kaputtes auto von privat person gekauft
Hallo Und zwar hat ein Freund von mir nicht wissend ein kaputtes Auto gekauft vor c.a 2 Monaten von einen kfzler der das ganze auch noch im interNet damit beschrieb das das Auto nach besten Wissen und Gewissen von ihm gewartet und repariert worden sei. Gestern hat er das Auto durchchecken lassen wegen des bovorstehenden Tüv Und da Kamm raus das die querlenker ausgeschlagen sind die achsbuchsen ausgeschlagen sind der Motor Öl verbrennt das Getriebe undicht ist die achswelle rechts Geräusche macht hinten die bremsen komplett runter sind und der Rechte bremssattel defekt ist... er hat das Auto mit dem Worten im Vertrag gekauft "gekauft wie gesehen" so nun meine hauptfrage ist was kann er tun oder hat er irgendwelche Ansprüche AIF die Rückgabe vom Fahrzeug Das sind nach meiner Auffassung keine Mängel die von heute auf morgen passieren können freue mich sehr auf eure antworten
8 Antworten
Was ist ein "kfzler" - ein gewerblicher Händler oder ein Privatmann, der zufällig auch Automechaniker ist?
Ein simples "gekauft wie gesehen" ist von Gerichten schon als Ausschluss der Gewährleistungshaftung verworfen worden, so dass diese eben doch zum Tragen kam - insofern wäre es schlau, diese Fallschilderung einem Anwalt vorzutragen.
Wenn du ein Auto kaufst solltest du dir den Kaufvertrag gründlich durchlesen, und schauen ob er dir Garantie bietet, ansonsten geht man doch bei einer Probefahrt erstmal zum nächsten Kfz Meister und lässt ihn durchchecken
und schauen ob er dir Garantie bietet
viel wichtiger ist die Frage nach einem Gewährleistungsausschluss
"Gekauft wie gesehen" ist immer im Kontext zu den anzunehmenden Kenntnissen und Möglichkeiten des Käufer zu sehen. Der Spruch ist wortwörtlich zu interpretieren ... was Du nicht sehen bzw. feststellen kannst, ist weiterhin innerhalb der Sachmängelhaftung.
Auch relevant ist, von welchen Kenntnissen Du beim Verkäufer ausgehen kannst. Wenn er suggeriert, dass er Ahnung hat, musst er auch dafür geradestehen. Hinzu kommt, dass manche Händler bei "Schrottkarren" als Privatperson verkaufen, und Sachmängelansprüche "besser" abblocken zu können. Das ist dann strafrechtlich relevant.
Allerdings bist Du in der Beweispflicht bzgl. deines Schaden. Das wird ohne Gutachten schwer. Zudem kannst Du die Besitzerhistorie des Fahrzeugs anschauen und checken, ob der Verkäufer gewerbsmäßig handelt (das hat nichts damit zu tun, ob er ein Gewerbe angemeldet hat) sowie ob er im KFZ-Gewebe arbeitet.
Er hat von Privat gekauft und die Klausel "gekauft wie gesehen" bedeutet eben genau das!
Er hat das Auto mitsamt den Mängeln gekauft und kann im Nachhinein nix mehr geltend machen.
Entscheidend ist nicht, was im Internet in die Verkaufsanzeige geschrieben wurde, sondern was im Kaufvertrag drin steht!
Nächstes Mal bei der Probefahrt zur nächsten Prüfstelle fahren und kurz drüber schauen lassen! Ja, das kostet ein wenig, aber das bewahrt einen vor solchen Reinfällen!
Es ist durchaus relevant, was in der Verkaufsanzeige steht.
Da hast Du Recht, aber heute zu Tage sind wird doch alle so faul und nehmen einen fertigen Kaufvertrag aus dem Internet (mobile oder ADCA oder soetwas) Da steht im Kleingedruckten der Gewährleistungsausschluß i.d.R. schon vorgedruckt drin. Das "gelauft wie gesehen" ist doch nur noch eine umgangssprachliche Floskel.
- Das "gekauft wie gesehen" steht meist so nicht in den Vordrucken, sondern geistert meist noch in den Köpfen herum, ähnlich wie "keine Garantie".
- Anscheinend hat es vor sehr kurzem ein BGH-Urteil gegeben, das auch unter Privaten den "formularmäßigen Haftungsausschluss" als "einseitige Benachteiligung" abschießt.
Bisher habe ich diese Mustertexte für relativ wasserdicht für alle Schäden gehalten, die nicht gerade arglistig verschwiegen wurden - das könnte sich aber gerade ändern; mal schauen, wie sich dieses Urteil auf die allgemeine Praxis auswirkt.
http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/4829-bgh-urteil-viii-zr-26-14-gebrauchtwagenkauf-ausschluss-jeglicher-gewaehrleistung
So genau kann man das noch nicht beantworten. Es gibt zwei wichtige Fragen zu klären:
- Wurde die Gewährleistung im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen? (ein simples "gekauft wie gesehen" reicht meistens nicht aus)
- Um welches Fahrzeug handelt es sich? Hintergrund: Normale Verschleißerscheinungen, die man bei einem Gebrauchtwagen erwarten darf, gelten nicht als Mangel, auch wenn man sie "mitgekauft" hat.
Zudem muss der Käufer auch nach einer solchen Zeit nachweisen, dass die übrigen Mängel schon beim Kauf vorhanden waren
Wenn es hier um viel Geld und keine 500 Euro-Gurke geht, könnte man das mal einem Anwalt vorlegen
Zudem muss der Käufer auch nach einer solchen Zeit nachweisen, dass die übrigen Mängel schon beim Kauf vorhanden waren
Na ja, wenn die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen wurde (was wir ja beide vermuten), gilt die Beweislastumkehr ja nach zwei Monaten noch...
Sonst sehen wir das absolut gleich ;)
Wie in der Überschrift geschrieben, handelt es sich um C2C. Da gibt es keine gesetzliche Beweislastumkehr.
whoops - wieder was gelernt - danke!
Das stimmt eben so nicht.
Dieser Spruch ist von einigen Gerichten nicht als Ausschluss der Gewährleistungshaftung anerkannt worden, so dass diese eben doch galt.