Kann man wegen Ruhestörung aus der Wohnung geschmissen werden?
Ich und mein Verlobter haben nämlich einen Nachbarn der immer extrem laut Techno-Hardstyle Musik hört, dass die Wände dröhnen. Außerdem ist er natürlich arbeitslos, so das die rumgrölen bis morgens und wir ja arbeiten müssen. Eine Abmahnung hat der schon. Wenn ich unserem Vermieter bzw. Verwalter Bescheid gebe das es nicht besser wird, KANN er ihn die Wohnung kündigen? Oder kriegt er erstmal wieder nur Abmahnungen??
13 Antworten
Das hängt von den vereinbarten Bedingungen im Mietvertrag ab! Ihr solltet eurem Vermieter auf jeden Fall Bescheid geben. Wenn die Ruhestörung nach 22.00 Uhr noch anhält, einfach die Polizei rufen. Die werden dann kurz mit ihm sprechen, dass das nächtliche Ruhestörung íst und dann ist hoffentlich für die Nacht Schluss. Wenn das erneut vorkommt, wieder Polizei! Und immer dem Vermieter Bescheid sagen!
Sahnedrops. Der erste Ansprechpartner ist natürlich der fehlbare Nachbar. Dann der Vermieter. Wenn beides nicht klappt, ruf die Polizei wenn es wieder laut wird. Kümmere Dich nicht was andere Leute bei einem derartigen Vorfall machen können, kümmere Dich was Du unternehmen kannst. Hetz dem Ruhestörer die Polizei auf den Hals und zwar so lange, bis er begriffen hat, dass Ruhe und Ordnung zu einem friedlichen Nachbarleben unanbdingbar sind.
Immer wieder bei der Hausverwaltung beschweren, denn er verstößt hier hartnäckig und wiederholt gegen die Hausordnung. Wenn ihr außerdem regelmäßig die Polizei verständigt, wenn es nach 22 Uhr laut ist, werden die zumindest irgendwann die Musikanlage konfiszieren. So einen Fall hat mein Verlobter im Haus auch mal gehabt. Die Polizei hat die Anlage seinerzeit mehrfach mitgenommen. Hier waren es übrigens Studenten, somit solch ein Lärm nicht immer nur von arbeitslosen Mietern ausgeht.
Er riskiert auf jeden Fall die Kündigung der Wohnung, wenn es mehrfach, ich glaube zwei bis dreimal zu Abmahnungen kommt. Und Ihr habt, um die Sache zu beschleunigen auf jeden Fall die Möglichkeit, die Miete zu mindern, erkundigt Euch nur vorher beim Mieterschutzbund oder einem Anwalt, in welcher Höhe das erlaubt ist in einem solchen Fall. Und den Vermieter oder die Hausverwaltung in jedem Fall vorher schriftlich über die Minderungsabsicht unterrichten.
Bei Ruhestörung nach 22 Uhr hilft auf kurzem Weg die Polizei.
Wann der Vernieter kündigt, kommt auf seine Toleranz an. Man könnte sich erkundigen, ob es einen Grund für eine Mietminderung gibt.
erstmal wird abgemahnt, je nach Lage der Dinge ( Neuvermietung, Rechtsanwalt...) kann es dauern bis der Nachbar raus ist. Ihr könntet aber immer wieder mit Polizei nerven.