mein chef zwing mich umsonst zu arbeiten? DARF ER DAS

12 Antworten

Ich weiß ja nicht, wo "Deine Freundin" arbeitet, aber bei Gehaltsempfängern in der Industrie und auch bei uns Steuerkanzleien ist es üblich, unbezahlt eine gewisse Zahl Überstunden zu machen. Sollte sich natürlich im Rahmen halten und nicht ausarten. Da wird nicht jede halbe Stunde aufgeschrieben, sondern auch mal ein Projekt nach Feierabend oder über Mittag beendet, wenn es nötig ist. Dafür hält man dann halt mal ein Schwätzchen mehr mit der Kollegin während der bezahlten Arbeitszeit oder googelt mal privat im Internet. Da sollte gegenseitig Kulanz herrschen, sowohl beim Arbeitnehmer als auch beim Arbeitgeber.

Das kommt darauf an.

Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde dass mit dem Lohn eine bestimmte Zahl von Überstunden abgegolten ist, ist es zulässig dass Ihr Chef Sie dazu auffordert dieser Vereinbarung nachzukommen. Allerdings wären, selbst wenn es so vereinbart worden wäre, 1 bis 2 Überstunden pro Tag sehr hoch.

Gibt es keine Vereinbarung unentgeltlich Überstunden zu leisten, so kann der Chef, Kraft seines Weisungsrechts, Überstunden anordnen, allerdings muss der Chef Ihnen die angeordnete Überstundenzumindest 1 zu 1 in bezahlte Gutzeit ausgleichen.

Wurde arbeitsvertraglich eine feste Arbeitszeit vereinbart, kann Ihr Chef nur mit Ihrem Einverständnis Überstunden arbeiten lassen.

Hier noch ein sehr hilfreicher Link.

http://www.palm-bonn.de/seite114.htm

Peter Kleinsorge

Sie sollte sich eine neue Arbeitsstelle suchen. Ein Spruch mit Paragraphen, wird ihren Chef vllt verwundern aber nicht mundtot machen. Es würde sich doch nichts ändern, wenn deine Freundin kein Durchsetzungsvermögen hat.

Ad 1) versuche doch bitte mal, die Frage genauer zu stellen. Welche Art Firma ist es, was heißt "umsonst", wie sieht der Zwang aus? Ist sie Mitarbeiterin, Auszubildende, Praktikantin? Was steht in ihrem Vertrag drin zum Thema Arbeitszeit, Gleitzeit, Überstunden? Ad 2) schau, ob es einen Betriebsrat in der Firma gibt Ad 3) wenn es keinen gibt, wende dich an die zuständige Gewerkschaft, das sind meist verdi oder die IG Metall - kommt auf den Betrieb an.

arbeitszeiten regeln grundsätzlich das arbeitzeitgesetz zusätze und ausnahmen innerhalb der regelung des gesetzes sind im arbeitsvertrag nach tariflichen oder gesetzlichen regelungen gebunden,was aber nicht heisst das der chef machen kann wie er will,was er auch immer er versucht. falls kein betriebsrat vorhanden umgehend gewerkschaft davon informieren und keine unbezahlten dienste für den chef verrichten. er kann deiner freundin garnix wollen. sie sollte ihn höflich drauf aufmerksam machen das die unbezahlten stundnen unzulässig sind !