Kann mein Arbeitgeber rückwirkend Stunden streichen?
Hallo,
Ich arbeite am Wochenende bei einem Betrieb als Aushilfe auf 450-Euro-Basis. Die letzten 2 Jahre habe ich um 8:15 angefangen (der Betrieb öffnet um 9 Uhr, es dauert aber dementsprechen lange, alles vorzubereiten, damit rechtzeitig um 9 Uhr geöffnet werden kann) und bis 19:15 Uhr gearbeitet (hier auch: der Bertreib schließt um 19 Uhr, brauche aber mindestens eine viertel Stunde um alles zuzuschliessen).
Mal die lange Arbeitszeit außen vor gelassen: Bis jetzt habe ich das bis jetzt auch immer so in meinen Stundennachweis eingetragen und das war auch kein Problem.
Ende letzten Monats hat mich mein Chef darauf angesprochen, dass ich nur die Zeit von 8:30 Uhr- 19:00 Uhr eintragen dürfte, unabhängig davon, wie lange ich eigentlich brauche, da "ich am Wochenende so viel Leerlauf habe und nicht so viel zu tun, wie z.B. die Leute, die unter der Woche arbeiten". Ist mir eigebntlich nicht so ganz verständlich, denn auch wenn am Wochenende weniger los ist, bin ich ja trotzdem anwesend und durchgehend erreichbar.
Jetzt aber zum eigentlichen Problem: Wie gesagt, besprochen wurde das mit mir am 30. Mai. . Habe ab Juni auch alles demensprechend durchgeführt. Jetzt habe ich durch Zufall nochmals den Stundenzettel von Mai rausgekramt, wo mir jetzt insgesamt 3 Stunden gestrichen wurden, rückwirkend und ohne mir überhaupt mal Bescheid zu sagen. Mein Problem ist, dass ich diese 3 Stunden ja trotzdem gearbeitet habe und die 24 Euro sind eben auch Geld, dass mir jetzt fehlt. (Das Geld hätte ich erst diesen Monat gesehen, da mein Betreib alles über die 52 Stunden auf den nächsten Monat übertragt)
Darf mein Chef das ?
Danke im Vorraus für eure Anworten!
4 Antworten
Nein das darf er auf keinen Fall, du Vorbereitungszeit bis zum Öffnen und auch den Abschluss muss dein Chef voll bezahlen.
Weigert er sich bleibt der Gang zum Arbeitsgericht, das sieht man da gar nicht gerne, dein Chef wird einen Dämpfer bekommen.
Dann solltest du deinem Chef mal sagen das Leerlauf oder nicht du auf der Arbeit bist und ihm ja trorzdem deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst und nicht frei über diese Zeit verfügen kannst wie du gern würdest daher ist das genauso zu bezahlende Aebeitszeit wie alles andere auch. Kannst ja beiläufig erwähnen das auch jedes Arbeitsgericht das so sieht, meistens knicken Chefs schon ein wenn sie merken man kennt seine Rechte zumindest wenn sie wissen sie sind im Unrecht.
Wenn du dort Standart mäßig angestellt bist also angemeldet darf er das auf keinen Fall !
Wenn er einfach Stunden streicht könntest du ja einfach Stunden hinzufügen
Du siehst das geht nicht .
Wenn er meint dich erst ab 8:30 zu bezahlen würde ich auch erst ab 8:30 kommen .
Bis 19 Uhr zahlen ? 19 Uhr gehen .
Klar Chefs wollen Geld und Dinge einsparen
Und bei so ner Aushilfe versucht man es eben
Wenn du erst um 8:30 Uhr anfangen sollst und um 19:00 Uhr aufhören sollst, dann mach es doch einfach. Dann ist der Laden morgens und abends halt 15 länger bzw. früher zu.
Die Arbeitszeiten kann dein Chef aber festlegen, und wenn er dir sagt du sollst erst um 8:30 Uhr anfangen oder um 19:00 Uhr Feierabend machen musst du dich halt fügen. Nicht genehmigte Überstunden zahlt er dir ja auch nicht.