Kann man z.b. Jemanden anzeigen wenn man ein Kind abtreibt und der Erzeuger das nicht will?
7 Antworten
Anzeigen geht immer, wenn man vermeint ein Sachverhalt erfülle einen Straftatbestand und man diesen Sachverhalt korrekt wiedergibt bei der Anzeige.
Die Staatsanwaltschaft muss dann von Amts wegen prüfen, ob denn irgendwas strafbares vorgefallen sein könnte.
(somit ist es - außer für Antragsdelikte - auch egal, wer anzeigt)
Falls man den geschilderten Sachverhalt - Schwangere treibt ab und mutmasslicher Kindsvater will das nicht - einer Staatsanwaltschaft meldet, werden die allerdings sofort zum Ergebnis kommen, dass - soweit geschildert - nichts strafbares passiert ist.
Denn wenn eine Schwangere abtreibt, ist meist davon auszugehen, dass sie dies gemäß den entsprechenden Ausnahmen macht und es somit entweder nicht rechtswidrig ist oder straffrei ist; womit es für die Sta nichts zu tun gibt.
Dass der Erzeuger gegen die Abtreibung ist, ist ferner komplett egal, da die betreffenden § den Erzeuger nicht mal erwähnen.
Die einzig real vorkommende Situation, bei der es vielleicht schon ein paar Dutzend entsprechende Delikte pro Jahr gibt, ist wenn die Schwangere nach der 14. SSW p.m. in Holland abtreiben will und ihr irgendjemand hilft, z.b. sie hinfahren will.
Dann könnte eine Anzeige gegen den Helfer (mit entsprechenden Belegen/Beweisen) eventuell staatsanwaltschaftliche und polizeiliche Tätigkeit auslösen; denn der Helfer macht sich wegen Beihilfe zum Schwangerschaftsabbruch strafbar; die Polizei hätte also seine Beihilfe zu verhindern (z.b. ihm Auto und Führerschein vorübergehend wegnehmen) und die Staatsanwaltschaft hätte - wenn die Tat denn schon begangen wurde - zu ermitteln und ggf. Anklage zu erheben.
Die juristisch "sportliche" Frage ist übrigens, ob die Polizei die Schwangere aufhalten müsste; den Helfer aufzuhalten ist kein Thema, das darf und muss die Polizei eigentlich. Aber die Schwangere? Ist unbekannt; in der Praxis würde ich darauf tippen, dass das die Polizei nicht macht (in der Praxis würden die meisten Polizeien vermutlich nicht mal den Helfer stoppen und sich damit mgl. strafbar machen, abhängig davon, ob den betreffenden Polizisten denn klar ist, dass die Handlung des Helfers den Tatbestand der Beihilfe erfüllt)
Sorry, wie so oft bei Rechtsfragen habe ich recht:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218a.html
"(4) Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat."
Man lese: "Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, ..." --->>>> alle anderen können selbstredend nach § 218 bestraft werden bei einer Abtreibung, bei der die Schwangere nur aufgrund von § 218a Abs. 4 ohne Strafe bleibt.
Und Abtreibungen in Holland nach der 14. SSW p.m. fallen nunmal meistens nur unter den 218a Abs. 4.
Ergo Strafe wegen Beihilfe z.b. für Hinfahren mit dem Auto denkbar.
Falls mir nicht geglaubt wird, hier noch die Bestätigung vom Bundesministerium für ...:
Seite 12 letzter Absatz bis Seite 13 erster Absatz:
"Darüber hinaus bleibt die Schwangere straflos, wenn der
Schwangerschaftsabbruch nach einer Beratung bei einer
anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
(§ 219 StGB) von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen
wird und seit der Empfängnis nicht mehr als 22 Wochen
verstrichen sind. Die Straflosigkeit gilt jedoch nur zugunsten
der Schwangeren (persönlicher Strafausschließungsgrund,
§ 218 a Absatz 4 Satz 1 StGB)."
und Seite 13 Mitte:
"Strafbarkeit anderer Personen
Neben der strafbaren Beteiligung an einem Schwanger-
schaftsabbruch (Mittäterschaft, Anstiftung, Beihilfe),"
"Zudem werden in Holland ja alle Vorschriften eingehalten."
Ob die holländischen Vorschriften eingehalten werden, ist dem deutschen StGB "egal".
Z.b. würde ein Arzt mit deutschem Pass oder ein Arzt ohne deutschen Pass aber mit Lebensmittelpunkt in Deutschland, der in Holland konform mit holländischem Recht nach der 14. SSW p.m. bei einer Schwangeren mit deutschem Pass eine Abtreibung durchführt, sich strafbar machen nach § 218 StGB, Strafrahmen bis zu 3 Jahren.
Der Erzeuger kann gar nicht nachweisen, dass das sein Kind ist.
Kann er anzeigen, wird nicht verfolgt.
Vielleicht sollten mehr "Erzeuger" sich wehren. Schließlich sollte er auch ein Mitspracherecht haben. So kann man eventuell zahllose Abtreibung verhindern.
Da die Frau das komplette Risiko von Schwangerschaft und Geburt allein trägt hat da absolut niemand mitzureden.
Hallo
Die Frau entscheidet selbst über eine Abtreibung, ein Mann hat da kein Mitspracherecht. Folglich ist eine Anzeige zwecklos.
Freundlichen Gruss
tm
WEnn die Abtreibung mit Beratungsschein und innerhalb der 3 Monatsfrist erfolgt: nein.
Wenn der Erzeuger das nicht will, muss er selbst schwanger werden.
So wird er wenigstens nicht zum Mörder seines Kindes.
Weißt du, was ich an den strikten Abtreibungsgegnern, vor allem der Kirche, so oft zum Kotzen finde: für das werdende Kind wird sich mit allen Mitteln gekümmert, wenn es einmal da ist, interessiert es keine Sau mehr. Dann kann die Mutter sehen, wo sie bleibt. Der Vater ist längst ein Liedchen pfeifend auf und davon.
Dir ist klar, dass wenigstens die Kirchen seit Jahrhunderten auch Dinge wie Waisenheime betreiben oder Bedürftigen zu helfen versuchen?
Man kann vielleicht einwenden, dass sie das zu wenig, zu schlecht, zu falsch oder was auch immer tun.
Aber so wie du leugnen, dass sie es tun, ist unehrlich.
Wenn eine Beratung stattfand, ist eine Abtreibung auch nach der 14. Woche in Holland nicht strafbar. Zudem werden in Holland ja alle Vorschriften eingehalten.