Kann mein Chef mein Auto auf Diebesgut kontrollieren?
Darf er das? Gibt es Paragrafen?
4 Antworten
Bei einem begründeten Verdacht. Wenn du ihm das nicht gewährst kann er (und wird er vermutlich auch) die Polizei holen, die das dann für ihn macht.
Das kommt darauf an. Ich kenne das so, dass z.B. verdachtsunabhängige Taschenkontrollen zulässig sind, wenn der Betriebsrat dem zugestimmt hat.
Bei uns im Geschäft (Einzelhandel) hing an der Wand ein Beutel, gefüllt mit Holzchips in unterschiedlichen Farben. Am Ende des Arbeitstages hat jeder Mitarbeiter einen gezogen (mit zurücklegen) - wer einen roten erwischt hatte, musste seine Tasche(n) ausleeren.
Dies war mit dem Betriebsrat abgesprochen und mittels einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Der Arbeitgeber selbst darf die Kontrolle nur dann durchführen lassen, wenn der Kontrollierte zustimmt.
Weigert sich der Kontrollierte muss der Arbeitgeber die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen, welche die Kontrolle dann vornimmt.
Wenn in der Firma mit Wertgegenständen umgegangen wird, kann der Arbeitgeber anweisen dass sich jeder Mitarbeiter nach Zufallsprinzip kontrollieren lässt. Eine Mitarbeiter der sich solchen Kontrollen verweigert, würde dies den Job kosten.
Ein objektiv nachvollziehbarer Grund wäre auch, ein konkreter Tatverdacht, oder dass der Chef damit verhindern möchte dass Firmeneigentum mit dem Auto auf nimmerwiedersehen nach draußen verschwindet. Die mildeste Konsequenz wäre, dass der Arbeitgeber einem Mitarbeiter der sich der Kontrolle verweigert verbietet mit dem Auto aufs Werksgelände zu fahren.
Fazit:
Wenn der Arbeitgeber für die Kontrolle einen objektiv nachvollziehbaren Grund angibt, ist es nicht ratsam, wenn sich der Mitarbeiter der Kontrolle entzieht.
Peter Kleinsorge
bei begründetem verdacht darf das die polizei!!!
dein chef hat sich an deinen privatsachen nicht zu vergreifen,es sei den er zieht die polizei dazu