Kann mein Vermieter mir die Hundehaltung verbieten?
Folgendes Problem: Ich wohne auf einem Bauernhof in einer Mietwohnung (120 qm mit eigenem Eingang ) über der Tenne --- niemand ist unter mir ! Der Vermieter wohnt mit seinen Eltern auch auf dem Hof Der Vermieter hat einen eigenen Hund ( lebt im Zwinger ) Mein VORmieter hatte einen Boxer in dieser Wohnung Es gibt noch 2 weitere Einfamilienhäuser auf dem Hof... alle lieben Hunde und keiner hat etwas dagegen.
Gestern habe ich meinen VM gefragt ob wir uns einen Hund zulegen dürfen. Er verneinte das sofort !! Sie wollen keinen Hund mehr auf dem Hof. Einer würde reichen ! Mein Sohn könne ja mit ihm spazieren gehen !
Ich habe mich derweil schon für eine 1jährige Labradormischlingshündin aus der Tötungsstation in Ungarn entschieden. Heute war die Vorkontrolle da und alles ist wunderbar. Lola ( so heißt die Fellnase ) kann also am 26.09. zu uns kommen ! Für meinen 10jährigen Sohn wäre diese Hund-Mensch Beziehung therapeutisch wunderbar. Sein Vater ist verstorben. Hinzu kommt das die anderen Mieter auf dem Hof auch alle Haustiere haben ( keine Hunde ) Katzen und jetzt sollen noch Hühner dazu kommen die alle draußen leben. Unser Hund wäre in der Wohnung. Ich verstehe also das Theater nicht. Und der Vormieter hatte auch einen Hund. Als die ausgezogen sind waren meine Vermieter ganz schön traurig.
Es steht ein erneuter Termin an um über den Hund zu sprechen ! Die Eltern meines Vermieters sind aber ziemlich stur und können ihn wunderbar beeinflussen. Nun gibt es ja ein Gesetz, dass Hundehaltung generell nicht einfach so verboten werden darf. Nur unter bestimmten Aspekten.... ABER ... WIR LEBEN AUF EINEM BAUERNHOF und ALLE anderen lieben Hunde !!! HILFE ... Sorry, dass es so viel Text ist. Ich hoffe ihr könnt mir gute Tips geben !!
8 Antworten
Wenn der Vermieter die Hundehaltung nicht erlaubt hat und auf Anfrage ablehnt, musst Du Dich an das Verbot halten. Es gibt ein einzelnes Gerichtsurteil, das aussagt, dass der Vermieter schon gut begründen muss, wenn er die Hundehaltung untersagt. Dennoch muss jeder Mieter, der einen Hund halten will und das untersagt bekommt, erst einmal vor Gericht das Recht auf Hundehaltung einklagen. Das ist ein langer Weg mit unsicherem Ausgang für beide Seiten.
Das Urteil besagt letztlich nur, dass Vermieter sehr vorsichtig sein müssen mit Untersagung zur Hundehaltung, weil die Chancen vor Gericht nicht gerade gut stehen, wenn er nicht sehr gute Gründe vorbringen kann.
Du kannst es natürlich riskieren, die Hündin trotz Verbot am 26.9. zu Dir zu nehmen. Sei Dir aber bewußt, dass das böse für Euch enden kann.
Nun gibt es ja ein Gesetz, dass Hundehaltung generell nicht einfach so verboten werden darf.
Es gibt kein Gesetz darüber.
ABER ... WIR LEBEN AUF EINEM BAUERNHOF und ALLE anderen lieben Hunde
Ohne Genehmigung des Vermieters wird das nichts! Rede mit ihn, ohne seine Zustimmung gibt es eine Abmahnung und ggf. irgendwann die Kündigung. Willst du das riskieren?
Was steht denn zur >Tierhaltung im Mietvertrag?
Nun gibt es ja ein Gesetz, dass Hundehaltung generell nicht einfach so verboten werden darf.
Da gibt es kein Gesetz, sondern eine höchstrichterliche Rechtssprechung des BGH, die besagt, daß eine generelle Hunde- und Katzenverbotsklausel im Mietvertrag unwirksam ist. Auch BGH Urteile sind Einzelfallentscheidungen, d.h. kein Richter oder andere Gerichte sind in deren Urteilsfindung daran gebunden.
Aber dennoch stellten die Richter weiterhin in dieser Entscheidung klar, daß dieses Urteil in Zukunft "kein Freibrief für Mieter" sei, sondern in jedem Fall die ausdrückliche Erlaubnis zur Hundehaltung vor der Anschaffung des Hundes einzuholen ist.
Falls Du eine Klausel in Deinem Mietvertrag hast, daß die Zustimmung des Vermieters zur Hunde- und Katzenhaltung ausdrücklich verlangt so ist diese weiterhin wirksam. Alle Belange, also die des Mieters und auch des Vermieters sind gegeneinander abzuwägen.
Falls der Vermieter weiterhin die Hundehaltung ablehnt wirst Du gerichtliche Schritte unternehmen müssen.
Unerheblich ist diesbezüglich, daß die Vormieter einen Hund hatten.
Gestern habe ich meinen VM gefragt ob wir uns einen Hund zulegen dürfen. Er verneinte das sofort !! Sie wollen keinen Hund mehr auf dem Hof.
Einfach nur nein sagen reicht als Begründung nicht aus im Hundehaltung zu verbieten.
Nun gibt es ja ein Gesetz, dass Hundehaltung generell nicht einfach so verboten werden darf.
Kein Gesetz sondern ein Urteil vom BGH
Nur unter bestimmten Aspekten....
Richtig, der Vermieter soll die Interessen aller Parteien berücksichtigen.
Wenn Du also einen Hund haben willst und der Vermieter nein sagt müsstest Du erst einmal vor Gericht ziehen um Deinen Wunsch durchzusetzen.
Will man diesen Weg mit viel Ärger gehen wo auch der Ausgang noch ungewiss ist?
MfG
johnnymcmuff
Auch wenn in Deinem Mietvertrag steht, dass Tierhaltung nicht erlaubt ist, darfst Du Tiere wie Hamster, Meerschweinchen, Kanarienvögel und andere Kleintiere ohne Genehmigung halten. Anders sieht es mit Hunden aus. Dafür ist die Genehmigung des Vermieters erforderlich. Wenn er die nicht gibt, hast Du keine Chance. Versuche noch einmal mit ihm zu reden. Er möchte ja sicher seinen Mieter behalten !?!