Kann Oma Besuchsrecht einklagen?
Meine Schwester hat drei Kinder (8,6,3) und eine Schwiegermutter,die sich keiner wünscht. Die Frau ist verständnislos,herrisch,will immer ihre Meinung/Willen durchsetzen und geht auch kaum auf die Wünsche der Kinder oder meiner Schwester ein. Nun hat sich zugetragen das diese Person sich in der Familie lustig darüber machte,daß der 6Jährige sich vor Angst in die Hosen machte,weil sie ihn "zusammengeschissen" hat.Die Kinder bestätigen dies auch. Meine Schwester ist total schockiert und will, die Kinder der Oma nicht mehr überlassen und vorerst keinen Kontakt. Nun droht die Schwiegermutter mit Gericht!Sie will ihr Recht einklagen. Was ist ihr Recht?Kommt sie damit durch?
18 Antworten
Großeltern haben nach neuester Rechtssprechung ein Umgangsrecht mit den Enkeln -- sofern ihnen dadurch kein nachweisbarer Schaden entsteht und das Verhältnis der beiden Parteien es erlaubt.
D.h. die Enkel müssten schon vorher eine enge oder gute Bindung zu den Großeltern haben.
Dem Umgangsrecht kommt aber auch nach, wer ein regelmäßiges Zusammentreffen der Enkel und Großeltern zuläßt -- z.B. durch einen Zoobesuch, einen Nachmittag im Park usw.
Es besteht nicht zwingend ein Besuchs- oder gar Aufenthaltsrecht!!!
Nein , die Großmutter hat keinerlei Rechte auf die Enkelkinder. Auch eine Klage wird nicht zum Erfolg führen.Ich würde mich vorsorglich auch beim Jugendamt erkundigen.Sehr wichtig ist auch die Meinung des Vaters , wie steht er eigentlich zum Verhalten seiner Mutter ?
Nein, damit kommt sie nicht durch.
Vielleicht hilft's: http://www.ehescheidung24.de/scheidung_stichworte/umgangsrecht.htm
Versuchen kann sie es, aber ob sie damit Erfolg hat, steht auf einem anderen Blatt Papier