Darf man ISIS Hinrichtungsvideos oder andere Videos die echte Morde zeigen besitzen oder verbreiten?

5 Antworten

ist nicht gerade sehr vorbildlich von dir hier einfach eine Quelle zu nennen zu so einem dreck, da haben deine Eltern dich wohl nicht sonderlich gut erzogen, beschäftige dich mal lieber mit schönen dingen im leben bevor du noch an solchen schmutzigen videos krepierst und geistig stumpf wirst kann ich jedem anderen auch nur weiter empfehlen, weil diese Videos stellen die verantwortlichen auch bewusst ins netz und verbreiten es weil sie ein Hass auf Menschen haben und sie innerlich schon tot sind wer auch innerlich tot sein möchte kann sich das ruhig geben wie menschen vor der kamera ermordet werden die psyche wird sicherlich davon profitieren können ins NEGATIVE.

TalkenderTalker  13.04.2020, 22:27

Ich würde es nicht direkt als Stumpfheit und als innerlichen Tod bezeichnen, denn es hat auch seine guten Punkte, aber klar hat es mehr negative.

Leute, die sehr unwissend sind und naiv sind, würden die Existenz von solchen Schriften abstreiten, also dient es als Informationsquelle.

Sie merken, wie ekelhaft Menschen sein können. Außerdem könnte es auch als ,,Abhärtung“ dienen.

Aber in vielen Punkten hast du Recht.

Augenziffer  14.04.2020, 01:10
@TalkenderTalker

Wir Menschen sind nicht dazu geschaffen uns abzuhärten oder sonst was, wir haben ein Herz das ohne zuneigung von Liebe nicht lange gesund arbeiten kann, diese unmenschlichen Bilder die man im netz sehen kann sind alles andere als gesund für den betrachter.

Ja, nur solang du diese nur einmal siehst und nicht besitzt, müsstest du auf der sicheren Seite des Weges sein.

Zekeriya570  13.04.2020, 22:16

Nein das stimmt nicht paragraph 131 des Strafgesetzbuches

TalkenderTalker  13.04.2020, 22:23
@Zekeriya570

Die Behörden machen sich bestimmt keine Arbeit, ein öffentlich verfügbares Video, zurückzuverfolgen, vor allem etwas, was er nicht noch nicht mal besitzt.

Vando  13.04.2020, 22:35
@Zekeriya570

§131 STGB spricht aber nur vom verbreiten, zugänglich machen, anbieten, überlassen, herstellen, beziehen, liefern, vorrätig halten, bewerben, ein/ausführen, Verwendung ermöglichen.

Von besitzen steht da erstmal nix Konkretes. Das dürfte wohl ein ziemlicher Fall für juristische Auslegearbeit sein, ob besitzen mit beziehen und vorrätig halten, gleichzusetzen ist.

Ich denke mal nicht, dass das einfach nur fahrlässig nicht genannt wurde, denn bei den Kinderpornos wurde der Besitz explizit erwähnt.

MisterX158 
Beitragsersteller
 13.04.2020, 22:05

achso, sonst ist es illegal?

TalkenderTalker  13.04.2020, 22:06
@MisterX158

Es ist der Besitz von illegalen Schriften. Schau ruhig mal ins Gesetzbuch.

jxniinx  09.06.2022, 01:35
@MisterX158

Was kann passieren wenn man solche videos hat?

Nein natürlich nicht du machts dich sonst strafbar

Vando  13.04.2020, 22:06

Welcher Paragraph ist denn das der das verbietet?

Zekeriya570  13.04.2020, 22:13

Paragraph 131 des Strafgesetzbuches man kann bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bekommen

Vando  13.04.2020, 22:18
@Zekeriya570

Ah. Das mit dem Verbreiten glaub ich dir.

Aber das mit dem Besitzen, dass noch nicht. Gibts da auch irgendeinen Paragraphen zu?

Zekeriya570  14.04.2020, 20:32
@Vando

Das ist zu ziemlich der gleiche paragraph

Ja du hast das in deinem Besitz was willst du damit machen. Zeigen verboten. Sich das anschauen verboten. Verbreiten verboten das bringt dir nichts wenn du es besitzt

Es ist illegal und man macht sich strafbar.

Vando  13.04.2020, 22:04

Welcher Paragraph ist denn das der das verbietet?

Zekeriya570  13.04.2020, 22:15

Paragraph 131 Strafgesetzbuch du kannst bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bekommen