Knast wegen Weigerung Inkasso zu bezahlen?

6 Antworten

Nein. 

Aber wenn man einer Aufforderung zur Eidesstattlichen Erklärung nicht folgt, kann der Gläubiger Haftbefehl bentragen. Bis zu einem halben Jahr Beugehaft/Erzwingungshaft ist dann möglich.

Wenn man nicht zahlt, wird man die Schulden nicht los. Sie können einen ein Leben lang verfolgen, man hat immer eine schlechte Schufa, Lohn kann gepfändet werden usw. Macht keinen Spaß, so zu leben.

Ich gehe davon aus, daß sich deine Frage nur auf die Kosten des Inkassoverfahrens, aber nicht auf die ursprügliche Forderung an sich bezieht.

Große Teile der von Inkassobüros geltend gemachten Inkassokosten sind unzulässig. Somit kannst Du gegen Teile der von Inkassobüros geforderten Kosten Widerspruch einlegen. Wenn Du aber einfach nichts machst, erkennst Du damit die Inkassokosten in voller Höhe an. Wenn Du Widerspruch einlegst, könnte das Inkassobüro dich verklagen. Dann stellt das Gericht fest, was richtig und was falsch ist. Aber ganz wirst Du und die Zahlung irgendwelcher Inkassokosten nicht drumrum kommen.

Sobald das Inkassobüro eine titulierte Forderung hat (also entweder einen unwidersprochenen Mahn-/bzw Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil) verhält es sich wie mit allen anderen Schulden auch: Der Gläubiger beauftragt einen Gerichtsvollzieher. Der kommt bei dir zu Hause vorbei und/oder Pfändet dein Bankkonto. Wenn so nichts (oder nicht genug) zu holen ist, musst Du irgendwann die eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) ablegen. Sobald Du das (wahrheitsgemäß) gemacht hast, hast Du die nächsten 3 Jahre Ruhe. Kriegst allerdings auch keinen Handyvertrag, keinen Kredit usw mehr.

Nur wenn Du die eidesstattliche Versicherung trotz Aufforderung nicht abgibst, kann Erzwingungshaft angeordet werden. Aber sobald Du dann die eidesstattlicher Versicherung abgibst, darfst Du wieder raus.


kevin1905  22.07.2017, 14:01

Wenn Du aber einfach nichts machst, erkennst Du damit die Inkassokosten in voller Höhe an.

Nein. Ein Schuldanerkenntnis bedarf in Deutschland immer der Schrifform. Anerkenntnis aus Untätigkeit gibt es in dem Zusammenhang nicht (§ 781 BGB).

Es gibt keine Rechtspflicht sich außergerichtlich zu äußern noch darf dadurch ein Rechtsnachteil entstehen.

Wenn Du Widerspruch einlegst, könnte das Inkassobüro dich verklagen.

Es darf seine eigenen Kosten einklagen aber nicht die Kosten und Hauptforderung für den Auftraggeber selbst, da zur Vertretung im streitigen Verfahren ausschließlich Rechtsanwälte befugt sind.

Schoenfelder  22.07.2017, 19:26
@kevin1905

Mensch Kevin, nun sei doch nicht päpstlicher als der Papst. Ich wollte hier kein juristisches Seminar abhalten. Das Inkassobüro fordert den Schuldner zur Zahlung der Haupforderung + Mahnkosten + Zinsen + was weis ich was + Inkassokosten auf. Wenn der Schuldner nicht reagiert, wandert das weiter zum Rechtsanwalt. Dann kommen auch nocht die Rechtsanwaltskosten dazu. Wenn der Schulner immer noch nicht reagiert wird ein Mahnbescheid beantragt. Und wenn der Schuldner dann immer noch nicht reagiert, wird alles zusammen im Vollstreckungsbescheid tituliert. Und dann muss der Schuldner alles zahlen. Wenn er hingegen im Mahnbescheid Widerspruch gegen (Teile der) Inkassokosten, gegen die meisstens zu hohen Mahnkosten usw einlegt, ist er diese Kosten schon mal los.

geheim007b  22.07.2017, 22:55
@kevin1905

Es darf seine eigenen Kosten einklagen

Wie? Die Kosten sind ja ein Schaden der dem Gläubiger entsteht, dadurch kann nur dieser sie einklagen.

jsspkm 
Beitragsersteller
 22.07.2017, 13:59

Nein ich meinte, in dem fiktiven Fall, schon die Gesamtforderung.

Nein.

Inkassobüros sind private Rechtsdienstleister ohne gesonderte Vollmachten.

Wenn die Schuld jedoch durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt wurde (Urteil oder du hast Mahn- und Vollstreckungsbescheid verpennt), dann kann der Gläubiger von dir verlangen, dass du die Vermögensauskunft ablegst.

Dann musst du wahrheitsgemäß alle Vermögenswerte aufdecken damit der Gläubiger sehen kann was er pfänden kann. Weigerst du dich jedoch, dann kommst du ins Gefängnis (Erzwingungshaft) bis du die Vermögensauskunft abgibst. Machst du falsche Angaben ist das eine Straftat die u.U. auch wieder in den Knast führen kann.

Wenn nachträglich Anzeige wegen Betruges gemacht wird und Du Verurteilt wirst,kann das passieren

Wegen der nicht Zahlung nicht.

Wieso willst du das nicht zahlen? 

Ich mein du hast eine Dienstleistung bezogen und weigerst dich nun. Was soll das? 

kevin1905  22.07.2017, 13:56

Wieso willst du das nicht zahlen?

Weil er das Inkassobüro nicht beauftragt hat, also muss er auch dessen Rechnung nicht bezahlen.

jsspkm 
Beitragsersteller
 22.07.2017, 14:03
@kevin1905

Bleib doch ruhig, es ist ein ausgedachter Fall, weil mich das mal interessiert. Hab keine Schulden und das soll auch so bleiben.