kann Vermieter Grundriss verändern
Das Haus wurde verkauft. Nun will der neue Vermieter aus den 3Raumwohnungen 2Raumwohnungen machen, damit das Bad und die Küche größer werden. Somit müsste unser Schlafzimmer zur Straßenseite verlegt werden (laut). In den Wohnungen befinden sich öfen. Jetzt will er Heizungen einbauen. Bisher wissen wir nichts genaues und der Vermieter hält sich sehr bedeckt, wann und wie diese Bauarbeiten von statten gehen sollen. Es kann also passieren, dass die öfen nicht mehr verwendet werden können, aber die Heizung nicht fertig ist, sodass wir im Winter keine Heizmöglichkeiten mehr hätten. Darf er das???
3 Antworten
Euer Mietvertrag hat trotz Verkauf des Hauses weiter volle Gültigkeit. Auf keinen Fall einen neuen MV unterschreiben! Ihr habt die Wohnung mit drei Räumen angemietet. Eine Änderung auf Zweiraum darf nur mit eurer Zustimmung erfolgen. Diese müsst ihr nicht erteilen. Einbau der Heizungsanlage in den Wintermonaten müsst ihr nicht dulden. Die Grundrissänderung ist keine Modernisierung, der Heizungsumbau aber sehr wohl. Über die Mod. muss der Vermieter eine Modernisierungsankündigung spätestens 3 Monate vor Beginn der Arbeiten zustellen. Erfolgt das nicht, muss keine Mod.-Mieterhöhung gezahlt werden, erfolgt sie verspätet, verschiebt sich der Termin des Beginns der höheren Miete um 6 auf 9 Monate nach Abschluss der Arbeiten. Vorerst, bei lediglich ersten Informationen ohne reguläre und formgerechte Ankündigung in TExtform müsst ihr nix machen und auch niemanden in die Wohnung lassen, also jegliche Arbeiten unbedingt nicht dulden. Kommt die Moder.-Ankündigung, schriftlich widersprechen. Unbedingt Rechtsbeistand in Anspruch nehmen (Mieterverein) oder Anwalt (bei bestehender RSV).
Darf er wohl. Nur muß er Euch vorher eine andere Wohnung zur Verfügung stellen. Ihr wollt wohl nicht während der Umbauarbeiten in der Wohnung bleiben. Oder aber er muß Euch für die Dauer der Bauarbeiten ein Hotel bezahlen und Eure Möbel ordnungsgemäß durch eine Speditionsfirma einlagern. Und ohne Heizung schon mal gar nicht. Das wären im Winter 100% Mietminderung, d.h. ihr würdet mietfrei wohnen. Dürfte aber wohl nicht in Euerm Interesse sein! Wenn es hart auf hart kommt, hilft nur der Gang zum Rechtsanwalt! Vorher bitte abklären, wie was zu laufen hat.
Modernisierungsarbeiten sind natürlich erlaubt - es ist schließlich seine Wohnung, die er euch nur gegen Miete zur Verfügung stellt. Redet doch mal mit ihm und teilt ihm eure Bedenken mit.