Kann mein Arbeitgeber eine Fahrgemeinschaft zu einer Fortbildung erzwingen?

3 Antworten

Der Arbeitgeber könnte bei der Bahnfahrt z. B. einen Grupppentarif buchen, dann müsstet ihr auch gemeinsam reisen.

Ihr müsst auch daran denken, dass ihr nicht zwingend Ersatz für die Kosten von individualreisen habt (ausser es stände im Tarifvertrag).

Es macht ja auch so richtig Sinn, wenn drei Personen zur gleichen Zeit die gleiche Strecke zurücklegen und jeder für sich alleine fährt. Jeder bewegt 1,5 Tonnen Materie, braucht Platz, verpestet die Luft und verbraucht Benzin.

Letztlich kann der Chef dagegen schon was machen. Er kann euch zusammen ein Auto zur Verfügung stellen. Dann müsst ihr zusammen fahren und bekommt keinen Cent.

Oder er schickt nicht euch sondern jemand anders zur Schulung. 

bbla76 
Beitragsersteller
 02.06.2016, 22:20

Im Prinzip hast du Recht. Wir leben jedoch alle in verschiedenen Städten und haben deswegen nicht die gleiche Strecke zurück zu legen. Bis wir alle in einem Auto säßen, würde schon eine Stunde Fahrzeit drauf gehen. 

Zudem wurde uns bis vor Kurzem noch ein Dienst-KFZ zur Verfügung gestellt, diese Vorgehensweise wurde jedoch eingestellt. 

Mir geht es lediglich darum, ob mein Arbeitgeber mir tatsächlich aufbrummen kann, dass ich meine Kollegen mitnehme, obwohl diese das gar nicht möchten. Normalerweise darf ich meine Reisemöglichkeit doch frei wählen.

Mitfahrer haben keineswegs den Anspruch auf volle Fahrtkosten, möglicherweise sogar gar keinen Anspruch, denn sie haben ja auch keinen Aufwand.

Der Betrieb kann natürlich erwarten, dass die günstigste Reisemöglichkeit genutzt wird, und diese wird dann auch nur bezahlt. Über Sonderwünsche und eigene Anreise, die nicht unbedingt nötig wäre, kann man in der Tat streiten.

Ich kenne es so, dass vom Betrieb eine Reise mit öffentlichen Verkehrsmittel zum Großkundenpreis angeboten wurde. Wenn keine speziellen Notwendigkeiten dafür bestanden aber man trotzdem mit dem eigenen Auto fahren wollte, konnte man das tun, bekam aber dennoch nur den fiktiven Preis für die Öffentlichen bezahlt.