Kann nach dem Bußgeldbescheid noch eine strafe kommen?
Hallo, ich bin noch in der Probezeit und wurde vor einiger zeit geblitzt. Es kam auch schon ein Brief das ich 108 eur zahlen soll (diese ich bereits gezahlt habe) und 1 punkt bekomme, weiter nichts. Da ich noch in der probezeit bin hat es mich sehr gewundert das ich "nur" 108 eur zahlen muss und 1 punkt bekomme und keine nachschulung etc. Ein freund von mir meinte aber jetzt zu mir es kann auch sein das noch 2-3 monate danach noch nen brief kommt in dem dann steht das ich doch noch in die nachschulung muss. Ist das möglich?
3 Antworten
rufe bei den Behörden an dass du darauf bestehst und die Strafe für unangemessen niedrig hältst
Die antwort hättest dir auch sparen können -.-
Die Nachschulung (Aufbauseminar für Fahranfänger) ist keine Strafe .... sondern eine Maßnahme der Verwaltung für "auffällige" Fahranfänger, geprüft und angeordnet wird das durch die Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt)
§ 34 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Anordnung des Aufbauseminars
(1) Die Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe erfolgt nach Anlage 12.
(2) Die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 2a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes erfolgt schriftlich unter Angabe der Verkehrszuwiderhandlungen, die zu der Anordnung geführt haben; dabei ist eine angemessene Frist zu setzen. Die schriftliche Anordnung ist bei der Anmeldung zu einem Aufbauseminar dem Kursleiter vorzulegen.
Die Anlage findest Du hier: .gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_12_123.html
also mal selbst nachschauen ...
Probezeitmaßnahmen werden durch die Fahrerlaubnisbehörde ergriffen, das was Du bis jetzt hast ist nur der Bußgeldbescheid von der Bußgeldbehörde. Wenn der Rechtskräftig geworden ist trägt das KBA Flensburg den Punkt ein und unterrichtet dann die Fahrerlaubnisbehörde Deines Wohnortes. Und erst dann erfolgt die Anordnung des Aufbauseminars wodurch sich auch die Probezeit verlängert. In der Praxis dauert das tatsächlich im Schnitt 2-4 Monate, rechtlich ist das nicht zu beanstanden.