind Continentale und HDI-Gerling ?
Das sind keine "echten" DU-Versicherungen auch wenns drauf steht, sondern versteckte BU. Auch die bei Beamtenkreisen bekannten Versicherer haben mittlerweile oft nur "unechte" DU-Versicherungen. Da die echte DU-Klausel in der Vergangenheit zu oft mißbräuchlich verwendet wurde, gibt es kaum mehr Anbieter welche noch eine tatsächliche DU anbieten.
---> an Makler wenden
Wenigstens einer, der nüchtern kommentiert. DH.