Kann man wegen Geldschulden in den Knast kommen?

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Mailt keinen käse!

Normale schulden sind strafrechtlich harmlos.

Wenn du natürlich zugibst, ja ich hab beim otto versand bewusst artikel im wert von 1000€ bestellt, obwohl ich wusste das ich das nicht zahlen kann,

dann ist das betrug.

Aber so dumm sind die wenigsten.

Auch normale schulden können dich in schwierigkeiten bringen wie:

Schlechte schufa

Kein kauf auf rechnung mehr

Kein oder nur noch schwer zu bekommende kredite

Mahn- oder vollstreckungsbescheid

Gerichtsvollzieher

anderland  19.04.2012, 10:08

Normale Schulden sind nicht harmlos, nur nicht strafrechtlich relevant. Alle Schulden des öffentlichen Rechts wie Bußgelder oder Strafsachen können mit Knast belegt werden und wenn es knüppeldick kommt auch durch Unterhaltsplichtverletzungen. Das ist die Strafrechliche Seite. Im Privatrecht müssten die Schulden ausgewertet werden und wenn sich dann herausstellt, dass du einen Betrug begangen hast, wie z.B. mit der Karte zu Bezahlen obwohl kein Geld zur Verfügung war könnte, muß aber nicht diese Möglichkeit bestehen.

Und direkt in den Knast kommt kein Mensch sofort sondern du bekommst ein Stellungsbefehl in die nächste JVA und ohne Gerichtsbeschluss gibt das man nichts. Es sind immer Einzelfallsentscheidungen

Kuschelmen  19.04.2012, 13:18
@anderland

Du musst mal unterscheiden zwischen antworten und kommentieren.

Ich habe gemailt das normale schulden strafrechtlich harmlos sind.

Daraufhin mailst du das normale schulden nicht harmlos sind und normale schulden ferner strafrechtlich nicht relevant sind. (?!)

Du kritisierst ein teil meiner antwort um hinterher genau das gleiche zu mailen.

Gehts noch?

Dann steht irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Aber schuldest du dem Staat ne Menge Geld, kommt man eventuell länger in den Bau, als für einen Mord, oder eine sexuelle Straftat...

Ignatius  19.04.2012, 01:48

Aber schuldest du dem Staat ne Menge Geld, kommt man eventuell länger in den Bau, als für einen Mord, oder eine sexuelle Straftat...

Wie willst du diese unsinnige Behauptung beweisen und belegen?

SupraX  19.04.2012, 01:46

Aber schuldest du dem Staat ne Menge Geld, kommt man eventuell länger in den Bau, als für einen Mord...

Was natürlich überhaupt nicht stimmt. Alleine schon deshalb nicht, weil länger als lebenslänglich in D garnicht möglich ist.

DonnaNegativ  19.04.2012, 01:49
@SupraX

Und ob das möglich ist. Kriegst du 15 Jahre, Sicherheitsverwahrung und lässt dir währenddessen noch was zu Schulden kommen... Ich kenne da nicht nur einen Fall. Wovon du schreibst, ist das was du liest. Aber du kennst niemanden, in einer ähnlichen Situation, stimmts? Danke, dir auch einen schönen Abend.

Terezza  19.04.2012, 01:55
@DonnaNegativ

15 Jahre als Ersatzfreiheitsstrafe gibts nicht LoL. Und für Mord gibt es nur ein Urteil und das ist lebenslänglich und nicht 15 Jahre. Auch wenn das viele immer noch glauben. Mord ist Mord und wenn der nachgewiesen ist, ist kein anderes Urteil möglich, weil das Gesetz dafür nur eine Strafe vorsieht: lebenslänglich. Diese Strafe ist nicht zeitlich begrenzt. Aber in unserem Land wird jeder irgendwann mal wieder rauskommen. aber nicht automatisch nach 15 jahre, außerdem hat dein Geschwätz nix mit der Frage zu tun.

DonnaNegativ  19.04.2012, 01:58
@Terezza

15 Jahre als Ersatzfreiheitsstrafe

Das hast du behauptet, nicht ich. Bleib mal sachlich, "Geschwätz" kannst du deine dritte Tochter nennen!

SupraX  19.04.2012, 01:59
@DonnaNegativ

Eine anschließende Sicherheitsverwahrung gehört nicht mehr direkt zur Haftstrafe dazu sondern bildet eine zusätzliche Maßnahme nach der Haft. Und 15 Jahre sind das Mindestmaß, eine Haftentlassung nach 15 Jahren ist möglich, aber nicht vorgeschrieben. Länger als Lebenslang ist in der deutschen Rechtsprechung nicht möglich. Und wer sich während der Haftstrafe wieder etwas zu schulden kommen lässt, das hat ja dann mit der ersten Verurteilung ebenfalls nicht direkt etwas zu tun.

Aber ich seh schon, gegen so einen Experten wie dich kann man nicht gewinnen.

DonnaNegativ  19.04.2012, 02:01
@SupraX

Richtig! Wie schön das du das einsiehst!

SupraX  19.04.2012, 02:06
@DonnaNegativ

Deine handfesten Beweise sind halt einfach übermächtig ;-).

DonnaNegativ  19.04.2012, 02:08
@SupraX

Ich weiß ;)

Terezza  19.04.2012, 01:45

in diesem Landwird man nur für Straftaten eingesperrt, nicht für Schulden. erzähl nicht so einen Schmarrn.

länger als für Mord OMG! soviel Unkenntnis gehört bestraft.

DonnaNegativ  19.04.2012, 01:46
@Terezza

Ja sicher... Bescheiss mal ne Bank ;)

Ich rede nicht nur von Schulden, les zwischen den Zeilen.

Schlauerfuchs  19.04.2012, 01:48
@Terezza

Nicht ganz richtig , wer ien Geldstrafe nicht bezahlen kann, wird ebenfalls eingesperrt nennt sich Ersatzfreiheitstrafe. So ist die Aussage gar nicht so verkehrt denn eine Haftstrafe bis zu 2 Jahren wird meist zur Bewährung ausgesetzt, wer eine kleine Geldstrafe nicht bezahlen kann geht in den Bau. Ist zwar mit Lebenlänglich für Mord nicht vergleichbar , aber der Mörder ist dann Zellennachbar, so ist es zumindest in Bayern.

Terezza  19.04.2012, 01:49
@DonnaNegativ

Der Fragesteller redet aber von Schulden und nicht von Betrug. Und zwischen deine Zeilen ist nix zu lesen. Außerdem hab ich keinen Bock zu rätseln. Ich habe gelesen, was du geschrieben hast und das ist blanker Unsinn.

Terezza  19.04.2012, 01:51
@Schlauerfuchs

Das gilt nur, wenn es direkt im Urteil so steht, wenn Tagessätze genannt sind. In der Farge ist aber nicht von Geldstrafen die Rede, sondern von Schulden.

Ja, wenn Du eine Geldstrafe nicht bezahlen kannst dann ja , nannte man früher Schuldenturm , jetzt Ersatzfreiheitsstrafe. Bei eine zivilrechtlichen Forderung nur , wenn der Gläubiger die Eidesstattl. Versicherung fordert und Du ablehnst dies abzugeben kann es hier Beugehaft bis zur Abgabe max 6 Monate geben. Wird dies abgegeben und Du kannst nicht zahlen hat es keine Konsequenz.

Wenn es sich um ganz normale Schulden handelt z.B. Konkurs, Überschuldung usw., dann kommt man nur dann in den Knast, wenn man die "Eidesstattliche Versicherung" verweigert. Bei der EV schwörst Du, das Du nicht in der Lage bist, die Schulden zu begleichen. Zugleich legst Du alle Vermögens- und Besitzverhältnissen offen. Richtig schlimm wirds, wenn man falsch schwört, also bei der EV falsche Angaben macht oder trotz der EV neue Schulden. Da kriegt man richtig Ärger. Wenn man aber Schulden hat, dann ist das kein Grund, jemanden in den Knast zu stecken.

Wenn Du einen Kaufvertrag unterschreibst, aber zur gleichen Zeit weißt, dass Du das Geld zum Bezahlen nicht hast, dann ist das Betrug.

Und für Betrug kannst Du verurteilt werden und für einige Zeit eine Justiz-Vollzugsanstalt von innen besichtigen.