Kanzlei Wechsel zu Beginn der Ausbildung!

3 Antworten

Statt gleich an einen Wechsel zu denken (was sollen denn die anderen Kanzleien davon halten,. wenn du nach so kurzer Zeit schon aufhören willst....), solltest du deinen Chef einfach mal ganz höflich und freundlich darauf ansprechen, wenn du etwas, was von dir verlangt wird, eben noch nicht kannst. Du schreibst nichts davon, dass du dein Problem schon einmal in der Kanzlei thematisiert hast. Außerdem wirst du auch viel in der Berufsschule lernen. Es ist nichts dabei, dem Chef zu verstehen zu geben, dass man im ersten Ausbildungsjahr ist und eben vieles noch lernen muss. Wirf nicht gleich die Flinte ins Korn! Hier ein Text dazu: "Die Ausbildung wird bundeseinheitlich durch die Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten vom 23.11.1987 in der jeweils gültigen Fassung geregelt (ReNoPatAusbV BGBl. l, S. 2392).

Gemeinsamer Teil der Ausbildung für alle genannten Berufe sind im ersten Ausbildungsjahr insbesondere die Grundsätze der Büropraxis und Büroorganisation und Grundsätze der Rechtsordnung.

Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr sind gemeinsame Teile der Ausbildung für die genannten Berufe die Beschäftigung mit wesentlichen Vorschriften des Berufsrechts der Anwälte und Notare, dem Aufbau und den Aufgaben der Rechtspflege sowie Aneignung von grundsätzlichen Kenntnissen und Fertigkeiten in der Büropraxis.

Daneben lernen sie die besonderen Teile des Ausbildungsberufsbildes für die Rechtsanwaltsfachangestellten und ebenso für die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten kennen.

In dem Ausbildungsberufsbild für die RA-Fachangestellten ist schwerpunktmäßig die Mitarbeit bei der Behandlung von Fällen aus den verschiedenen Rechtsgebieten, Mitarbeit in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten und Erstellen von Vergütungsrechnungen; die Schwerpunkte bei dem Ausbildungsberufsbild für die ReNo-Fachangestellten sind in der Mitarbeit bei der Bearbeitung von Fällen aus den verschiedenen Rechtsgebieten, Mitarbeit im Urkundswesen und beim Führen der Bücher des Notars, Mitarbeit bei der Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten und Erstellung von Kostenrechnungen."

Erstmal wurde ich mit dem Chef in ruhe sprechen welche bedenken du hast wo deine Schwierigkeiten liegen und ihn fragen was du dagegen tun kannst wenn er gut ist gibt er dir Hilfestellungen und wenn er nicht einsichtig ist dann bist du noch in der probezeit und kannst ohne angabe von Gründen kündigen in einer Bewerbung falls man es nicht vermeiden kann schreibt man eventuell wegen privater Differenzen

guriyan 
Beitragsersteller
 11.08.2014, 11:52

Wenn ich von meinem Chef immer höre "Das habe ich Ihnen erklärt, das möchte ich nicht nocheinmal" Dann sag ich meist, dass er es müsse, weil ich es ja lernen muss. Gehört halt zur Ausbildung.

Hallo @guriyan,

ich verstehe zwar die Argumente der anderen Ratgeber, aber aus meiner Erfahrung gibt es da nicht viel zu thematisieren. Das Verhalten des Rechtsanwalts zeigt sehr deutlich, „wes Geistes Kind er ist“. Negativ zu bewerten sind auf jeden Fall:

  1. Er versucht offensichtlich, Auszubildende als günstige Arbeitskräfte einzusetzen;
  2. Durch seine Argumentation beweist er, dass er Gesprächen nicht zugänglich ist.

Wer sich so verhält, ist ein „Ausgebuffter“, ein „harter Brocken“, mit dem nicht gut Kirschen essen ist. Solch ein Mensch wird sein Verhalten nicht ändern, schon gar nicht wegen einer Auszubildenden, die seine Pläne durchkreuzen will, obwohl sie moralisch vielleicht im Recht ist.

Und genau das ist der Knackpunkt: Würdest Du jetzt nicht handeln, würdest Du Dich wahrscheinlich über die gesamt Zeit der Ausbildung über Deinen Chef ärgern, und Dir wäre sämtliche Freude an Deinem zu erlernenden Beruf genommen. Ich persönlich würde gegensteuern, und zwar sofort. Vielleicht würde ich das allernächste Vorkommnis zum Anlass nehmen, noch einen letzten Versuch zu unternehmen, mit dem Chef einen Konsens zu finden. Sollte das nicht gelingen (was ich prognostiziere), würde ich mich an die Rechtsanwaltskammer wenden bzw. an die Institution, die mit für den Ausbildungsvertrag zuständig ist, und dort um einen Termin für ein vertrauliches Gespräch nachsuchen. Manchmal hilft auch ein Telefonat eines dortigen Mitarbeiters mit dem Ausbilder.

Aber wenn nicht: Besser jetzt die Ausbildungsstelle (oder sogar die Art der Ausbildung!) wechseln, als zu spät, getreu dem Motto „weg mit Schaden“!

Ich wünsche Dir viel Erfolg!