Kann mein sachbearbeiter einen Amtsarzt Termin ausmachen auch ohne meinen ausgefüllten Bogen und ohne Unterschrift der egv?
Habe einen Termin bei meinem Sachbearbeiter gehabt der sagt er will mich zum amtsarzt schicken da ich seit 1 Jahr krank bin und immer wieder krank Meldungen und Atteste einreiche...er hat mir einen Bogen für den amtsarzt mitgegeben zum ausfüllen und die neue egv zum unterschreiben. Kann mein sachbearbeiter einen Amtsarzt Termin ausmachen jetzt auch ohne das ich den Bogen ausgefüllt habe und die egv unterschrieben habe ?das ist jetzt 4 Wochen her die Papiere liegen bei mir zuhause weil ich sie noch nicht abgeben habe
6 Antworten
Ja, kann er.
Nach einem Jahr ununterbrochener Krankheit it es schon mal angebracht zu klären ob Du noch erwerbsfähig bist oder nicht.
Es gibt auch keinen erkennbaren Grund, warum man sich dagegen wehren sollte, außer die "Krankheit" ist nicht so ernst zu nehmen, dass sie auch Arbeitsunfähigkeit bedeutet.
Das Ziel ist zu klären ob Du dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehst.
Das ist eine Grundvoraussetzung für den Anspruch auf ALG II.
Siehe § 62 SGB I
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.
dein sb kann in der zwischenzeit einen vwa erlassen und den amtsarzt trotzdem einschalten. anspruch auf alg2 hat wer dem arbeitsmarkt zur verfügung steht. du bist aber dauerhaft krank geschrieben und somit muss geprüft werden ob du wirklich krank und nicht arbeitsfähig bist oder eben nur teilweise oder garnicht. wenn nicht wirst du ausgesteuert und hast keinen anspruch mehr auf alg2.
Natürlich kann er das. Nur weil du keine Lust hast, dich an Regeln zu halten, bedeutet das nicht, dass Fristen und Termine für die Ämter keine Bedeutung haben.
Du solltest dringend an deiner Einstellung arbeiten. DU lebst auf kosten der Gesellschaft und hast alles zu tun, dass du sowohl wieder gesund, wie auch arbeitsfähig wirst. Die Gesellschaft ist keine Hängematte!
Es soll da ganz hartnäckige geben.
Den Amtsartz kann er einschalten aber das hat nicht mit der Egv zu tun!
Der SB will klären ob du Arbeistfähieg bist wen nicht ist zb das Sozialamt für dich zb zuständieg!
Ja kann er.
Das ist durch deine Mitwirkungspflicht gedeckt. Und mit der EGV hat das nix zu tun.
er kann ihn nicht zum termin zwingen, aber sie streichen dafür einfach leistungen, dann geht er schon