Kann vom Konto eines Verstorbenen die Rechnung für die Bestattung bezahlt werden?

4 Antworten

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Ja, das ist möglich (und sinnvoll, da es die Erbschaftssteuer ggfls. verringert). Das ist was ganz anderes als eine Verfügung über das Konto, Abhebungen/Überweisungen usw., was die Bank während der Kontosperre "Nachlasskonto" nicht zulässt, bis zur Klärung der Berechtigung durch Erbschein (bei notariellem Testament ist auch die - nicht so teure - Abschrift der Testamentseröffnung ausreichend).

Also: Rechnung der Bestattungsfirma bei der Bank vorlegen und das Geld wird von einer spezielle Stelle innerhalb der Bank überwiesen (nicht von dem der die Rechnung vorlegt!). Dasselbe gilt für andere Rechnungen, die noch zu Lebzeitern angfallen sind (Pflegeleistungen, Essenslieferungen an den Verstorbenen)

die beerdigungsinstitute wissen um dieses problem, lange dauer mitunter der erbscheine.

sie lassen mit sich reden, dann kann man zahlen wenn das konto freigegeben ist.

Mismid 
Beitragsersteller
 07.03.2008, 20:25

ich war heute bei der Bank. Es geht auch ohne Erbschein. Die Vorlage des Totenscheines und der Rechnung des Bestatters hat ausgereicht. Die Bank hat diese Rechnung an den Bestatter überwiesen

xyungeloest  07.03.2008, 22:04
@Mismid

wundert mich zwar, aber um so besser. als mein schwiegervater starb war das nicht möglich, wir musten auf den erbschein warten.

Die Banken sperren Konten, sobald der Kontoinhaber verstorben ist.

An das Geld kommt man nur mit einer Kontovollmacht , die über den Tod hinaus gilt oder mit einem Erbschein.

Den bekommt man vom Amtsgericht.

Wenn man eine Kontovollmacht hat, schon.

WolfRichter  02.03.2008, 19:50

Vorsicht: Es gibt zwei Arten.

Das geht nur mit einer Kontovollmacht über den Tod hinaus: Muß gesondert vereinbart werden; im Normalfall endet die Vollmacht mit dem Tod des Kontoinhabers.

Mismid 
Beitragsersteller
 02.03.2008, 19:50

und wenn nur der Rechtsbetreuer Kontovollmacht hatte, dessen Job mit dem Tod erloschen ist?

vollyhn  02.03.2008, 19:53
@Mismid

@wolfRichter: richtig, nur dann liegt (noch) eine Kontovollmacht vor.

@Mismid : Die Bank wird den Auftrag nicht ausführen von einer Person, die weder Vollmacht hat noch die Erbenstellung nachweist (durch Erbschein).

dragon100  02.03.2008, 19:48

DH.Du warst schneller.